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Foto: Elena Buscaino für das Frauen- und Gleichstellungsbüro

Newsletter 10/2022

 

Herzlich Willkommen!

Liebe Leser*innen,

 

ich freue mich, Ihnen zum Semesteranfang unseren aktuellen Newsletter zukommen zu lassen, der wieder verschiedene frauen- und gleichstellungspolitische Themen im Hochschul- und Kulturbereich, aber auch auf der bundespolitischen Ebene aufgreift und Sie darüber informiert. So stellt ein Beitrag im Newsletter das Papier des Gunda-Werner-Instituts "Annäherung an eine feministische Außenpolitik Deutschlands" vor und verweist damit auch auf den wichtigen Beitrag, den Feminismus - oder besser Feminismen - als politische Bewegung/en und Wissensformierungen geleistet haben, damit die hier vorgestellte Annäherung an feministische Außenpolitik überhaupt erfolgen konnte.

 

Zu den wichtigen Neuigkeiten aus dem Frauen- und Gleichstellungsbüro gehört insbesondere, dass das Mentoring-Programm für Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen zum 11. Mal gestartet ist. Im September fand das erste Modul und die Auftaktveranstaltung für die Mentees, Mentor*innen, Alumnae und Unterstützer*innen statt. Näheres hierzu erfahren Sie in dem Beitrag zum Mentoring-Programm.

 

Ich freue mich, Sie an dieser Stelle auch über den geplanten Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsworkshop aufmerksam zu machen, der sich an alle Frauen, weiblich gelesene und weiblich sozialisierte Menschen richtet. Der Workshop findet am 25. November 2022 anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen statt und wird dieses Jahr aufgrund der hohen Nachfrage bereits zum zweiten Mal angeboten. 

 

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre,

 

Ihre

Henrike Lehnguth

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der UdK Berlin

 

AKTUELLES
 

Foto: Gunda-Werner-Institut 2022

 

Feministische Außenpolitik

Das Gunda-Werner-Institut hat im Juli 2022 ein Papier mit dem Titel "Annäherung an eine feministische Außenpolitik Deutschlands" veröffentlicht. Was genau unter feministischer Außenpolitik verstanden werden kann, versucht das Papier mit einem Fokus auf die Themenschwerpunkte Institutionalisierung, Gender Budgeting, Multilateralismus, Abrüstung, Handelspolitik, Entwicklungspolitik, humanitäre Hilfe, Flucht und Migration, Bekämpfung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Klimaaußenpolitik zu umreißen. Der im Koalitionsvertrag 2021–25 formulierte Gender-Mainstreaming Ansatz "Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit stärken und gesellschaftliche Diversität fördern" wird intersektional weitergedacht. Dabei werden konkrete Vorschläge unterbreitet, feministische Außenpolitik finanziell und institutionell zu verankern.

 

Das Papier verdeutlicht, dass eine feministische Außenpolitik die Sicherheit von Menschen statt Staaten in das Zentrum politischen Handelns stellt und Geschlechtergerechtigkeit als eine zentrale Voraussetzung für den Frieden anerkennt. Sie setzt sich aktiv für den Abbau von patriarchalen Strukturen und Gewaltverhältnissen ein und fördert Investitionen, die die Lebensgrundlagen von Menschen verbessern. Mit feministischer Außenpolitik einher geht laut Papier eine unmissverständliche Positionierung gegen Antifeminismus und für Gleichberechtigung und das Recht auf Selbstbestimmung. Feministische Außenpolitik wendet sich gegen Militarisierung und befördert stattdessen eine neue Sicherheitsstrategie, die intersektional feministische Perspektiven berücksichtigt. Feministische Außenpolitik ist fairen Arbeitsbedingungen und -rechten weltweit verpflichtet und macht sich für die ILO-Konventionen (zur Gleichstellung) und UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte stark. Auch bedeutet feministische Außenpolitik, laut Papier, sich für sichere und reguläre Migrationswege und klare Finanzierungsverpflichtungen von geschlechtergerechter humanitärer Hilfe einzusetzen. Dies und weitere Aspekte kennzeichnen feministische Außenpolitik, so wie das Papier es in seiner wichtigen Annährung ausformuliert.

