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Foto: Henrike Lehnguth

Newsletter 02/2020 der Frauenbeauftragten

 

Herzlich willkommen!

 

Liebe Leser*innen,

 

wir freuen uns Ihnen unseren aktuellen Newsletter zum Ende des Wintersemesters 2019/2020 zu übersenden und möchten in dem Zuge auch bereits auf einen Workshop anlässlich des Internationalen Frauentags im März hinweisen.

 

Es waren für unser Büro spannende, aufregende Monate. Im Mittelpunkt standen das Projekt DiVAversity of Arts und das zweitägige Festival "Better together" rund um die Themen Gleichstellung, Frauenförderung und Diversität. Dabei wurde auch das Magazin „DiVA. Strategien zu Gleichstellung“ gelauncht, das ich Ihnen hiermit sehr gerne an Herz legen möchte.

 

Das DiVA Magazin bearbeitet Strategien zur Gleichstellung in den Künsten aus unterschiedlichen Perspektiven und Positionen und umfasst einzelne Beiträge wie u.a. Essays, Interviews und Fotographien, die unterschiedlichen Kapiteln zugeordnet sind. Das Magazin ist experimentell und folgt keinen klassischen Hierachiemustern. Dabei entspricht jedes Kapitel - "Banden bilden", "Räume erobern", "Hörbar machen", "Zuwendung zeigen", "Intersektional denken" und "Strukturen schaffen" - einer möglichen Strategie. Die Publikation ist bei Kiepert im Foyer der UB ab sofort erhältlich sowie online bestellbar

 

Auch möchte ich Sie auf eine zweite Publikation aufmerksam machen. Die UdK-Broschüre zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Druckexemplare sind im Büro der Frauenbeauftragten erhältlich. Sie finden die gesamte Broschüre außerdem als Pdf-Exemplar online

 

Zeitlich überschneidet sich die Herausgabe dieses Newsletters mit dem Beginn einer neuen Runde des UdK Mentoring-Programms für hochqualifizierte Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen. Wir freuen uns als Büro die diesjährigen Mentees zu begrüßen und bis Ende des Jahres zu begleiten.

 

Mein Vorwort abschließen möchte ich mit dem Hinweis auf den Newsletter-Beitrag von Frau Prof. Dr Kathrin Peters, unser diesmaliger Leitartikel, auf den wir besonders stolz sind. Der Artikel taucht in die institutionelle Geschichte der UdK Berlin ein und beleuchtet den Beitrag den Frauen seit 100 Jahren an der UdK Berlin und ihren Vorgänger-Institutionen leisten.

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende und interessante Lektüre.

 

Ihre  Naile Tanış

Hauptberuftliche Frauenbeauftragte der UdK Berlin

 

AKTUELLES
 

Start der 10. UdK-Mentoring Runde

 

Das UdK Mentoring-Programm für hochqualifizierte Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen ist im Gleichstellungsbereich ein Leuchtturmprojekt und geht Anfang Februar mit einer Auftaktveranstaltung und einem Modul zu Profilschärfung bereits in die 10. Runde. Iniiert wurde das Programm vor knapp 20 Jahren von der damaligen Frauenbeauftragten Dr. Sigrid Haase. Wir im Büro der Frauenbeauftragten freuen uns, wieder eine Gruppe sehr spannender Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen über das Jahr 2020 zu begleiten und einschlägige Impulse für ihre künstlerischen, wissenschaftlichen, hochschulpolitischen und karrierespezifischen Fragen zu geben.

 

In Vorbereitung auf das erste Treffen fanden im Januar Einzelgespräche mit allen Mentees statt, bei dem sie unter anderem auch die Gelegenheit hatten, ihre Erwartungen an das Programm und sich selbst zu reflektieren. Zu einigen wiederkehrenden Themen zählten dabei mehr Selbstsicherheit zu gewinnen, sich und die eigene Arbeit im Kontext von Berufungsverfahren kompetent zu präsentieren, Elternschaft und damit verbundene Rollenerwartungen und -zuschreibungen zu diskutieren sowie interdisziplinäre Kooperationen in der Gruppe anzupacken.

