Bewerbung ohne Abschlusszeugnis oder als Hochschulwechsler*in

Abitur und andere Schulzeugnisse

Sie haben noch kein Abitur?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis Ihrer Schulbildung (z.B. Abitur) vorlegen können, reichen Sie uns bitte eine Kopie des letzten Schulzeugnisses innerhalb der Bewerbungsfristen ein. Im Falle einer Zulassung werden wir zur Immatrikulation eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses benötigen.

Sie haben Ihren Abschluss im Ausland oder an einer internationalen Schule in Deutschland erworben?

Hochschulabschluss

Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Hochschulabschluss (z.B. Bachelor, Absolvent*in, Diplom)?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor, Absolvent*in, Diplom) vorlegen können, reichen Sie uns bitte eine aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) innerhalb der Bewerbungsfristen ein. Im Falle einer Zulassung werden wir zur Immatrikulation eine beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses benötigen.

Sie haben Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben?

Sollte für Ihr aktuelles Studium keine Leistungsübersicht ausgestellt werden können, benötigen wir eine Bescheinigung der Hochschule mit folgenden Angaben:

  • Name des Studierenden
  • Studiengang und Abschlussziel
  • Wann wird das Studium voraussichtlich beendet?
  • Angabe der Regelstudienzeit, gerne ergänzt mit Leistungspunkten gesamt
  • wenn möglich: Auflistung der bereits absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen

Hochschulwechsler*in

Was ist das und was ist dabei zu beachten?

Hochschulwechseler*innen sind Studierende, die von einer Hochschule zu einer anderen Hochschule wechseln. Dabei unterscheiden die Hochschulen, ob man innerhalb eines vergleichbaren Studiengangs (Einstufung in ein höheres Fachsemester) oder in einen anderen Studiengang wechseln möchte.

Für einige Studiengänge an der UdK Berlin haben wir ein extra Bewerbungsverfahren für Hochschulwechsler*innen, z.B. Absolvent*in Bildende Kunst, BA Design, BA Visuelle Kommunikation. Hierfür kann es notwendig sein, dass eine Mindeststudienzeit in Verbindung mit einer Mindestanzahl von abgeschlossenen Studien- und Prüfungsleistungen als Voraussetzung erreicht und nachgewiesen sein muss. Nähere Informationen finden Sie auf der Bewerbungsseite des jeweiligen Studiengangs.
In anderen Studiengängen nehmen Sie am klassischen Bewerbungsverfahren teil, haben nach der Immatrikulation aber die Möglichkeit bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen und damit Ihr Studium zu verkürzen.

Wenn Sie sich als Hochschulwechsler*in an der UdK Berlin bewerben möchten, senden Sie uns bitte innerhalb der Bewerbungsfrist eine aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) ein. Wir können anhand der dort vermerkten Informationen bewerten, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester und damit die spätere Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen möglich ist.

Bitte beachten:
Im Bewerbungsverfahren werden Sie innerhalb der Antragsstellung gefragt, ob Sie ein*e Hochschulwechsler*in sind.
Bitte klicken Sie nur ja an, wenn Sie bereits in einem vergleichbaren Studiengang studieren und das Studium bei uns fortführen wollen.
Wenn Sie beim Wechsel auch den Studiengang wechseln wollen, klicken Sie bitte nein an.

 

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation an der UdK Berlin bereits Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen absolviert haben, aber noch keinen Abschluss im bisherigen Studiengang haben, benötigen wir zur Immatrikulation eine Unbedenklichkeitserklärung Ihrer bisherigen Hochschule mit folgenden Angaben:

  • Name des Studierenden
  • Studiengang und Abschlussziel
  • Sind alle Studien- und Prüfungsleistungen positiv abgeschlossen worden?
  • Welche Studien- und Prüfungsleistungen wurde nicht bestanden und wie oft wurden diese bereits wiederholt?