 

>> zur Annäherung an eine feministische Außenpolitik Deutschlands

 

Aus dem Frauen- und Gleichstellungsbüro
 

Workshop zu feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung (Wiederholung auf Grund der hohen Nachfrage!)

Workshop „Feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung“ mit Birte Opitz anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen

 

am 25. November 2022

von 09:30-16:00 Uhr

im Einsteinufer, 1. Etage, Raum 116 B

 

 

Workshop Inhalt:

Für viele weiblich (fremd)sozialisierte/gelesene Personen ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt keine Ausnahmeerscheinung, sondern Alltagsrealität. Der Workshop vermittelt Informationen über sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sowie Strategien, sich selbst vor oder nach Gewalterfahrungen zu stärken, miteinander zu vernetzen und zu solidarisieren. Wir werden mit Übungen aus der Körperarbeit sowie der feministischen Selbstbehauptung und Selbstverteidigung arbeiten, um das Vertrauen in die eigenen Bedürfnisse und Grenzen zu stärken, diese zu kommunizieren und im Notfall auch körperlich verteidigen zu können. Ruhige Wahrnehmungsübungen und (Rollen)spiele bilden ebenso Grundlagen des Workshops wie unsere Kraft beim Boxen zu spüren und unsere Stimmen laut einzusetzen.

 

Der Workshop richtet sich an alle weiblich (fremd)sozialisierte gelesene Personen. Es sind ausdrücklich alle Körper willkommen, egal mit welchen körperlichen Voraussetzungen! Es sind keine Vorkenntnisse nötig!

 

Benötigt werden: Bequeme Kleidung, ausreichend zu Trinken und ein kleiner Mittagssnack. Bitte tragen Sie während des gesamten Workshops eine FFP2-Maske.

 

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Es wird um eine verbindliche Anmeldung für den Workshop bis zum 18.11.2022 an frauenbeauftragte@udk-berlin.de gebeten.

Die Teilnahme an dem Workshop ist kostenlos.

 

Der Workshop wird durchgeführt von Birte Opitz. Sie arbeitet als Performerin, Tanzvermittlerin und Trainerin für feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. In ihrem Unterricht als auch in ihren künstlerischen Arbeiten verbindet sie Tanz, Körper- und Stimmarbeit mit der Selbstbehauptung. Sie produziert den Podcast „Not your Opfer. Der Podcast über sexualisierte Gewalt“ und ist Teil des Kollektivs Actions Against Rape Culture.

 

Aus dem Frauen- und Gleichstellungsbüro
 

Elfter Durchgang des Mentoring Programm gestartet

Das Leuchtturmprojekt der Gleichstellungsarbeit an der UdK Berlin - das Mentoring Programm, das hochqualifizierte Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen auf ihrem Weg zur Professur begleitet - besteht seit nun mehr 20 Jahren. Im zweijährlichen Turnus werden bis zu 18 Teilnehmerinnen aus den verschiedenen Kunstdisziplinen über ein knappes Jahr hinweg mit gezielten Trainings begleitet. Neben den Workshop-Angeboten werden die Mentees von engagierten Professor*innen durch eine Mentoring-Beziehung unterstützt.

 

In diesem Jahr haben sich 80 Personen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum beworben. In einem persönlichen Bewerbungsgespräch konnten 18 Bewerber*innen die Auswahlkommission, bestehend aus Professor*innen der UdK Berlin sowie den kooperierenden Kunst- und Musikhochschulen aus Berlin und Potsdam, überzeugen. Wir freuen uns sehr, dass vier Teilnehmerinnen aus der UdK Berlin, zwei Teilnehmerinnen von der HfS Ernst Busch sowie je eine Teilnehmerin von der Filmuni Potsam und der HfM Hanns Eisler dabei sind.

 

Anfang September traf sich die Gruppe der Mentees zum Auftakt-Modul. Neben dem Kennenlernen und der Vernetzung sowie einer Begrüßung durch den Präsidenten der UdK Berlin, Prof. Norbert Palz, und der Prorektorin der HfS Ernst Busch, Prof. Cornelia Krawutschke, stand hier das Thema Profilschärfung an.