 

Das erste Treffen als Gruppe fand im Rahmen des ersten Moduls in der ersten Februarwoche statt. Ein wichtiges Ziel des ersten Moduls war das Kennenlernen in der Gruppe, das durch themenbezogene Diskussionen zur eigenen Karriere, Karriereentwicklung und den persönlichen Erfahrungen im Hochschulbereich vertieft wurde. Ein weiteres Anliegen war es, den Mentees Handwerkszeug zu vermitteln, ihr eigenes Profil sinnstiftend und strukturiert zu schärfen. Dafür nahmen die Mentees an einem zweitägigen Training zur Profilbildung teil. Und ein letztes aber nicht weniger wichtiges Ziel war es, die Mentees offiziell im Mentoring-Programm an der UdK Berlin willkommen zu heißen und die Vernetzung der Mentees mit den Mentor*innen, Alumnae und anderen Unterstützer*innen des Programms zu unterstützen. Dafür fand am 6.2. die offizielle Auftaktveranstaltung in der Hardenbergstraße statt, die von dem UdK Vizepräsidenten und gewählten Präsidenten Herrn Palz eröffnet wurde. Diskussionformate wie eine Großgruppendiskussion zum Thema Wie weit muss ich mich anpassen, um im Hochschulkontext erfolgreich zu sein? und ein World Cafe boten vielseitige Austauschmöglichkeiten. 

 

Das Mentoring-Programm lebt von den Mentoring-Tandems, die sich aus jeweils einer Mentee und einer Professor*in der UdK Berlin oder einer der kooperierenden Kunsthochschulen im Berliner Raum zusammensetzen. Unser besonderer Dank gilt den Professor*innen, die sich dieses Jahr als Mentor*innen im Programm engagieren, sowie den Professor*innen und künstlerischen Mitarbeiter*innen, die sich als Fachexpert*innen und Gutachter*innen mit viel Zeitaufwand am Auswahlverfahren beteiligt haben.

 

>> mehr Infos zum UdK Mentoring-Programm

 

AKTUELLES
 

Foto: Quelle: Photo by Skyler H on Unsplash

 

Workshop zu "Antifeminismus als Demokratiegefährdung?!"

 

Aktuell ist ein Erstarken von rechtspopulistischen und rechtsextremen Strömungen in Deutschland und Europa festzustellen. Zunehmend kommt es auch an Hochschulen zu antifeministischen und frauenfeindlichen Anfeindungen und Angriffen. (Siehe hierzu die Stellungnahme der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen sowie die Publikation der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen). Angriffe auf Geschlechtergerechtigkeit sind keine Lappalie, sondern sind Angriffe auf die fest im Grundgesetz verankerten Prinzipien unserer gesellschaftlichen Ordnung. Es ist notwendig, uns demokratiefeindlichen Kräften entgegenzustellen.

 

Aus diesem Grund und anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentages freuen wir uns, einen Workshop zum Thema „Antifeminismus im Rahmen von Rechtspopulismus als Demokratiegefährdung“ anzubieten. Der Workshop findet am 05. März 2020 von 10:00 bis 14:00 Uhr an der UdK Berlin statt. Im Rahmen des Workshops werden wir in einem ersten Schritt eine Arbeitsdefinition von „Antifeminismus“ erarbeiten, in einem zweiten Schritt klassische antifeministische Argumentationsmuster analysieren und in einem dritten Schritt eigene, praxisorientierte Argumentationsstrategien für den Hochschulkontext entwickeln und erproben. Der Workshop wird durch eine*n externe*n Expert*in moderiert. Eine Anmeldung ist erforderlichEs gibt nur noch wenige Restplätze. Um sich verbindlich anzumelden senden Sie bitte bis zum 17.02.2020 eine Mail an frauenbeauftragte@udk-berlin.de.
 

>> Stellungnahme der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen

 

>> Antifeminismus als Demokratiegefährdung?! Publikation der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

 

AKTUELLES
 

Lobgesang auf Sexualstraftäter

 

Das Urteil des Landesgerichts München zu sexueller Nötigung gegen den bekannten Pianisten und ehemaligen Rektor der Hochschule für Musik und Theater München, Siegfried Mauser, wurde im Oktober 2019 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Wegen sexueller Nötigung in drei Fällen muss Mauser eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verbüßen. Dieser Sachverhalt stellt jedoch für 38 Autor*innen aus dem Musik- und Kulturbereich keinen Hinderungsgrund für die Veröffentlichung der "Festschrift für Siegfried Mauser" dar, die kurz nach der Urteilsverkündung im November 2019 erschien.

 

Das Vorwort der drei Herausgeber*innen, Dieter Borchmeyer, Susanne Popp und Wolfram Steinbeck, wurde in der Presse mehrfach zitiert, da es die Sachverhalte auf empörende Weise verharmlost. „Seine Visionen und sein unbändiger Tatendrang, die ansteckende Spontanität und begeisternde Vitalität haben ihm manche Kritik eingetragen", so die Herausgeber*innen über Mauser, "und sein bisweilen die Grenzen der bienséance überschreitender weltumarmender Eros hat für ihn schwerwiegende rechtliche Folgen gehabt.“ Doch es geht nicht um Vitalität und Eros. Es geht um sexuelle Straftaten. Es geht um einen Straftäter, der über die Grenzen anderer Menschen hinweggeht. Mit dem Anspruch, dass ihm  dies zustünde. Das zeigt sich auch darin, dass Mauser sich durch alle Instanzen klagte.

