Finanzielle Hilfen für Selbständige und Gründer*innen
Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler*innen hat das BMWi auf Bundesebene beschlossen. Bis zu 9.000 EUR Zuschuss für laufende Betriebskosten (Miete, Kredite u.ä.) gibt es für Unternehmen bis 5 Beschäftigte, bis 15.000 EUR für größere Unternehmen. Die Details:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-50-millarden-euro-soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-auf-den-weg-gebracht.html
Der Berliner Senat hat ein Hilfsprogramm für Kleinunternehmer*innen, Soloselbständige und Freiberufler*innen unter anderem aus der Kultur- und Kreativwirtschaft ins Leben gerufen. 5.000 EUR Soforthilfe können dort als Zuschuss beantragt werden. Weitere Infos unter:
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.909707.php
Beide Zuschüsse können von Berliner Unternehmen und Kreativen zusammen auf der Website der Investitionsbank Berlin beantragt werden (es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz des derzeitigen Ansturmes genügend Geld zur Verfügung steht):
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html
Auch die Verwertungsgesellschaften wie GVL oder GEMA, Berufsverbände und diverse Stiftungen haben Nothilfefonds eingerichtet. Diese und finanzielle Hilfen für Soloselbständige in anderen Bundesländern werden hier ständig aktualisiert:
https://kreativ-bund.de/corona
Bislang eher eine Randerscheinung, wird die häusliche Quarantäne womöglich auch in der nächsten Zeit noch den einen oder anderen treffen. Wer wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder Tätigkeitsverbotes Einkommensverluste hat, kann laufend eine Entschädigung für diese Zeit erhalten:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.php
Für Startups bis drei Jahre nach Gründung stellt die Investitionsbank Berlin Rettungsbeihilfen in Form von zinslosen Darlehen zur Verfügung. Mehr Infos:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html
Startups mit größerem finanziellen Bedarf stellt die KfW verschiedene Kredite zu Sonderkonditionen zur Verfügung:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Allen Kultur- und Kreativschaffenden empfehlen wir außerdem, die Kanäle der Senatsverwaltung für Kultur und Europa regelmäßig zu verfolgen, denn dort werden die aktuellen Hilfen für die Kreativbranche veröffentlicht. So hat der Senat gemeinsam mit der Agentur 3pc die Plattform Berlin (a)live ins Leben gerufen, eine digitale Bühne für eure Konzerte, Lesungen, Performances etc.
Um Existenzen zu sichern, wird die Beantragung der Grundsicherung (ALG II) für die kommenden sechs Monate erleichtert: Die Vermögensprüfung wird vereinfacht, die selbständige Tätigkeit kann während des Bezuges beibehalten werden und Miet- bzw. Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, damit niemand seinen Wohnsitz verliert. Die Leistungen sollen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden.
Darüber hinaus gibt es einen Kündigungsschutz der Wohnung für Mieter*innen, die ihre Miete vorübergehend nicht zahlen können sowie den Verzicht der Rückforderung von Mitteln bei öffentlich geförderten Kulturprojekten, die aufgrund der COVID-19-Pandemie abgebrochen werden mussten.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind außerdem aufgefordert, Selbständigen zu ermöglichen, ihre Beiträge später zu zahlen.
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