 

Ebenso wie das Programm, das ursprünglich mit dem Anspruch, Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen in ihrem Selbstverständnis zu stärken und für die Bewerbung um eine Professur zu positionieren, konzipiert wurde, entwickelt sich auch das Verständnis um Geschlecht, Geschlechtsidentität und genderbasierte Diskriminierung stetig weiter. Damit einher geht eine Frauen- und Gleichstellungsarbeit, die die Kategorie „Frau“ nicht kategorisch festschreibt, sondern strategisch begreift und sich für Geschlechtervielfalt stark macht. Auch das Mentoring-Programm ist in dem Prozess der Weiterentwicklung hin zu einem Programm für FLINTA (Frauen/Lesben/Inter/Non-Binary/Trans/Agender). Es geht weiterhin darum, strukturelle Hürden wie unbewusste Kompetenzzuschreibungen und Rollenerwartungen sowie die typischen „good old boys“ Netzwerke, die es FLINTA erschwert, auf Professuren berufen zu werden, sichtbar zu machen.

In den nächsten Monaten sehen sich die Mentees regelmäßig in Präsenz oder online, um sich in vertrauensvollem und wertschätzendem Rahmen gemeinsam mit Themen wie Verhandlungsstrategien, Lehrprofil oder Profilschärfung systematisch auf Berufungsverfahren und eine mögliche Berufung vorzubereiten. Trotz der großen Bandbreite an künstlerischen Profilen der Teilnehmenden steht hier jeweils das gegenseitige voneinander Lernen und Empowern im Vordergrund.

 

>> Mehr zum Programm und den Mentees
 

 

Foto: Büro der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

 

AKTUELLES
 

Foto: Creative Commons - Flag originally designed by Monica Helms

 

Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz

Im Juni 2022 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz gemeinsam Eckpunkte zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das in großen Teilen bereits als verfassungswidrig eingestufte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ersetzen. Anders als bisher der Fall soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz eine einheitliche gesetzte Regelung für trans, inter und nichtbinären Menschen in Deutschland geschaffen werden.

 

Zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens im Personalausweis, Pass und weiteren amtlichen Dokumenten ist bei erwachsenen Personen künftig die Erklärung beim Standesamt (mit Eigenversicherung) ausreichend. Die bisherigen hohen Hürden, die die Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens nur durch ein teures Gerichtsverfahren und zwei Sachverständigengutachten ermöglicht haben, fallen damit weg. Das Selbstbestimmungsgesetz wird keine Regelungen zu körperlichen geschlechtsangleichenden Maßnahmen treffen.

 

Für Minderjährige bis 14 Jahre geben die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt ab. Ab 14 Jahren können die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben. In Fällen, in denen Sorgeberechtigte nicht zustimmen, kann das Familiengericht die Entscheidung der Sorgeberechtigten ersetzen. Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens gilt für eine erneute Änderung grundsätzlich eine Sperrfrist von einem Jahr.

 

Künftig kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn jemand die Änderungen des Personenstands gegen den Willen der betreffenden Person offenbart. Es ist geplant, dass das Gesetz in der zweiten Jahreshälfte 2023 Inkrafttreten kann. 

 

>> zu den Eckpunkten

 

>> Infopapier

 

AKTUELLES
 

Strafzumessung - Geschlechtsspezifische Gewalt soll strenger bestraft werden

Das Bundesministerium der Justiz plant "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe" explizit als strafschärfend in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist ein wesentlicher Schritt zur Bekämpfung von Hass gegen Frauen und LGBTQI*-Personen in Form von Femiziden, Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt sowie von Hassdelikten. Diese Ergänzung des § 46 StGB ist sinnvoll, um zu einer Strafschärfung und Änderung in der Verfolgungspraxis zu führen.

 

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Koalitionsparteien die Gesetzesänderung vereinbart. Bundesjustizminister Buschmann dazu im Interview: "Jeden Tag erfahren Frauen Gewalt durch Männer - einfach nur, weil sie frei und selbstbestimmt leben wollen. Jeden Tag werden Frauen verletzt, traumatisiert oder sogar getötet - weil sie sich männlichem Herrschaftswahn widersetzen. Auch in unserem Land ist das Ausmaß frauenfeindlicher Gewalt erschütternd".