 

Bisher sehen die Herausgeber*innen auch auf Nachfrage kein Problem mit ihrem Vorwort und der Festschrift. Popp erklärte, dass sie überzeugt sei, dass Mauser kein Gewalttäter sei. So einfach geht das. Und Borchmeyer sagte, "wir stellen uns nicht hinter einen Straftäter – sondern hinter den Künstlergelehrten und seine Leistung". Es stellt sich die Frage, ob so etwas überhaut geht. Sich nur das rauszupicken, was man für gut befindet. Und alles andere als unwichtig abzutun.

 

Aber die "Festschrift für Siegfried Mauser" wird nicht einfach so hingenommen, sondern auch in Fachkreisen scharf kritisiert. Bereits zehn Fachgruppen der Gesellschaft für Musikforschung (GfM) haben eine Stellungnahme zur Veröffentlichung der „Festschrift für Siegfried Mauser“ verfasst. Hier heißt es: "Wir sind über diese im Vorwort des genannten Bandes evidente Verharmlosung der Taten eines verurteilten Straftäters bestürzt. "

 

Und Mauser selbst? Der sollte bis spätestens zum 13. Januar 2020 seine Strafe antreten, hat sich aber lieber nach Österreich abgesetzt.

 

>> zur Stellungnahme der Gesellschaft für Musikforschung (GfM)

 

>> Hintergrundinformation (Süddeutsche Zeitung)

 

>> Hintegrundinformation (Taz)

 

 

 

 

AKTUELLES
 

Studie zu Gender-Based Violence in Academia

 

Das CEWSjournal behandelt in fünf Ausgaben im Jahr alle relevanten Themen rund um Forschung und Wissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit. In der aktuellen Ausgabe Nr. 120 wird die Studie „Gender-based violence in academia - from practical interventions to research and back” von Anke Lipinsky, Alice Farneti und Heike Pantelmann vorgestellt.

 

Länderweite Studien in Spanien, Australien und Frankreich zeigen, dass zwischen 20% und 45% an Frauen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Universitäten, Hochschulen und wissenschafltichen Einrichtungen betroffen sind und/oder waren. Zwischen 10% und 20% an Frauen haben innerhalb der letzten zwölf Monate sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im akademischen Umfeld erfahren. In Deutschland wurde bisher keine vergleichbare länderweite Studie erhoben. Aber es gibt eine Umfrage, die zwischen 2009 und 2011 an 16 deutschen Universitäten erhoben wurde. Laut dieser Umfrage berichteten über 50% der Studentinnen, sexualisierte Übergriffe erfahren zu haben. Gleichzeitig wissen Forscher*innen, dass generell nur wenige sexualisierte Grenzüberschreitungen gemeldet werden. Die Dunkelziffer ist hoch.


>> zum Journal

 

Foto: CEWS/ GESIS

 

AKTUELLES
 

Umgang mit der Vielfalt von Geschlechtern an Hochschulen

In dem Kurzgutachten zum rechtlichen Spielraum der Hochschulen bei der Verwendung des gewählten Namens inter- und transgeschlechtlicher Studierender im Vorfeld der amtlichen Namensänderung argumentieren die Rechtswissenschaftler*innen Prof. Dr. Ulrike Lembke und Dr. Alexander Tischbirek (HU Berlin), dass der rechtliche Rahmen, es Hochschulen ermöglicht, inter- und transgeschlechtliche Studierende unter dem gewählten Namen zu führen und Dokumente wie Diplome und Studierendenausweise auf den gewählten Namen auszustellen.

 

In ihrem Kurzgutachten nehmen Lembke und Tischbirek zunächst Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (von 2008), in dem ausgeführt wird, dass "der Name eines Menschen...Ausdruck seiner Identität sowie Individualität [ist]" und "[die] eigene Geschlechtszuordnung widerspiegelt". Der Name eines Menschen ist also rechtlich keine Nichtigkeit, sondern direkt mit der Persönlichkeit verwoben und "prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen". 

 

Lembke und Tischbirek diskutieren in dem Gutachten auch das bestehende Ungleichgewicht zwischen verschiedenen rechtlichen Vorgaben, dass derzeit bei amtlicher Namensänderung besteht. Der Wunsch nach amtlicher Vornamensänderung erfordert bei inter- und transgeschlechtlichen Menschen derzeit eine Wartezeit von drei Jahren sowie ärztliche Begutachtungen, während die Nachnamensänderung bei Eheschließung keinerlei Wartezeiten und Begutachtungen bedarf. Selbst bei "Zweifel an der erhofften Dauerhaftigkeit der Verbindung", so Lembke und Tischbirek, "[darf] der*die beurkundende Standesbeamt*in...die Mitwirkung an der Eheschließung...nicht verweigern". Das so häufig angeführte Argument, es ginge bei der Wartezeit und Begutachtung bei der Vornamensänderung bei inter- und transgeschlechtlichen Menschen darum, häufige Namenswechsel zu verhinden, wird somit in Frage gestellt. Denn schließlich dürfen Menschen in dem Kontext von (mehrfacher) Eheschließung, Nachnamen problemlos an- und ablegen. 

