Foto: Elena Buscaino für das Büro der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Newsletter 07/2023
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Herzlich Willkommen!
Liebe Leser*innen,
zum Semesterende entlassen wir Sie und uns dieses Mal nicht nur in die wohlverdiente Sommerpause, wir müssen uns auch von der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Dr. Henrike Lehnguth verabschieden, die bereits zu Ende Juni die UdK Berlin verlassen hat.
Wir werden ihre fachliche Expertise und ihr Engagement für Gleichstellungsthemen vermissen, werden aber weiterhin sehr von der Arbeit ihrer letzten sechs Jahre an der UdK Berlin profitieren und wünschen ihr hier auch noch einmal von ganzem Herzen alles Gute.
Zum Abschluss ihrer Tätigkeit hat Henrike Lehnguth den Bericht der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum vom Mai 2021 bis Mai 2023 vorgelegt. Der Bericht setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil präsentiert die Gleichstellungszahlen der UdK Berlin und wertet diese aus. Dabei geht der Bericht sowohl auf den Frauenanteil innerhalb der einzelnen Statusgruppen als auch auf Entwicklungen bezüglich des Frauenanteils innerhalb der letzten 15 Jahre ein. Der zweite Teil konzentriert sich auf die Gleichstellungsarbeit der vergangenen zwei Jahre an der UdK Berlin und endet mit einem Ausblick, der verschiedene Handlungsfelder aufzählt wie die Erweiterung und Verankerung von Beratungsangeboten unterschiedlichster Formate, die systematische Umsetzung der in der Critical Diversity Policy verabschiedeten Maßnahmen sowie die langfristige professionelle Begleitung von Berufungsverfahren, in denen noch (dringender) Handlungsbedarf besteht. Für die Umsetzung bedarf es natürlich einer personellen Stärkung der nebenberuflichen und stellvertretenden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Das Besetzungsverfahren für die Nachfolge der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten läuft bereits und die hochschulöffentlichen Gespräche werden am 18. und 19. September stattfinden. Hierzu werden Sie noch mal gesondert eingeladen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre,
für das Büro der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der UdK Berlin
Charlotte Freundel, Anke Mittag, Iyo Kame Wanga
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AKTUELLES
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Foto: Ricarda Löser für das Büro der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
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Broschüre zu "Unconscious Bias in Berufungsverfahren"
Diese neue Broschüre aus dem Büro der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der UdK Berlin legt den Fokus zwar auf Berufungsverfahren, ist aber letztlich relevant für alle Auswahl-, Einstellungs- und Auswahlverfahren und leistet mit einer Einführung in verschiedene Biases, Übungen und Handlungsempfehlungen einen Beitrag dazu, die Hochschule Bias-bewusster zu gestalten.
Für das Wort ,,Bias" gibt es kein deckungsgleiches Wort im Deutschen, das ähnlich umfassend ist, weshalb diese Broschüre, wie auch deutschsprachige Fachliteratur, auf den englischsprachigen Begriff zurückgreift. ,,Bias" kann Voreingenommenheit, Befangenheit oder Neigung bedeuten. Mit „Bias" gemeint sind also kognitive Verzerrungseffekte, die uns alle betreffen und sich meistens unbewusst (= unconscious) auf unser Denken und unsere Wahrnehmung auswirken. Bleiben Biases unreflektiert, werden Personen und Situationen schnell fehleingeschätzt, auch in Personalauswahlverfahren.
>> Broschüre zu Unconscious Biases in Berufungsverfahren
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Bericht zum Aktionstag „Nähe und Distanz an einer Kunsthochschule“
Im Mai 2019 fand der erste Aktionstag zum Thema "Nähe und Distanz" an und in Kooperation mit der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin statt. Dieser viel zitierte Tag sollte eigentlich eine zeitnahe Fortsetzung finden, die aber auf Grund der Pandemie mehrfach verschoben werden musste. Nun fand Anfang Mai der zweite Aktionstag in der Fakultät Musik an der UdK Berlin statt.
Über dem Tag stand die Frage „Welche Konsequenzen haben Machtmissbrauch und Übergriffe eigentlich an einer Universität?“ Das Themenfeld Nähe und Distanz hat im Hochschulkontext in den letzten Jahren deutlich mehr Aufmerksamkeit bekommen, da alle Beteiligten eine höhere Erwartungshaltung an positive Lehrsituationen haben, die weniger geprägt sind von Abhängigkeiten, körperlich unangenehmen Situationen im Einzelunterricht oder Grenzüberschreitungen. Vielerorts fehlte es aber bisher noch an notwendigen Schulungen und Sensibilisierungsangeboten für Hochschulmitglieder.
