Bildende Kunst Absolvent*in mit der Option auf Meisterschüler*in
Bewerbungsfristen und Voraussetzungen
Bewerbungsfrist
05. Februar - 05. März für das Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen
• besondere künstlerische Begabung
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch A2 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch B2)
Studiendauer und Studienabschluss
• Regelstudienzeit: 10 Semester
• Studienabschluss: Absolvent*in der Universität der Künste Berlin (A)
Mit Bestehen der Abschlussprüfung innerhalb der Regelstudienzeit und bei Vergabe des Prädikats „mit Auszeichnung bestanden“
erhält der Absolvent bzw. die Absolventin eine Urkunde mit Verleihung des Titels „Meisterschüler*in der Universität der Künste Berlin“.
Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt
Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.
- Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
- Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:
● tabellarischer Lebenslauf
● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert. (Nähere Informationen dazu: siehe 3.)
● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch A2 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch B2. Nähere Informationen finden Sie hier.
● Hochschulwechsler*innen aus vergleichbaren Studiengängen wird dringend empfohlen,eine Klassenzusage eines/ einer Professor*in und einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen beifügen. Nähere Informationen finden Sie hier und unter dem Abschnitt "Hochschulwechsel".
- Informationen zur Überweisung der 30 € für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank
IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
BIC: BEVO DE BB XXX
Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer
Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Germany
Bei Auslandsüberweisungen:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.
Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?
Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.
Hochschulwechsel
Auch Hochschulwechsler*innen aus einem Studiengang Bildende Kunst bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist und nehmen am künstlerischen Zulassungsverfahren teil (Mappe und Prüfung bzw. Gespräch).
Ihnen wird außerdem dringend empfohlen, sich bereits spätestens im Semester vor der Bewerbung mit einem*einer Professor*in bezüglich der Aufnahme in eine künstlerische Fachlasse in Verbindung zu setzen. Die schriftliche Klassenzusage ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Gastprofessor*innen können keine Zusage geben.
Diese Klassenzusage führt jedoch nicht automatisch zu einer Zulassung, die Entscheidung trifft letztendlich die Zulassungskommission.
Studierende mit einem vergleichbaren abgeschlossenen Studium der Bildenden Kunst können sich nicht erneut für diesen Studiengang an der UdK Berlin bewerben.
Die Zulassungskommission entscheidet aufgrund der eingereichten künstlerischen Mappe, ob der*die Bewerber*in an der gesamten Zugangsprüfung oder nur an dem abschließenden Gespräch teilnimmt.
Zulassungsverfahren
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Das Zulassungsverfahren besteht aus einer Vorauswahl und der Zugangsprüfung.
Vorauswahl:
Alle Bewerber*innen, die sich fristgerecht beworben haben und die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden einige Zeit nach Ende der Frist per E-Mail zur Einreichung einer künstlerischen Mappe (Portfolio) aufgefordert.
Die künstlerische Mappe wird ausschließlich analog eingereicht, sie kann entweder per Post geschickt oder persönlich abgegeben werden.
Informationen zum Postversand und zur persönlichen Abgabe der Mappe finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zur Mappe finden Sie in den Ausführungsbestimmungen.
Bitte füllen Sie das folgende Dokument aus und kleben Sie es ausgedruckt auf die Außenseite Ihrer Mappe:
Beschriftungshilfe Mappe
Zugangprüfung:
Die Zulassungskommission entscheidet aufgrund der eingereichten künstlerischen Arbeiten über die Zulassung zur Zugangsprüfung.
Wer die Vorauswahl (Mappe) bestanden hat, erhält per E-Mail die Einladung zur Teilnahme an der Zugangsprüfung.
Die Zugangsprüfung besteht aus einem Reflexionsschreiben, einer künstlerisch-praktischen Prüfungsaufgabe sowie einem Gespräch. Nähere Informationen dazu finden Sie ebenfalls in den „Ausführungsbestimmungen“.
Die Bewerber*innen werden in der Regel Anfang Juni per E-Mail aufgefordert, ein Reflexionsschreiben zu verfassen und innerhalb eines Tages bei Bemus hochzuladen.
Die praktische Prüfung und die Gespräche finden i.d.R. Mitte/ Ende Juni vor Ort statt.
Die Bescheide über die Zulassung finden Sie 1 - 2 Wochen nach den Gesprächen im Campusmanagement Portal.