 

Lembke und Tischbirek verdeutlichen in einem weiteren Schritt, dass "das deutsche Recht nur in den seltensten Fällen überhaupt eine Rechtspflicht zum Führen des amtlichen Namens kennt". Sie betonen, dass "Zeugnisse und Diplome...nicht in erster Linie der Identitätsfeststellung, sondern dem Nachweis einer bestimmten fachlichen Qualifikation [dienen]". Schlussendlich ergeben sich für Lembke und Tischbirek somit "keinerlei zwingende rechtliche Hindernisse für die Verwendung des Wunschvornamens von trans- und intergeschlechtlichen Studierenden".

 

>> Zum Gutachten: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/lbk/Gutachten.pdf

 

 

 

AKTUELLES
 

Foto: Henrike Lehnguth

 

Aufruf zu Auftrittsverbot von Placido Domingo

Der Opernsänger Placido Domingo wird in den USA aktuell von neun Frauen der sexuellen Belästigung beschuldigt. In den Opernhäusern von San Francisco, Philadelphia, Los Angeles und New York darf Placido Domingo nicht auftreten, solange die Vorwürfe nicht geprüft wurden. In Deutschland gelten andere Maßstäbe. Hier wiegen die Vorwürfe von neun Frauen nicht so schwer wie die Stimme eines Placido Domingo. Die Initiative Pro Quote Bühne weist darauf hin, dass der Intendant der Staatsoper Berlin damit die Schutzpflicht gegenüber seinen Mitarbeiter*innen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verletzt und fordern ein Auftrittsverbot für Domingo.

 

>> Offener Brief von Pro Quote Bühne

 

AKTUELLES
 

Der Deutsche Juristinnenbund kritisiert Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

 

Der Deutsche Juristinnenbund hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität abgegeben. Der Juristinnenbund kritisiert insbesondere die fehlende Berücksichtigung von Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus als zentrales Motiv des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. So benennt der Gesetzentwurf Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus als drei zentrale Motivationen für Hasskriminalität und erörtert sexuelle Identität, Behinderung, gesellschaftlicher Status, religiöse Einstellung und ethnische Zugehörigkeit als weitere menschenverachtende Beweggründe. Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus werden jedoch komplett ausgeblended. Das ist fragwürdig, gerade da Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus nachweisbar Kernmotive von Hate Speech im Netz darstellen und Frauen im Netz unter Androhung von sexualisierter Gewalt mundtot gemacht werden (sollen).

 

Der Juristinnenbund erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass die Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen ausdrücklich als Menschenrechtsverletzung definiert und als eine Form von Diskriminierung. Es ist also höchste Zeit, dass der Gesetzesentwurf überarbeitet und die genderspezifischen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.

 

>> zur Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds

 

 

AKTUELLES
 

Recht auf Homeoffice

Nur 11 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland geben an, "gewöhnlich oder gelegentlich" im Home Office zu arbeiten. Das sieht in anderen Ländern anders aus. Allein in den Niederlanden nehmen dreimal so viele Erwerbstätige vom Home Office Gebrauch. Dabei ist der Wunsch nach Home Office auch in Deutschland höher. An die 30 Prozent der Erwerbstätigen geben an, mobiler arbeiten zu möchten.

 

Die Grünen haben einen Antrag gestellt, einen Gesetzentwurf einzuführen, der das Recht auf Home Office und mobiles Arbeiten an einem selbstgewählten Ort festschreibt und die Rahmenbedingungen von mobiler Arbeit einfach und rechtssicher ausgestaltet. Damit soll dem Wunsch nach mehr zeitlicher Autonomie nachgekommen werden, unabhängig von Familienstatus und Elternschaft.

 

>> Antrag auf Gesetzesentwurf der Grünen

 

WISSENSWERTES
 

Foto: Foto von Eva Stort (Wikimedia)

 

100 Jahre Frauenstudium an der UdK Berlin

Von Kathrin Peters

 

Ein Jubiläum ist gerade recht unbemerkt verstrichen: Vor hundert Jahren, 1919, sind die ersten Studentinnen an der Königlich akademischen Hochschule der bildenden Künste zu Berlin zugelassen worden. Es hatte Jahre, eigentlich Jahrzehnte gedauert, dieses Recht zu erkämpfen. So dokumentiert es eine vergriffene Publikation.

