Promotionsstipendien gem. NaFöG

Quelle: Pudelskern

Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin

Wissenschaftliche Nachwuchsförderung

Nach dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses werden Stipendien zur Vorbereitung der Promotion und zum Abschluss einer weit fortgeschrittenen Dissertation, die an einer der Berliner Hochschulen angefertigt wird, vergeben. Voraussetzung sind u.a. weit über dem Durchschnitt liegende Studien- und Prüfungsleistungen.

Das Stipendium wird zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt. Zum Ende des ersten und des zweiten Jahres der Förderung ist ein Arbeitsbericht und eine Stellungnahme des*der wissenschaftlichen Betreuers*Betreuerin vorzulegen. Die Förderung endet spätestens nach drei Jahren. Stipendiat*innen müssen sich ganz überwiegend der Arbeit, für die die Förderung vorgesehen ist, widmen.

Über die Stipendienvergabe entscheidet die hochschulübergreifende Kommission zur Vergabe von Promotionsstipendien, die von dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin bestellt wird. Die Geschäftsstelle der Kommission zur Vergabe von Promotionsstipendien aller Berliner Universitäten befindet sich an der FU Berlin.

 

Bewerbungstermin

Die nächste Bewerbungsrunde läuft vom 12.2. bis 16.04.2025.

Detaillierte Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen und notwendigen Unterlagen finden Sie auf dem Informationsblatt.

Antragstellung: Bewerbungen können ausschließlich über die Online-Plattform der Dahlem Research School eingereicht werden. 

Notwendige Schritte bei der Beantragung:

1. Füllen Sie das Antragsformular aus, drucken, scannen unterzeichnen es und speichern es im PDF-Format.

2. Melden Sie sich über die Online-Plattform der Dahlem Research School an. 

3. In das Plattform-Formular tragen Sie zunächst Ihre eigenen Angaben und die Angaben zu Ihrer Erstbetreuung ein und senden die E-Mail-Anfrage für ein unterstützendes Gutachten ab.

3. Erst nach dem Versenden der E-Mail können die notwendigen Dokumente (z.B. Antragsformular, Lebenslauf, etc.) im PDF-Format hochgeladen werden.

4. Zum Abschluss reichen Sie den digitalen Stipendienantrag über die Funktion „submit“ ein.
 

Bewerbungen, die via E-Mail, Post oder auf einem anderen Weg eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden.

Nach Ablehnung eines Stipendienantrages ist eine erneute Antragstellung nur einmal möglich.

Antragsfristen für Promotionsstipendien

Es gibt zwei Termine im Jahr: im April und November. Die genauen Termine (Ausschlussfristen) gibt die Geschäftsstelle der FU Berlin bekannt. Förderungsbeginn ist jeweils der 1. April bzw. der 1. Oktober eines Jahres.

Kontakt

NaFöG-Geschäftsstelle der UdK Berlin
Eva Krüger – Stud 51 –
Universität der Künste Berlin
Einsteinufer 43
10587 Berlin
Tel.: 030-3185-1476
E-Mail

Arbeitstage: Mo-Do.