 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. konkretisiert: "Die Hervorhebung des Merkmals der „geschlechtsspezifischen“ Beweggründe kann daher die Staatsanwaltschaften und Gerichte noch mehr für die hinter Trennungstötungen stehende Motivationslage sensibilisieren und dazu verhelfen, diese Motivationslage stärker in Betracht zu ziehen sowie opferbeschuldigende und implizit patriarchale Besitzkonstruktionen anerkennende Argumente zu unterbinden".

 

Damit einhergehend fordern die Juristinnen eine Fortbildungspflicht für die Justiz gesetzlich zu verankern sowie eine dauerhafte finanzielle Absicherung von u.a. Frauenhäusern, Beratungsstellen sowie einer umfassenden und lückenlosen Datenerhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt. 

 

Begrüßt wird vom djb auch die Formulierung "geschlechtsspezifisch", dass nicht nur Frauen, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung marginalisierte Personen, wie trans, intergeschlechtliche und homosexuelle Personen erfasst sind. Das ist insbesondere im Bereich der Hasskriminalität bedeutsam, von der LGBTIQ*-Personen besonders stark betroffen sind.

 

>> hier zur Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

 

>> hier zum Interview mit Bundesjustizminister Marco Buschmann

 

AKTUELLES
 

 

Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Im Jahresbericht 2021 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes werden verschiedene Entwicklungen, Ereignisse und Erfahrungen des letzten Jahres geteilt.

 

Eine wichtige Entwicklung für die Antidiskriminierungsstelle ist, dass die Leitung in Zukunft vom Deutschen Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt wird. Ebenso erhält sie den Rang einer Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, sowie feste Beteiligungsrechte bei allen gesetzgeberischen Vorhaben und politischen Maßnahmen des Bundes. Diese Änderungen stärken die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle. Seit Frühjar 2022 ist Ferda Ataman Unabhängige Bundebeauftragte für Antidiskriminierung.

 

Weiterhin gibt es jedoch viele Hürden, unter anderem mangelt es in Deutschland an Antidiskriminerungsstellen. Aus diesem Grund hat die Antidiskriminierungstelle zwei Studien in Auftrag gegeben, die den Bedarf flächendeckender Antidiskriminerungsberatung sowie der Entwicklung von inhaltlichen und methodische Mindeststandards bei der Erfassung von Beratungsdaten befasst (siehe hierzu auch den Forderungen des Deutschen Juristinnenbundes e.V. hinsichtlich des neuen Strafzumessungsgesetzes).

 

Ein weiteres wichtiges Ereignis ist die Schaffung des Amts des Antiziganismusbeauftragten. Eine wichtige Stelle um gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland einzutreten.

 

>> hier zum Jahresbericht

 

AKTUELLES
 

Lehrstuhl „Geschlechtergeschichte“ an der Universität Jena gestrichen

Ab dem Jahr 2025 wird es keine historische Geschlechterforschung mehr an der Universität Jena geben: Am 12. Juli 2022 beschlossen die Mitglieder des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät mit einem 10 zu 7 Votum die Nicht-Neubesetzung des Lehrstuhls für Geschlechtergeschichte.

 

Die Geschlechtergeschichte gibt aktuellen gesellschaftlichen Diskussionen um Geschlecht, Sexualität, Ungleichheit und auch Arbeit und Güterverteilung historische Tiefendimension. Die Streichung des Lehrstuhls hat große Auswirkungen auf die Universität Jena, aber auch das Land Thüringen und die gesamte Hochschullandschaft in Deutschland. Um weiterhin intersektionale und ungleichheitssensible Forschung in Jena zu verankern, braucht es die Geschlechtergeschichte als eigenständigen Lehrstuhl.

 

>> hier zur Petition

 

AKTUELLES
 

Frauenquote an Hochschulen weiterhin nicht ausgeglichen

Der Verbraucherschutzverein Berlin/Brandenburg (VSVBB) hat durch die Befragung im Sommer 2022 von 40 der größten deutschen Universitäten und Hochschulen ermittelt, dass von 15.574 Professuren, 4.315 durch Frauen besetzt sind. Demnach liegt die Frauenquote bei 27,71 %.