 

Pünktlich an das Jubiläum erinnert hat dankenswerter Weise Lilith Unverzagt in der Studierendenzeitschrift Protocol. Ansonsten wurde das Jubiläum verschlafen oder im Trubel übersehen. Dabei hat der Trubel, in dem sich die UdK Berlin andauernd zu befinden scheint, durchaus mit geschlechterpolitischen Dingen zu tun. Denn die Auseinandersetzungen über Eignung und Zulassung zum Studium, über Berufungslisten und Wahlvorschläge, über patriarchale Lehrstrukturen und diskriminierende Rede reißen nicht ab. Die Thematisierung dieser Probleme ist eine aufreibende und immer auch persönliche Angelegenheit. Sie wird zumeist als übertrieben oder unangemessen zurückgewiesen, manchmal wegcharmiert. Aber die Stimmen werden schriller. Vielleicht ist das kein schlechtes Zeichen. Und so lese ich mit diesen schriller werdenden Stimmen im Kopf die Dokumente für und wider das Frauenstudium als Zeugnisse einer politischen und affektiven Arbeit, der ich mich zutiefst verbunden fühle und der ich hier in kaum angemessener Form Tribut zollen möchte.

 

1904: Eva Stort schreibt Prof. Anton von Werner, Direktor der Königlich akademischen Hochschule der bildenden Künste zu Berlin. Sie bittet ihn „Damen zum Studium […] zulassen zu wollen, wie es an anderen deutschen Akademien schon geschehen ist, ihnen ein gleiches Recht zu gewähren, wie es Damen an der Königl. akad. Hochschule für Musik hierselbst schon lang gewährt wird und ihnen hierdurch die Möglichkeit zur Erlangung eines ernsten, gründlichen Studiums zu geben, eine Möglichkeit, die bis jetzt für sich ganz und gar der Malerei widmenden Frauen nicht gegeben ist.“ (Dietmar Schenk: Anton von Werner. Akademiedirektor, Berlin 1993, S. 95 f.)

 

Die handschriftliche Liste der Unterzeichnerinnen ist lang. 91 Frauen haben unterschrieben, darunter auch zeitgenössisch so bekannte Künstlerinnen wie Käthe Kollwitz, Sabine Lepsius und Julie Wolfthorn, die später in Theresienstadt ermordet wird. Der Brief ist offenbar vom Verein der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen zu Berlin lanciert worden, dem Eva Stort angehört und der seit 1868 eine Zeichen- und Malschule für Frauen unterhält sowie eine Darlehns- und Unterstützungskasse betreibt.

 

Direktor Anton von Werner, ein Historienmaler, der für eine konservative Akademieausbildung einsteht, antwortet mit Verweis auf das Statut der Hochschule: „‚Schülerinnen finden keine Aufnahme.‘“ (Ebd., S. 97.) Dabei geht es ja darum, das Statut zu ändern.

 

Ein Jahr später, 1905, wird über das Preußische Abgeordnetenhaus dem Akademiedirektor eine Petition zugestellt, die von 206 Frauen unterzeichnet ist. Sie kommt vom Abgeordneten Otto Münsterberg. Von Werner antwortet ihm mit etwas mehr Mühe als er Eva Stort geantwortet hat. Es sei vor allem das Aktzeichnen, das die Aufnahme von Frauen unmöglich mache, weil sich „unter den mir bekannten Künstlern keiner hergäbe Damen im Studium nach den Nackten zu unterrichten und ich selbst würde eine solche Zumutung an mich als eine persönliche Beleidigung zurückweisen“. (Ebd., S. 100.) Auch unter dem neuen Direktor Arthur Kampf, der die Hochschule der Bildenden Künste ab 1915 leitet, ändert sich zunächst wenig. Währenddessen können sind Frauen an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin bereits seit 1908 regulär einschreiben. (Lilith Unverzagt: Die Petition von Damen, in: Protokoll, Nr. 11: Kritik, S. 28–31).

