Musikalische Nachwuchsförderung (Julius Stern Institut - JSI)

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Die Auszubildenden sind Gasthörer*innen an der UdK Berlin. Sofern sie noch der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, müssen sie dieser außerhalb der Hochschule nachkommen. 
Für die Ausbildung sind pro Unterrichtsmonat 30,-- Euro Gebühren bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung zu entrichten (das Wintersemester hat in der Regel 4 und das Sommersemester 3 Unterrichtsmonate).
Die Ausbildung endet mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, es sei denn, die Auszubildenden haben den Besuch der allgemeinbildenden Schule noch nicht abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Julius-Stern Intitutes.


Bewerbungsfristen

15. Oktober -15. November für das Sommersemester
15. März -15. April für das Wintersemester
 

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Ausbildung setzt voraus:
• eine besondere künstlerische Begabung, die bei einer Zulassungsprüfung unter Beweis gestellt werden muss
• bei der Instrumentalausbildung in der Regel ein Mindestalter von 9 Jahren, bei Sängern in der Regel ein Mindestalter von 11 Jahren, bei Sängerinnen ein Mindestalter von 12 Jahren
• Bei allen Bewerber*innen darf zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Über Ausnahmen entscheidet die Zulassungskommission.
• für internationale Bewerber*innen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.

  1. Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
     
  2.  Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für die Ausbildung am JSI und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:

    Lebenslauf mit Angaben über die bisherige musikalische Ausbildung
    Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
    ●  unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses als Nachweis des Schulbesuches (von ausländischenZeugnissen bitte eine Übersetzung beifügen)
    ● eine ärztliche Bescheinigung über den unbedenklichen Gesundheitszustand im Hinblick auf die beabsichtigteAusbildung; für die gesangliche Ausbildung eine fachärztliche Bescheinigung, dass der*die  Bewerber*in über eine gesunde Stimmfunktion verfügt und keine erkennbaren Beeinträchtigungen der oberenLuftwege vorliegen

    Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.

 

Zulassungsverfahren

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Im Zulassungsverfahren werden die instrumentalen bzw. gesanglichen Fähigkeiten und allgemeinmusikalischen Anlagen dem Alter und dem Instrument bzw. der Stimme entsprechend überprüft. Zudem soll die besondere künstlerische Begabung festgestellt werden.

Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
Instrumentale Hauptfächer:
Vorspiel von mindestens zwei Werken aus verschiedenen Stilepochen
Gesang:
auswendiges Vorsingen eines Volksliedes a capella und von zwei begleiteten Kunstliedern unterschiedlicher
Epochen, von denen eins durch eine Arie ersetzt werden kann Die vorzuspielenden bzw. vorzutragenden Werke werden
von den Bewerber*innen selbst ausgewählt und sollen dem Lebensalter und dem Ausbildungsstand angemessen sein.

Überprüfung der Fähigkeit in Gehörbildung (Intervalle, Dreiklänge, Sept-Akkorde, Dur-moll etc.)
Musiktheorie (Tonleitern, Akkorde usw.)
Vomblattspiel
bei Gesang Vomblattsingen und Überprüfung der Belastbarkeit und des Umfanges der Stimme, soweit darüber noch keine Klarheit besteht.

Der Zulassungskommission ist ein Programm der vorzutragenden Werke vorzulegen. Die geforderte Klavierbegleitung ist selbst zu stellen.

Vor der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung gibt es die Option, einer oder einem Lehrenden der Fakultät Musik der UdK Berlin vorzuspielen bzw. vorzusingen, um sich bezüglich der Chancen für ein Studium am Julius-Stern-Institut beraten zu lassen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das JSI.

Weitere Informationen zur Bewerbung und Ausbildung  am Julius Stern Institut (JSI) sowie Kontaktdaten zu Lehrenden finden Sie auf der Website des JSI