Komposition Meisterschüler*in

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Bewerbungsfristen

15. März - 15. April für das Wintersemester

 

Zulassungsvoraussetzungen

• Abschluss des Masterstudiengangs Komposition an der UdK Berlin oder in einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Hochschule
• eine herausragende künstlerische Begabung

Studiendauer und Studienabschluss

• Regelstudienzeit: 4 Semester, 120 Leistungspunkte

• Studienabschluss: Meisterschüler*in“ (MS)

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.

  1. Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
     
  2.  Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:

    ● tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben über den bisherigen  Ausbildungsgang
    Nachweis über über den Hochschulabschluss
    ● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert
    ● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier

    ● Ebenfalls innerhalb der Frist laden Sie bitte ein bis zwei eigene Kompositionen (Partituren und, falls vorhanden, Aufnahmen) auf der Plattform Bemus hoch.
    Mögliche Dateiformate: PDF (max.50 MB)  und Video (Mp3, MP4, MOV, je max. 2 GB)
    max. 4 Dateien, insgesamt  4 GB
    Es gelten die selben Zugangsdaten wie für my.udk-berlin.de
     
  3. Information zur Überweisung der 30 € für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
    Kasse der UdK Berlin
    Berliner Volksbank
    IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
    BIC: BEVO DE BB XXX
    Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer

    Berliner Volksbank eG
    Budapester Straße 35
    10787 Berlin
    Germany

    Bei Auslandsüberweisungen:
    Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.


    Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?
    Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.

Zulassungsverfahren

Das Zulassungsverfahren besteht aus der Vorauswahl und der Zugangsprüfung.

Die Vorauswahl wird aufgrund der von den Bewerber*innen eingereichten Komposition durchgeführt. 
Die Vorauswahl besteht, wessen Arbeitsprobe nicht bereits bei erster Begutachtung einen Mangel an der für diesen Studiengang erforderlichen herausragenden künstlerischen Begabung erkennen lässt.

Wer die Vorauswahl bestanden hat, erhält eine Einladung zur Zugangsprüfung. Diese Prüfung findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters für das folgende Wintersemester statt (ca. Ende Juni - Mitte Juli).

Die ausgewählten Bewerber*innen erhalten weitere Infomationen zum Ablauf der Zugangsprüfung mit der Einladung per E-Mail.

Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
a) Vorlage der Arbeitsprobe
b) Vorlage einer Mappe mit vier bis sechs Kompositionen (Partituren und Audio- bzw. Videoaufnahmen)
c)  einem Kolloquium über a und b

Die Bewerber*innen müssen ein künstlerisches Entwicklungspotential erkennen lassen, das deutlich über das Niveau des Masterabschlusses hinausweist und das den erfolgreichen Abschluss des Meisterschüler*innenstudiums erwarten lässt.
Über die genaue Dauer der Zugangsprüfung entscheidet die Zulassungskommission. Die Zulassungskommission kann vorgelegte Kompositionen auch nur teilweise anhören.