 

Im November 1918 wird die Republik ausgerufen und das Frauenwahlrecht nach jahrzehntelangem Kampf durchgesetzt. Nachdem sie sich schon mehrfach an die Akademie gewandt hatte, schreibt Margarete Schubert im Januar 1919: „Im Oktober hatten wir Frauen noch nicht die gleichen Rechte mit den Männern, aber da die neue Regierung uns nun mal dieses Recht zugestanden hat, müssen wir doch auch unsere Vorteile wahrnehmen […] ich habe 2 Privatschulen probiert, ohne sehr große Befriedigung. Das ist alles nur halbes Wissen was man lernen kann“. (Archiv der UdK Berlin, Bestand 6/3)

 

Im Sommersemester 1919 werden schließlich 18 Studentinnen aufgenommen, einige „zur Probe“. Es wird vermerkt, wie sie sich machen. Bei Margarete Schubert steht: „bisher schwache Leistungen“. „[F]leißig gute Fortschritte“ heißt es bei Henny Fuchs. Sie wird einen der Söhne Sigmund Freuds heiraten und erst nach Frankreich, dann in die USA emigrieren. Bei Martha Genkel, die den Maler Georg Ehmig heiraten wird, der sich mit dem Nationalsozialismus recht gut arrangiert, heißt es in den Akten der Akademie schlicht „gut“. (Ebd.) Von anderen dieser ersten Studentinnen ist noch weniger in Erfahrung zu bringen, künstlerisch ist kaum etwas überliefert. So ist nicht zu ermessen, was sich an der Akademie im Ästhetischen verschoben hat, nachdem Künstlerinnen aufgenommen worden waren. Es ist die wichtige und herausfordernde Frage und sie lässt sich heute noch, wieder und auch anders stellen. Zum Beispiel, was würde sich ändern, wenn die Kunstuniversität weniger weiß, bildungsbürgerlich und eurozentrisch wäre?

 

>> Zeitschrift für Medienwissenschaft

 

FILM- UND FERNSEHKRITIK
 

You - Du wirst mich lieben

Von Henrike Lehnguth

 

Netflix hat gerade eine zweite Staffel der Serie You - Du wirst mich lieben fertig produziert und zum Streamen veröffentlicht. Demnach kann die erste Staffel finanzielle ja nicht ganz so schlecht gelaufen sein. Und so ist es höchste Zeit, uns nochmal kurz zu vergegenwärtigen, was dieses "Erfolgsprodukt" ausmacht.

 

You erzählt die Geschichte von Joe (Typ: jung, attraktiv, etwas nerdy), der in einer charmanten alten Buchhandlung/Antiquariat arbeitet und Bücher restauriert. Joe ist der Typ von Nebenan, der sich mehrfach rührend um den Nachbarsjungen Paco kümmert - ihm etwas zu essen mitbringt, ihm Bücher ausleiht, ihn vor dem gewalttätigen Freund der Mutter beschützt. So weit so gut.

 

Doch das macht nur einen Bruchteil der Figur Joe aus. In der Hauptsache geht es bei You um Stalking, Mord und Totschlag, doch ist all dies "charmant verpackt" - in der Figur von Joe, dem "charmanten" Stalker, Gewalttäter und Mörder. Charmant verpacken kann die Serie Joe insbesondere dadurch, dass das Erzählte durch seine spritzige Perspektive gefiltert wird. Beispielsweise führt die Serie Joes Liebe und sein Opfer Beck visuell durch eine Rahmung von Becks Beinen ein, ganz so, wie Joe Beck zuerst wahrnimmt. Das Visuelle wird dann mit Joes Voice-Over unterlegt - "Well, hello there. Who are you? Based on your vibe, a student." Es ist somit Joes Wahrnehmung und Interpretation der Situation, die den Zuschauer*innen mitgegeben wird.

 

Und diese Perspektive bliebt bestehen - wenn Joe den lästigen on-and-off-Freund von Beck gefangen hält, dann vergiftet, Becks beste Freundin umbringt, Becks Psychologen und schließlich Beck selbst.

 

Nun ist You ist nicht die erste Serie, die einen Mörder als Protagonisten anbietet und seine Perspektive durch Kamerafahrten und Voice-Over zur Zuschauer*innenperspektive macht. Das hat schon Dexter (2006-2013) getan, die enorme Erfolgsserie mit einer Hauptfigur, die bei Tage als "Blood Splatter Expert" bei der Miami Polizei arbeitet, bei Nacht in Serie tötet.

 

Aber You ist anders. Und das wird im Vergleich zu Dexter augenscheinlich. Bei Dexter ist die Hauptfigur innerlich zerrissen, wodurch die Taten problematisiert werden. In You erfährt Joe kein wirkliches inneres Dilemma. Er verbucht seine Taten als Fehler, aus denen er lernen wird ("I made mistakes, yes, and I will learn from them." - Episode 2/ Staffel 2). Bei Dexter sind die Opfer (bei aller Problematik, die dies beinhaltet) "bad guys", die durch das Raster des Strafsystems fallen. Bei You sind die Opfer alle Menschen, die Joe und seiner krankhaften Fixierung auf Beck, seiner "einzig wahre Liebe" im Weg stehen. Nicht zuletzt Beck selbst.

