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Digital course material collections (“Semesterapparate”)

Auswirkungen des neuen UrhWissG auf die Bereitstellung urhebergeschützter Materialien in digitalen Semesterapparaten

Seit dem 01.03.2018 ist das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) zunächst für 5 Jahre in Kraft getreten (nach 4 Jahren soll das Gesetz evaluiert werden). Das Gesetz regelt für die Bereitstellung von urheberrechtsgeschützten Materialien die Pauschalvergütung bzw. eine repräsentative Stichprobe. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die VG Wort verhandeln noch über die Vergütungsregelung. 

Neuregelungen in §60a UrhG (bisher §52a), sowie §§60g und h:

Über die Lernplattform der UdK (moodle) kann über einen passwortgeschützten Zugang für die Seminarteilnehmer/innen für die Dauer der Lehrveranstaltung Folgendes bereitgestellt werden: 

  • max. 15% eines Werkes
  • einzelne Fachzeitschriften-Artikel
  • vergriffene Werke (nicht mehr im Buchhandel erhältlich)Werke geringen Umfangs: Abbildungen, 25 Seiten Druckwerk, 6 Seiten Noten, 5 Min. Film, 5 Min. Musik
  • nicht erlaubt: Texte oder Abbildungen aus Tageszeitungen oder Kioskzeitschriften (z.B. Handelsblatt, Wirtschaftswoche) 

Weitere Informationen:

Kontakt:
bibliothek_ @udk-berlin.de
(Rechtsfragen werden an das Justiziariat der UdK weitergeleitet)