Visuelle Kommunikation Bachelor
Bewerbungsfristen und Voraussetzungen
Bewerbungsfrist
15. Januar - 15. Februar für das Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen
• allgemeine Hochschulreife (Informationen zum Studieren ohne Abitur finden Sie hier)
• Nachweis der künstlerischen Begabung
• In Ausnahmefällen ist, bei Vorliegen einer besonderen künstlerischen Begabung, eine Zulassung auch ohne allgemeine Hochschulreife möglich.
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1)
Studiendauer und Studienabschluss
• Regelstudienzeit: 8 Semester, 240 Leistungspunkte
• Studienabschluss: Bachelor of Arts (BA)
Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt
Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.
- Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
- Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:
● tabellarischer Lebenslauf mit kurzer Begründung der Wahl des Studienfaches
● unbeglaubigte Fotokopie des Abiturzeugnisses (Informationen für eine Bewerbung mit einem ausländischen Schulabschluss finden Sie weiter unten)
● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1. Nähere Informationen finden Sie hier.
● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.
(Siehe auch Abschnitt "Hochschulwechsel")
● Nachweis über die Zahlung der Bewerbungsgebühr in Höhe von 30 €
Hinweis: innerhalb der Bewerbungsfrist, Kontoauszug / Umsatzansicht bei Onlinebanking, bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis. Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert.
Informationen zur Überweisung der 30 €: bitte überweisen Sie die Gebühr für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank
IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
BIC: BEVO DE BB XXX
Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer
Bei Auslandsüberweisungen:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.
Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Germany
Eine künstlerische Arbeitsprobe (Portfolio und Hausaufgabe) muss hochgeladen werden.
Wann? 01. Februar bis 15. März Wo? Plattform Bemus https://bemus.udk-berlin.de/ Login Sie loggen sich auf Bemus mit Ihren Zugangsdaten vom Bewerbungsportal https://my.udk-berlin.de ein. Dateimenge und Gesamtvolumen 4 Dateien, max. 350 MB Dateiformate und -größe PDF (50 MB)
MP4 / MOV / M4V (150 MB, max. 2 Videos mit je max. 3 Minuten)Beschriftung Nachname, Vorname, Bewerbungsnummer, VK Bachelor, Mappe
Nachname, Vorname, Bewerbungsnummer, VK Bachelor, HausaufgabeThema Hausaufgabe Enzyklopädie der Zukunft: Entwerfen sie drei Zukunftsszenarien in einem der nachstehenden Medien.
PDF, max. 20 MB, max. 16 Seiten, Video, max. 20 Sek.Hinweise zum Portfolio Die Mappe soll neben den kreativen Ergebnissen der Hausarbeit - 20 eigenständig erstellte künstlerische und gestalterische Arbeiten enthalten (möglich sind grafische, fotografische, typografische, zeichnerische, räumliche, digitale und filmische Arbeitsbeispiele). Serien von Zeichnungen, Fotos, typografischen Arbeiten usw. auf einer Seite gelten als eine Arbeit. Die Arbeiten sollen Aufschluss über die Arbeitsmethoden, Interessen und konzeptionellen Fähigkeiten der Bewerber*innen geben.
Sie haben einen internationalen Schulabschluss?
Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?
Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.
Zulassungsverfahren
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Das Zulassungsverfahren besteht aus der Vorauswahl und der Zugangsprüfung.
Die Vorauswahl wird anhand der Mappe und der Hausaufgabe getroffen.
Die Zugangsprüfung für die ausgewählten Bewerber*innen besteht aus einer gestalterischen Aufgabe und einem Gespräch mit der Kommission.
Wann? Einladung an die ausgewählten Bewerber*innen: voraussichtlich in der 3. Maiwoche
Prüfung: voraussichtlich Mitte Juni
Wo? in Präsenz an der UdK Berlin
Die abgelehnten Bewerber*innen erhalten den Bescheid ca. Ende Juni.
Hochschulwechsel
Wer bereits mindestens zwei Semester mit min. 60 Leistungspunkten nach ECTS in einem vergleichbaren Studiengang (z.B. Visuelle Kommunikation, Kommunikationsdesign, Grafikdesign) studiert hat, kann sich für den Bachelor Visuelle Kommunikation als Hochschulwechsler*in für ein höheres Semester bewerben.
In diesem Fall machen Sie bitte folgende Angaben im Bewerbungsportal my.udk-berlin.de:
- "Mit welchen Fachsemester wollen Sie das Studium beginnen?" => "Höheres Fachsemester"
- "Hochschulwechsler(in)" => "ja"
- mit den formalen Unterlagen eine entsprechende Leistungsbescheinigung einreichen (ein PDF)
Auch als Hochschulwechsler*in muss das Zulassungsverfahren für den Bachelor durchlaufen und bestanden werden.
Hierfür reichen Sie innerhalb der Uploadfrist ein entsprechendes Portfolio ein. Die Hausaufgabe ist nicht notwendig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Hochschulwechsler*in ins Verfahren gehen können, reichen Sie bitte zusätzlich die Hausaufgabe ein.
Die Zulassungskommission beurteilt den Antrag anhand des eingereichten Portfolios, ggf. wird ein persönliches Gespräch geführt (parallel zur Zugangsprüfung für Bachelor 1. Fachsemester)
Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung wird erst nach der Zulassung entschieden.