Habilitation an der Fakultät Musik
Habilitation an der Fakultät Musik
Die Habilitation dient als Nachweis für die Befähigung, ein wissenschaftliches Fach bzw. Fachgebiet in Forschung und Lehre eigenständig zu vertreten (Lehrbefähigung). Derzeit ist eine Habilitation an der UdK Berlin nur an der Fakultät Musik möglich. In der Habilitationsordnung der Fakultät Musik werden die formalen Voraussetzungen für eine Habilitation in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik an der UdK Berlin definiert: