Theaterpädagogik Master

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Bewerbungsfrist

01. Oktober – 01. November für das Sommersemester

 

Zulassungsvoraussetzungen

• ein abgeschlossenes Hochschulstudium (erster berufsqualifizierender Abschluss) und substantielle Erfahrungen im Bereich Spiel und Theater
• eine künstlerische Begabung
• internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1)

Studiendauer und Studienabschluss

• Regelstudienzeit: 4 Semester, 120 Leistungspunkte

• Studienabschluss: Master of Arts (MA)

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

Alle unten genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen.  Es wird empfohlen, sich so früh wie möglich innerhalb der Bewerbungsfrist zu bewerben, damit Sie eventuell auftretende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.

  1. Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
     
  2. Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:

    ● tabellarischer Lebenslauf
    Darstellung des künstlerischen Werdegangs, aus der hervorgeht, ob und inwieweit für den Masterstudiengang relevante Erfahrungen vorliegen (einschließlich einer dokumentierten Spiel- und Theaterpraxis)
    ● Zeugnisse über die Schulbildung (unbeglaubigt)
    ● unbeglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisse (Informationen für eine Bewerbung mit einem ausländischen Hochschulabschluss finden Sie weiter unten)
    ● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert
    ● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1. Nähere Informationen finden Sie hier.
    ● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.
     
  3. Information zur Überweisung der 30 € für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
    Kasse der UdK Berlin
    Berliner Volksbank
    IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
    BIC: BEVO DE BB XXX
    Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer

    Berliner Volksbank eG
    Budapester Straße 35
    10787 Berlin
    Germany

    Bei Auslandsüberweisungen:
    Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.
     
  4. Ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist muss eine Arbeitsprobe in Form einer maximal fünf Minuten langen Videoaufnahme einer eigens für die Zugangsprüfung erarbeiteten künstlerischen Produktion, beispielsweise dem Vorspiel einer Szene, einer Performance oder einer Aktion auf dem Portal Bemus hochgeladen werden: https://bemus.udk-berlin.de/

    mögliche Dateiformate: PDF (500 MB), MP4, M4V, MOV (je 2GB), JPG
    max. Dateimenge: 10
    max. Gesamtvolumen: 8 GB

 

Sie haben noch keinen Bachelorabschluss?

Sie haben einen internationalen Hochschulabschluss?

Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?

Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.

Zulassungsverfahren

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Das Zulassungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und die Zugangsprüfung. Es wird in der Regel jeweils am Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters für das folgende Sommersemester durchgeführt

Die Vorauswahl erfolgt anhand der eingereichten Arbeitsprobe. Die Zulassungskommission entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen, Arbeitsproben, Dokumente o.ä.über die Einladung zur Zugangsprüfung. Die ausgewählten Bewerber*innen erhalten die Einladung zur Zugangsprüfung und weitere Informationen per E-Mail.

Die Zugangsprüfung wird in der Regel in Form einer ca.4-6 stündigen Werkstatt durchgeführt, in der die Verfahrensweisen innerhalb des Studiengangs und seiner Studienschwerpunkte vorgestellt und in praktischer Arbeit erprobt werden und in der die Bewerber*innen ihre künstlerische Begabung für den Masterstudiengang nachzuweisen haben.

Die nächste Zulassungswerkstatt für den Masterstudiengang Theaterpädagogik findet aller Voraussicht nach im Zeitraum vom 17.1.- 20.1.2024 statt. Die Bewerber*innen, die die Video-Vorauswahl bestanden haben,  werden für einen halben Tag in diesem Zeitfenster eingeladen.