KA Orchesterinstrumente Bachelor
Bewerbungsfristen und Voraussetzungen
Die künstlerische Instrumentalausbildung im Bachelorstudiengang Orchesterintrumente wird für folgende Instrumente angeboten:
Saiteninstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Konzertgitarre, Harfe
Blas- und sonstige Orchesterinstrumente: Blockflöte, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon, Horn/Waldhorn, Trompete, Posaune, Tuba, Schlagzeug, Pauke
Bewerbungsfristen:
15. Oktober – 15. November für das Sommersemester
15. März – 15. April für das Wintersemester
Achtung! Für die Instrumente Flöte, Klarinette und Trompete sind zum Sommersemester 2025 keine Bewerbungen möglich.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Nachweis der besonderen künstlerische Begabung
- für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch A2 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch B2)
Studiendauer und Studienabschluss
• Regelstudienzeit: 8 Semester, 240 Leistungspunkte
• Studienabschluss: Bachelor of Arts (B Mus)
Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt
Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.
- Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
- Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:
● tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben über ein bisheriges Studium
● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert.
● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch A2 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch B2. Nähere Informationen finden Sie hier.
● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.
ACHTUNG: Für einige Instrumente wird ein digitales Portfolio benötigt, welches parallel zur Bewerbungsfrist auf Bemus hochgeladen werden muss. Andere Instrumente machen eine Vorauswahl vor Ort in Präsenz. Informationen finden Sie in den Ausführungsbestimmungen im Abschnitt Zulassungsverfahren.
- Informationen zur Überweisung der 30 € für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank
IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
BIC: BEVO DE BB XXX
Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer
Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Germany
Bei Auslandsüberweisungen:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.
Mehrere Informationen zur Bewerbungsgebühren finden Sie hier.
Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?
Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.
Zulassungsverfahren
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Das Zulassungsverfahren besteht aus der Vorauswahl und der Zugangsprüfung.
Ausführliche Informationen zu den Inhalten und zum Ablauf des Zulassungsverfahrens finden Sie in den Ausführungsbestimmungen
A Vorauswahl – Vorspiel bzw. Einreichung eines digitalen Portfolios über das UdK-Portal Bemus
Die Vorauswahl wird aufgrund des für die Zugangsprüfung geforderten Repertoires durchgeführt. Die Zulassungskommission hört aus dem vorbereiteten Vortrag einen Ausschnitt von ca. fünf Minuten an.
Für einige Instrumente wird die Vorauswahl in Präsenz an der UdK Berlin durchgeführt, für andere Instrumente sollen für die Vorauswahl Videos hochgeladen werden.
Die Einzelheiten finden Sie in den Ausführungsbestimmungen.
Die Videos können mit oder ohne Klavierbegleitung aufgenommen werden. Sie sollen uneditiert in einem Take aufgenommen sein, pro Satz/Werk kann aber getrennt werden.
B - Zugangsprüfung
Wer die Vorauswahl bestanden hat, wird zur Zugangsprüfung zugelassen.
Die Zugangsprüfung findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester in Präsenz statt.
Die Prüfungstermine für das Sommersemester 2025 finden Sie auf der folgenden Seite, diese Angaben sind ohne Gewähr! https://www.udk-berlin.de/studium/kuenstlerische-ausbildung-orchesterinstrumente/bewerbung/
Die Anforderungen in der Zugangsprüfung für die einzelnen Instrumente finden Sie im nächsten Textabschnitt!
Orientierung zum Schwierigkeitsgrad im Hauptinstrument
Orientierung und Empfehlung zum Schwierigkeitsgrad
für das Hauptinstrument
• Blas- und sonstige Orchesterinstrumente einschließlich Schlagzeug:
Flöte: Eines der drei vollständig vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Stamitz, Reinecke).
Blockflöte: Vorzubereiten sind Werke aus mindestens drei Stilrichtungen (Frühbarock, Hochbarock und Avantgarde).
Oboe: Eines der drei vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Lebrun o. a.). Klarinette: Eines der drei vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Weber o. a.). Fagott: Eines der drei vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Weber o. a.). Trompete: Unter den vorzubereitenden Werken ein Stück nach freier Wahl im Schwierigkeitsgrad eines Konzerts von H.F. Hummel oder einer Sonate von Hindemith.
Posaune: Unter den vorzubereitenden Werken ein Konzert für Posaune mit Klavierbegleitung, wie z.B. Concertino B-Dur von E. Sachse, Konzert B-Dur von F. Gräfe oder Arie-Andante, Allegro, Moderato von E. Paudert.
Saxofon: Eines der drei vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Glasunow, Milhaud). Horn: Unter den vorzubereitenden Werken ein Werk aus der klassischen Epoche (Mozart, Haydn) oder eines der beiden Hornkonzerte von R. Strauss
Tuba: Vortrag von zwei Stücken nach eigener Wahl.
Pauke und Schlagzeug: Geprüft wird der Ausbildungsstand an den Pauken, der kleinen Trommel und einem der Mallet-Instrumente (Vibrafon, Xylofon, Marimbafon).
• Saiteninstrumente:
Violine: Vortrag von 4 Werken verschiedener Stilrichtungen, darunter der erste Satz eines Konzertes sowie eine Etüde oder ein Capriccio. Hochschulwechsler*innen, die bereits 4 Semester studiert haben, müssen die Werke vollständig, mit allen Sätzen, vorbereiten.
Viola:
1. ein Konzert (1. Satz)
2. drei Sätze aus einer Bach-Suite BWV 1007-1012, o.Ä-
3. eine Etüde
4. ein Stück freier Wahl Das Prüfungsprogramm muss einen langsamen Satz beinhalten.
Violoncello: Unter den vorzubereitenden Werken drei Sätze einer Solosuite von J.S. Bach, ein Konzert oder eine Sonate im Schwierigkeitsgrad der Konzerte von Boccerini, Saint-Saens oder Lalo, eine Etüde von Duport oder Popper.
Kontrabass: Unter den vorzubereitenden Werken eine Sonate von De Fesch oder ein anderes Werk von mindestensähnlichem Schwierigkeitsgrad.
Gitarre: Unter den vorzubereitenden Werken ein größeres Werk freier Wahl aus dem 19. oder 20. Jahrhundert sowie ein oder mehrere Sätze einer Suite von J.S. Bach, eine technisch anspruchsvolle Etüde (etwa Villa-Lobos, Dodgson, Coste, op. 38, oder Sor).
Harfe: Als Programm wird empfohlen:C.P.E. Bach: Sonata in G Spohr: Fantasie, Hindemith: Sonata
ein weiteres Solostück nach freier Wahl.
Alles muss auswendig vorgetragen werden.