Dieser Tag – initiiert und inhaltlich vorbereitet von Isabelle Sophie Heiss und der AG Frauenförderung – bot durch unterschiedliche Formate allen Teilnehmenden eine umfassende Beschäftigung mit dem Themenkomplex.
>> Hier der ausführliche Bericht von Isabelle Sophie Heiss
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Foto: Lukas Kleitsch
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AKTUELLES
Besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine Besserstellung beim Gehalt
Regelmäßig wird über den Gender Pay Gap – die Lohnlücke zwischen den Gehältern von Frauen und Männern – berichtet. Im Kunst und Kulturbereich liegt diese Lücke zwischen den Honoraren und Löhnen sogar noch weiter auseinander. Nun könnte man meinen, dass diese Unterschiede also vornehmlich in der freien Wirtschaft auftreten, wo verhandelt werden kann, nicht aber die festgelegten W-Gehälter von Professuren betrifft. Doch auch die Besoldung von Professuren unterliegen zum Teil der Verhandlung zwischen Neuberufenen und Universitätsleitung. Zumindest die so genannten Leistungsbezüge, die über das Grundgehalt hinausgehen und frei verhandelt werden. Kürzlich haben zwei Studien von HU Berlin und TU Berlin festgestellt, dass auch die Entlohnung von Professuren eine Lohnlücke zwischen den Geschlechtern aufweist. Zwischen 7 und 9 Prozent beträgt der Unterschied – also bis zu 800 Euro mehr Gesamtgehalt pro Monat bekommen Professoren an der TU Berlin.
Hierzu befragt, erklärte TU-Präsidentin Dr. Geraldine Rauch, dass oft die neuberufenen Professoren schon älter seien und bereits mit Gehaltsaufschlag von anderen Unis nach Berlin wechseln oder der Leistungsaufschlag (u.a. abgeleitet aus der Summe an Drittmitteln, die Professoren einwerben) oft höher sei. Dieses resultiert beispielsweise daraus, dass Drittmittelgelder in experimentellen Fächern meist höher sind als in theoretischen Fächern, in denen wiederum eher Frauen Professuren erhalten. Ihr Fazit: "Selbst wenn man diese Faktoren einberechnet, bleibt immer noch eine enorme Abweichung zwischen den Gehältern von Professorinnen und Professoren, die sich nicht durch andere Gründe erklären lässt. Das ist Willkür. Und eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung."
Im Februar 2023 hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Begründung, ein Mann habe sein Gehalt besser verhandelt als seine Kollegin, und damit für gleiche oder gleichwertige Arbeit mehr verdient, nicht mehr gilt. Was bedeutet dieses für die Hochschulen? Künftig gilt - wenn bei den Leistungsbezügen der Professorinnen und Professoren für vergleichbare Leistungen unterschiedlich hohe Bezüge bezahlt werden – dass der Unterschied der Entlohnung allein durch die Qualität der künstlerisch-wissenschaftlichen Arbeit gerechtfertigt werden muss und die Hochschule dieses objektiv nachvollziehbar darlegen soll.
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FORSCHUNG
Diskriminierung von Studierenden & UniSAFE Studie
Als Stätten der Wissenschaft und Reflexion werden Hochschulen vorschnell als Orte der Gleichberechtigung angesehen, sodass benachteiligendes Verhalten unterschätzt oder sogar tabuisiert werden kann. Wie weit verbreitet Diskriminierung speziell an deutschen Hochschulen ist, konnte bislang nicht genau bestimmt werden, da die aktuelle Studienlage nur Diskriminierungserfahrungen an einzelnen Hochschulen oder spezielle Formen von Diskriminierung erfasst.
Die in der DZHW veröffentlichten Ergebnisse der bislang größten bundesweiten Befragung unter Studierenden hat ergeben, dass insgesamt 26 Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen Diskriminierung erfahren haben. 46 Prozent der Befragten geben an, eine Herabsetzung anderer beobachtet zu haben. Dabei unterscheiden sich die Merkmale, aufgrund derer andere benachteiligt werden, von denen bei selbst erlebten Herabsetzungen. So berichten Studierende am häufigsten, dass sie bei anderen vor allem Diskriminierung aufgrund einer Migrationsgeschichte beobachtet haben, selbst erlebt wird Diskriminierung dagegen am häufigsten aufgrund des Geschlechts.