 

Kurzum ist You eine Serie, in der sich die Perspektive explizit gegen eine Frau richtet, die selbst nicht richtig zu Wort kommt. Beck gerät zufällig in Joes Raster, wird verfolgt, ausspioniert. Joe dringt in alle Facetten ihres Privatlebens ein und tut dies mit dem Anspruch, das auch zu dürfen. Und You problematisiert diesen Anspruch nicht. Das ist gruselig und aus genderkritischer Perspektive höchst problematisch.

 

AUSSCHREIBUNGEN
 

Best Publication Award Gender und Medien: Einreichfrist ist der 31. Juli 2020

Der Best Publication Award Gender und Medien wird 10! Die AG Gender/Queer Studies und Medienwissenschaft der Gesellschaft für Medienwissenschaft freut sich über zahlreiche Einsendungen von Texten bis zum 31. Juli 2020. Die Verleihung des mit 1000€ dotierten Preises findet im Rahmen der Jahrestagung der Gesellschaft für Medienwissenschaft Ende September in Bochum statt.

 

>> mehr Informationen

 

 

 

AKTIONEN
 

Auf Augenhöhe verhandeln - WIR SIND BEREIT: Equal Pay Day am 17. März 2020

 Am 17. März 2020 findet der Equal Pay Day statt. Das diesjährige Motto ist: "Auf Augenhöhe verhandeln - WIR SIND BEREIT." Mehr Informationen zu den geplanten Aktionen sind auf der Webseite einsehbar (siehe unten).

 

Dass sich Fortschritte in der Europäischen Union zu mehr Geschlechtergerechtigkeit generell nur langsam vollziehen zeigt auch der Gleichstellungsindex. Laut Gleichstellungsindex 2019 belegt Deutschland lediglich Platz 12. Damit liegt Deutschland weiterhin unter dem EU-Durchschnitt.

 

Auch vor den Toren der Wissenschaft macht diese Ungleichheit nicht halt. Selbst verbeamtete Professorinnen verdienen in Deutschland im Durchschnitt jeden Monat 521 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen. Bei den höchstdotierten W3-Professuren liegt die Diskrepanz sogar bei bis zu 690 Euro. Und die Tendenz ist insofern steigend, da die Besoldungsschere für W3-Professuren 2017 noch bei 650 Euro lag.

 

Und auch bei den generell sehr gut dotierten Vorstandspositionen bei DAX-Unternehmen gibt es eine markante Besoldungsungleichheit. So müssen weibliche Vorstandsmitglieder im Schnitt mit 23% weniger Gehalt rechnen (für 2019). Auch hier ist die Tendenz steigend, denn 2018 lag der Gender Pay Gap noch bei 21%.

 

>> Equal Pay Day 2020

 

>> EU Gender Equality Index


>> Deutscher Hochschulverband zur W-Besoldung

 

>> Gender Pay Gap in DAX-Vorständen

 

 

 

Foto: European Institute for Gender Equality

 

AKTIONEN
 

Foto: Brain City Berlin

 

Geschlechterpolitik und -forschung als Fokusthemen der Berliner Kampagne "Brain City"

Mit der Initiative Brain City möchte Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie und das Netzwerk der Berlin-Partner Wissenschaft zeigen, wie vielseitig, interdisziplinär, weltoffen und innovativ die Wissenschaftsmetropole Berlin ist. Ein zentrales Thema der Kampagne ist die Geschlechterpolitik und -forschung. Dazu gibt es u.a. Interviews mit Dr. Christine Kurmeyer (Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Charité) Susanne Plaumann (Frauenbeauftragte, Beuth-Hochschule) und Prof. Dr. Christine Bauhardt (Fachgebiet Gender und Globalisierung, HU Berlin).

 

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AKTIONEN
 

FeMentor Plattform

 

FeMentor ist eine kostenlose Plattform, die junge Mentees mit erfolgreichen weiblichen Role Models verknüpft, mit Mentorinnen aus der Kultur, Politik und Medien-Marketing-PR Branche. In dem Programm geht es um einen Austausch auf Augenhöhe, in dem nicht nur die Mentorinnen Ratschläge erteilen, sondern auch die Mentees ihr Wissen einbringen, z.B. im Bereich Social Media, Fotografie, Design, Programmierung.

 

>> mehr Infos

 

 

AKTIONEN
 

Suchplattform für Keynotes

 

Männer werden viel häufiger als Expert*innen auf Konferenzen eingeladen oder von den Medien befragt, obwohl es viele kompetente Frauen gibt. Um diesem Missverhältnis vorzubeugen und keine Ausreden mehr gelten zu lassen hat Anne Roth eine Plattform für Speakerinnen initiiert, auf der sich mittlerweile über zweitausend Frauen registriert haben.