Vorne liegen die Universität Koblenz-Landau, wo 40,25 % aller Professuren durch Frauen besetzt sind, und die Humboldt-Universität zu Berlin, wo es 39,73 % sind. Den Abschluss machen die Universität Stuttgart mit 17,42 %  und die Technische Hochschule Mittelhessen mit 14,98 %.

 

Darüber hinaus werden an Deutschlands größten Universitäten und Hochschulen noch immer deutlich mehr Männer zu Dekanen bzw. Fachbereichsleitern gewählt. Gerade einmal knapp 19 % der 454 Fakultäten werden von einer Frau geleitet. An sechs Hochschulen und Universitäten gibt es sogar keine einzige Dekanin oder Fachbereichsleiterin.

 

Die großen Hochschulen und Universitäten in Deutschland sind also noch weit von Gleichstellung entfernt.

 

>> hier mehr zu den Daten der Analyse

 

PUBLIKATIONEN
 

Umgang mit Stammtischparolen

„Stellung beziehen gegen Stammtischparolen“ verfasst von Hannah Schieferle und veröffentlicht von der Friedrich Ebert Stiftung ist ein Handbuch für Menschen, die lernen oder noch besser darin werden wollen, sich im Alltag gegen diskriminierende, rassistische, antisemitische und sexistische Sprüche und Bemerkungen auszusprechen und für die eigenen Werte einzustehen.

 

Dafür bietet das Handbuch praktische Tipps sowie Reaktions- und Antwortmöglichkeiten für alltägliche Situationen und Gespräche. Das Handbuch hilft, Mut zu fassen, um auf diskriminierende Vorurteile und Verallgemeinerungen mit einer eigenen Position zu reagieren.

 

>> hier zu  "Stellung beziehen gegen Stammtischaparolen"

 

Foto: Joseph & Sebastian

 

VERANSTALTUNGSTIPP
 

Mother Tongue im Gorki-Theater

Der Untertitel „Eine Enzyklopädie der Fortpflanzung im 21. Jahrhundert“ des aktuellen Stücks der Regisseurin Lola Arias zeigt auf, dass die Zeiten der Bilderbuchfamilie ihrem Ende zu gehen, aber alternative Familienentwürfe weiterhin mit den bürokratischen Hürden der rechtlichen Gleichstellung kämpfen.
Geburtenrate, Abtreibung, künstliche Befruchtung sowie Leihmutterschaft und Adoption oder gleichgeschlechtliche Paare sind nur ein paar der Einträge im Lexikon des Stückes. 


Nächste Aufführung am 26. Oktober 2022 um 19:30 Uhr

 

>>> Restkarten für Mother Tongue im Gorki 

 

WEITERBILDUNG
 

Anti-Stalking Projekt gegen digitale Gewalt

Das Anti-Stalking Projekt bietet verschiedene Veranstaltungen und Workshops für Frauen* an, die sich intensiver mit dem Thema der „Digitalen Selbstbestimmung“ auseinandersetzen möchten. Ziel des Angebots ist es, dass Frauen* darin bestärkt werden, sich vor Digitaler Gewalt zu schützen und sich dagegen zu wehren.

 

8. Dezember 2022 von 18:00–20:00 Uhr
Ein Jahr danach…! -1 Jahr Reform des § 238 StGb mit Valeska Knarr, Rechtsanwältin*

 

14. Dezember 2022 von 18:00 Uhr–20:00 Uhr
Social media kritisch nutzen! mit Basma Bahgat, Beraterin bei HateAid

 

>> mehr Informationen zum Anti-Stalking-Projekt 

 

Foto: FRIEDA-Frauenzentrum e. V., Nadine Bieg

 

IMPRESSUM

Verantwortlich: Universität der Künste Berlin - Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte - Dr. Henrike Lehnguth

Texte / Redaktion: Charlotte Freundel, Iyo Kame Wanga, Henrike Lehnguth

Mitarbeit: Anke Mittag

frauenbeauftragte@udk-berlin.de
www.gleichstellungspolitik.udk-berlin.de
www.facebook.com/genderanddiversityUDKBERLIN
www.instagram.com/udkberlin_gender.diversity

 

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