Tonmeister*in Master
Bewerbungsfristen und Voraussetzungen
Bewerbungsfrist
15. Oktober - 15. November für das Sommersemester
15. März - 15. April für das Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen
• ein Hochschulabschluss im Bachelorstudiengang Tonmeister*in an der Universität der Künste Berlin oder in einem gleichwertigen Studiengang einer anderen Hochschule
• eine besondere künstlerische Begabung
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1)
Studiendauer und Studienabschluss
• Regelstudienzeit: 2 Semester, 60 Leistungspunkte
• Studienabschluss: Master of Art (MA)
Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt
Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.
- Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
- Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:
● tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur musikalischen und technischen Vorbildung
● Zeugnis über den Hochschulabschluss (Informationen für eine Bewerbung mit einem ausländischen Schulabschluss finden Sie weiter unten)
● eine fachärztliche Bescheinigung mit realistischem Audiogramm, nicht älter als ein Jahr, über ein physiologisch einwandfreies Gehör (Frequenzbereich von 100 Hz bis 8 KHz).
● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert
● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1. Nähere Informationen finden Sie hier.
● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.
● ein Portfolio mit mindestens fünf Produktionen (als Audio- und/oder Videoaufnahme) soll ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist auf der Plattform Bemus hochgeladen werden. Von diesen fünf Produktionen muss mindestens eine aus dem Bereich Klassik und eine aus der Popularmusik stammen. Die anderen Aufnahmen können auch aus anderen Feldern wie z. B. Filmvertonung oder Hörspiel kommen.
Die Aufnahmen sollen außerdem schriftlich dokumentiert und kommentiert werden, so dass die Kommission alle wesentlichen Entscheidungen, die die Zielsetzung, die Durchführung und das Ergebnis betreffen, gut nachvollziehen kann. Die vorgelegten Aufnahmen sollen überwiegend alleinverantwortlich hergestellt worden sein. Bei Aufnahmen, die gemeinschaftlich erstellt wurden, muss die individuelle Leistung kenntlich gemacht werden.Upload Zeitraum:15. Oktober - 15. November 2024
6 Dateien, max. 10,05 GB
Möglich Dateiformate: PDF mit 50 MB (für die schriftliche Dokumentation)
MP4, MP3, MOV, M4V. WAV je 2,0 GB - Information zur Überweisung der 30 € für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank
IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
BIC: BEVO DE BB XXX
Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer
Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Germany
Bei Auslandsüberweisungen:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.
Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelorzeugnis?
Sie haben einen internationalen Studienabschluss?
Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?
Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.
Zulassungsverfahren
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Das Zulassungsverfahren besteht aus einer Vorauswahl und einer Zugangsprüfung.
Die Vorauswahl besteht aus der Überprüfung des eingereichten Portfolios.
Wird dies von der Zulassungskommission als ausreichend für den Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung erkannt, erfolgt die Einladung zur Zugangsprüfung per E-Mail.
Die Prüfung besteht aus mindestens zwei Teilen:
● Stegreifmischung einer vorgelegten Mehrspuraufnahme aus dem gewählten Studienschwerpunkt mit anschließendem Gespräch
● mündliche Prüfung, in der allgemeine Probleme der Musikübertragung und die vorgelegten Produktionen behandelt werden.