Interne Meldestelle

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und die ihm zugrundeliegende EU-Richtlinie 2019/1937 (EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie) zielen auf den Schutz von Personen ab, die Hinweise auf Rechtsverstöße in Unternehmen, bzw. Institutionen geben. Hierfür hat die Universität der Künste Berlin im Justiziariat eine unabhängige Interne Meldestelle eingerichtet, damit Personen, die im Zusammenhang oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit an der Universität der Künste Berlin Hinweise auf Rechtsverstöße geben können, die dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (vgl. § 2 HinSchG) unterfallen. Durch frühzeitiges Überprüfen von möglichen Rechtsverstößen ist die UdK Berlin so in der Lage, geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Schäden abzuwenden.

Sollten Sie eine Meldung machen wollen, richten Sie diese bitte an folgende institutionelle E-Mail-Adresse, wobei im Sinne einer zügigen Bearbeitung und zur Vermeidung unnötiger Rückfragen gebeten wird, den Hinweis und/oder Sachverhalt hinreichend genau zu formulieren und zu schildern:

Interne-Meldestelle@UdK-Berlin.de 

Es wird Ihnen Vertraulichkeit zugesichert. Nur die folgenden Personen sind in diesem Kontext befugt, Meldungen entgegenzunehmen, Rückmeldungen zu geben und Folgemaßnahmen einzuleiten:

Nadia Ali (Justiziarin der UdK Berlin)
Katja Barudi (Justiziarin der UdK Berlin)

Schriftliche Meldungen in Papierform (Briefpost) richten Sie bitte vertraulich an:

Interne Meldestelle c/o Justiziariat
Universität der Künste Berlin
Einsteinufer 43 – 53
10587 Berlin.
 

Das physische Postfach des Justiziariats mit Möglichkeit des Einwurfs von Briefpost befindet sich ebenfalls am Einsteinufer 43 – 53 in 10587 Berlin.

Darüber hinaus können Sie alternativ eine mündliche Meldung (per Telefon unter +49 (0)30 3185 – 2423 oder +49 (0)30 3185 – 2669) vornehmen oder einen persönlichen Termin initiieren. Es bleibt Ihnen freigestellt, Ihren Hinweis anonym zu geben, wobei die Interne Meldestelle die Möglichkeit einer Rückmeldung an Sie haben muss. Letztlich können Sie auch eine externe Meldung an die zuständigen Behörden bei Land, Bund oder EU vornehmen.