 

>> zur Plattform

 

 

Foto: https://speakerinnen.org/de

 

PUBLIKATIONEN
 

Neue Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

 

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz sind nach wie vor stark verbreitet. Das zeigt eine Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Ende 2019 veröffentlicht wurde. Jede elfte erwerbstätige Person (neun Prozent der Befragten) hat demnach in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Frauen waren mit einem Anteil von 13 Prozent mehr als doppelt so häufig betroffen wie Männer (fünf Prozent).

 

>> zur Studie

 

PUBLIKATIONEN
 

Foto: Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

 

Antifeminismus

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat eine Publikation zum Thema Antifeminismus als Demokratiegefährdung?! Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus veröffentlicht. Die Publikation schafft mit sowohl analytischen Beiträgen wie "Geschlechterbilder sowie Familien- und Geschlechterpolitiken rechtspopulistischer bis extrem rechter Akteur*innen" als auch handlungsorientierte Artikel wie "Analysieren – Positionieren – Konfrontieren – Streiten. Allgemeine Handlungsstrategien gegen Rechtspopulismus." eine Grundlage, sich mit Antifeminismus und dem Erstarken rechtspopulisticher Positionen auseinanderzusetzen und informiert davon abzugrenzen.

 

>> mehr Informationen

 

PUBLIKATIONEN
 

Machtmissbrauch an Theatern

 

Thomas Schmidt, ehemals Geschäftsführer am Deutschen Nationaltheater Weimar und heute Professor für Theater- und Orchestermanagement in Frankfurt am Main befragte knapp 2000 Theater-Mitarbeiter*innen über Theaterstrukturen, Macht und Missbrauch.

 

Die Befragten berichten von verbalem, körperlichem und sexuellem Missbrauch, der in 65 Prozent der Fälle durch Intendant*innen und Regisseur*innen ausgeübt wird. Schmidts Umfrage geht dabei auch auf Arbeitsbedingungen, Bezahlung, Arbeitszeiten und sozialen Status ein und zeigt auf, wie diese Faktoren eng mit der Ausübung von Macht bzw. der Erfahrung von Machtmissbrauch verknüpft sind.

 

>> mehr Infos

 

 

PUBLIKATIONEN
 

Foto: Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung

 

Diskriminiert durch Algorithmen?

Die Landesstelle für Gleichberechtigung hat eine Broschüre zu Algorithmen und Diskriminierung verfasst. Die einführende Bestandsaufnahme befasst sich mit Diskriminierungsrisiken bei der Nutzung von Algorithmen im Alltag und in der Verwaltung.

 

>> mehr Infos

 

PUBLIKATIONEN
 

Berlin. Stadt der Frauen

 

Der Landesfrauenrat Berlin hat in Kooperation mit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung die Broschüre „Berlin. Stadt der Frauen“ herausgegeben. Wie haben Frauen die Geschichte Berlins geprägt? Wie leben und engagieren sich Frauen heute in Berlin? Wie bestimmen Frauen politisch mit? Und über welche Perspektiven wird diskutiert?

 

>> Download der Broschüre

 

Foto: Landesfrauenrat Berlin & Berliner Landeszentrale für politische Bildung

 

März-Tagung zu „Diversity in Musik – Komponistinnen und Dirigentinnen im Musikleben heute“

 

Die zweite Konferenz in der Reihe „Und sie komponieren, dirigieren doch!“  findet vom 20. bis 22. März in München statt. Im Rahmen der Konferenz werden Workshops angeboten, aktuelle Forschungsergebnisse und Recherchemöglichkeiten vorgestellt. Außerdem geplant ist eine Podiumsdiskussion mit wichtigen Vertreter*innen aus den Bereichen Programmplanung, Verlag, Hochschule, Komposition und dem Berufsverband, die Strategien zur Verbesserung der Situation von Komponistinnen und Dirigentinnen diskutieren werden. Musikalisch bereichert wird die Konferenz durch ein Orchesterkonzert mit zeitgenössischer Musik und weitere Konzerte mit Kammermusik.


>> mehr Informationen zur Konferenz

 

 

 

VERANSTALTUNGEN
 

Juni-Fachtagung zum Thema sexualisierte Diskriminierung und Gewalt in Halle

Am 4. und 5. Juni findet eine Fachtagung zum Thema Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Wissenschaftsinstitutionen an der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale) statt. Das Programm wird in Kürze veröffentlicht; bislang gibt es lediglich ein save-the-date.

 

>> Mehr Informationen

 

 

 

IMPRESSUM

 

Verantwortlich: Universität der Künste Berlin - Frauenbeauftragte - Naile Tanış

Texte / Redaktion: Dr. Henrike Lehnguth

Texte/ Mitarbeit: Kim Voss

Fotos: frauenbeauftragte
Text: frauenbeauftragte@udk-berlin.de

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