Musiktherapie Master (weiterbildend)
Bewerbungsfristen und Voraussetzungen
Bewerbungsfrist
15. März - 15. April für das Wintersemester
Für Studieninteressierte findet am 25. Januar 2025 ein Infotag zum weiterbildenden Masterstudiengang Musiktherapie statt.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen
• ein abgeschlossenes musikalisches, pädagogisches, psychologisches oder medizinisches Hochschulstudium; in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auch weitere Fächer zulassen
• In begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung auch erfolgen, wenn statt eines Hochschulabschlusses die für das Studium erforderliche Eignung im Beruf erworben wurde.
Die Anerkennung berufspraktisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten erfolgt im Rahmen einer gesonderten Eignungsprüfung. Durch diese Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen berufsqualifizierenden Studiums festgestellt werden. Formale Voraussetzung für die Feststellung der Eignung ist eine nachgewiesene ca. fünfjährige intensive Beschäftigung mit musiktherapeutischen Inhalten.
• eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung
• eine Hospitation an einer Institution mit klinisch-therapeutischer oder psychosozialer Ausrichtung: Bewerber*innen ohne Erfahrung im psychosozialen Bereich mindestens 10 Wochen mit insgesamt 50 Stunden, alle anderen mindestens 6 Wochen mit insgesamt mindestens 30 Stunden.Der Beginn der Hospitation in dieser Einrichtung darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
• eine künstlerische Begabung im Hinblick auf die musiktherapeutische Ausrichtung des Studiengangs, die in einem Zulassungsverfahren festgestellt wird
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Weitere wichtige Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Webseite des Studiengangs.
Studiendauer und Studienabschluss
• Regelstudienzeit: 6 Semester, 120 Leistungspunkte
• Studienabschluss: Master of Arts (MA)
Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt
Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.
- Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
- Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses die formalen Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch, die in der Checkliste aufgeführt werden. Die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens zum letzten Tag der Bewerbungsfrist hochgeladen sein.
- Informationen zur Überweisung der 30 € für die Teilnahme Bewerbungsverfahren einschließlich Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank
IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
BIC: BEVO DE BB XXX
Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer
Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Germany
Bei Auslandsüberweisungen:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.
Nähere Infos zu den Gebühren finden Sie hier.
Sie haben einen internationalen Studienabschluss?
Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?
Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.
Zulassungsverfahren
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Für Bewerber*innen ohne Musik- oder musikpädagogischen Abschluss:
1. musiktheoretische Prüfung, die die Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und ein gutes Gehör deutlich macht:
• Bestimmen von Instrumenten von vorgespielten Beispielen
• Einordnen von vorgespielten Beispielen in bestimmte Musikepochen
• Rhythmisieren einer gegebenen Melodie
• Nachschreiben eines einstimmigen Beispiels (Melodiediktat)
• Bestimmen von schriftlich vorgegebenen Dreiklängen und Septakkorden in Grundstellungen und Umkehrungen
• Bezeichnen einer Passage aus einem klassischen Werk mit Funktions- oder Stufenbezeichnung
2. Verfahren zur Überprüfung der interpretatorischen (instrumentalen/vokalen) Fähigkeiten:
• Vorspiel auf einem Haupt- und einem Nebenfachinstrument: gefordert sind ein Melodie- oder Rhythmus- und ein Harmonieinstrument (Begleiter*innen können mitgebracht werden). Es sind je zwei Werke eigener Wahl aus verschiedenen Stilepochen vorzutragen, für das Hauptfach beide Werke mindestens mit mittlerem Schwierigkeitsgrad:
Klavier z. B.: J. S. Bach zwei- und dreistimmige Inventionen; Sonaten von Haydn, Mozart, Beethoven; Robert Schumann „Kinderszenen“; C. Debussy „Arabesques“; B. Bartók „Mikrokosmos IV“;
Blockflöte z. B.: Sonaten von Loillet und Händel; Spielbuch für Sopran-Flöte H. 12 (Hänssler-V., Stuttgart); C. Lechner Kl. Tanz- und Spielstücke; Volksliedimprovisationen (Bärenreiter 1104 u. 1257);
Violine z. B.: Sonaten von Händel, Mozart oder Sonatine von Schubert etc.
Für andere Instrumente gilt Entsprechendes. Auch Stücke aus dem Bereich der Unterhaltungsmusik sind möglich.
Für alle Bewerber*innen:
1. Gruppenverfahren zur Feststellung der spielerisch-kommunikativen Beziehungsfähigkeit; es ist u. a. ein selbstgewähltes Lied vorzutragen, bei dem sich die Kandidat*innen selbst instrumental begleiten müssen.
2. Gruppenverfahren (Improvisation) zur Feststellung der Fähigkeit, Musik als persönliches Ausdrucksmittel und Mittel zwischenmenschlicher Verständigung einsetzen zu können
3. Einzelgespräche über bisherige berufliche Erfahrungen sowie die Hospitationserfahrung
4. Einzelgespräche, die die Berufsmotivation und die persönliche Entwicklung zum Inhalt haben. Überprüft werden u. a. die seelische Belastbarkeit, Beziehungsfähigkeit, Wahrnehmungs- und Reflexionsfähigkeit
Kosten
Der Masterstudiengang Musiktherapie ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt bei monatlicher Zahlung 407 EUR zuzüglich einer einmaligen Startgebühr in Höhe von 1.850 EUR, d.h. bei einer Studiendauer von 6 Semestern 16.502 EUR für das gesamte Studium. Zuzüglich wird jeweils der Semesterbeitrag fällig.
Ausführliche Informationen zu den Gebühren und zu Möglichkeiten der Finanzierung finden Sie auf der Musiktherapie Website
Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.
Kontakt Masterstudiengang Musiktherapie
• Dana Neubert (Koordination)
Sprechzeiten: Mo und Mi 10.30-12.30 Uhr Tel. (030) 3185 2553 E-Mail: musiktherapie @udk-berlin.de
Web: www.udk-berlin.de/musiktherapie
• Prof. Dr. Susanne Bauer (Studiengangsleiterin) Tel. (030) 3185 2552 E-Mail: sbauer @udk-berlin.de
Anmeldung zur Studienberatung per E-Mail
• Prof. Dr. Dorothea Muthesius (stellv. Studiengangsleiterin) Tel. (030) 3185 2551 E-Mail: d.muthesius@udk-berlin.de Anmeldung zur Studienberatung per E-Mail