>> Den gesamten DZHW Brief finden sie hier
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PUBLIKATION
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CEWS Journal 2023
Das jährliche CEWS Journal wurde publiziert.
Eins der Schwerpunktthemen im Journal dieses Jahr sind die ersten Ergebnisse der UniSAFE- Umfragestudie (siehe FORSCHUNG: Diskriminierung von Studierenden & UniSAFE Studie).
>> Zum CEWS Journal 2023
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Foto: CEWS
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AKTUELLES
Neues Selbstbestimmungsgesetz auf dem Wege
Anfang Mai haben das Familienministerium und das Justizministerium einen Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) veröffentlicht. Dieses soll trans- und intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Vor dem Hintergrund, dass das Grundgesetz die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der geschlechtlichen Identität garantiert, soll damit zukünftig jeder Person auch in Bezug auf die Geschlechtsidentität eine respektvolle Behandlung zukommen.
Das neue Gesetz ermöglicht es Menschen, die sich nicht mit ihrem Geschlecht identifizieren, den Geschlechtseintrag durch eine einfache Selbstauskunft im Standesamts-Register ändern zu lassen; außerdem wird die Änderung des Vornamens erleichtert. Nach einer dreimonatigen Wartezeit soll die Änderung Gültigkeit erhalten. Bisher setzt eine Änderung des Geschlechtseintrags u.a. die Entscheidung eines Gerichts voraus, welches nur auf Grundlage von zwei Gutachten durch zwei Sachverständige stattgegeben wird. Die bisherigen Verfahren sind nicht nur langwierig und kostenintensiv, sondern auch demütigend für die Antragstellenden aber auch für die Begutachtenden. An den möglichen Einträgen im Personenstandsregister von "männlich", "weiblich" und "divers" sowie "keine Angabe" wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern.
Grundsätzlich wird der Gesetzentwurf von den Betroffenenverbänden begrüßt. Doch werden auch einige Teile wie der Hausrechtsparagraph, das Offenbarungsverbot und die Quotenregelung von einigen Verbänden kritisiert. Auch stehen Befürchtungen im Raum - wie von Volker Beck (Bundestagsabgeordneter a.D. der Grünen) formuliert, dass „damit zu rechnen ist, dass Menschen aus der rechten Ecke die Möglichkeiten des Gesetzes nutzen werden, nur um es ad absurdum zu führen“.
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VERANSTALTUNGSTIPP
Online-Workshop „Ich bin eben so“ – 1×1 der Trans*-geschlechtlichkeiten" am 12. Oktober 2023
Im Oktober bietet das Büro der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der UdK Berlin den Online-Workshop zu 1×1 der Trans*geschlechtlichkeiten mit Blu Doppe von queer_topia* an.
Daten:
Donnerstag, 12.10.2023 10:00 bis 13:00 Uhr
Workshop Inhalt: In diesem Workshop werden wir uns mit dem Thema Trans*-geschlechtlichkeiten beschäftigen. Trans*-geschlechtlich heißt, dass sich Menschen nicht (mehr) oder nicht vollständig mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren.
Dazu werden wir folgende Fragen bearbeiten: Was bedeutet Trans*-geschlechtlichkeit?
Was gibt es für verschiedene nicht-binäre_binäre Geschlechtsidentitäten_Lebensentwürfe?
Was haben gesellschaftliche Strukturen mit Trans*-geschlechtlichkeiten zu tun?
Wie kann ich binäre_nicht-binäre trans* Menschen unterstützen oder mich mit ihnen verbünden?
Anmeldung Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Es wird um eine verbindliche Anmeldung für den Workshop bis zum 28. September 2023 an frauenbeauftragte@udk-berlin.de gebeten.
Die Teilnahme an dem Workshop ist kostenlos. Der Workshop findet in deutscher Lautsprache statt und ist offen für alle Geschlechter.
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IMPRESSUM
Verantwortlich: Universität der Künste Berlin - Büro der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Texte / Redaktion: Henrike Lehnguth, Charlotte Freundel, Iyo Kame Wanga
Mitarbeit: Anke Mittag
frauenbeauftragte@udk-berlin.de www.gleichstellungspolitik.udk-berlin.de www.facebook.com/genderanddiversityUDKBERLIN www.instagram.com/udkberlin_gender.diversity
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