Promotion an der Fakultät Bildende Kunst
Institute
An der Fakultät Bildende Kunst können Sie in den Fächern Kunstgeschichte, Kunstwissenschaft, Philosophie der Kunst und Kunstpädagogik promovieren (Doktorin bzw. Doktor phil.). Folgende wissenschaftliche Professorinnen und Professoren kommen als Betreuerinnen bzw. als Betreuer einer Promotion infrage:
a) am Institut für Kunstdidaktik und Ästhetische Erziehung:
b) am Institut für Kunstwissenschaft und Ästhetik:
Promotionsausschuss
1. Prof. Dr. Alexander Düttmann (Vorsitzender)
Prof. Dr. Kirsten Winderlich
Prof. Dr. Stefan Neuner
2. Dr. Anne Sprenger
Vertretung: Marcus Quent
3. Nyla Saymann
Kontakt
Mandy Arand, mandy.arand @intra.udk-berlin.de
Postanschrift für Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren:
Universität der Künste Berlin
Promotionsausschuss über Dekanat der Fakultät 1
Postfach 12 05 44
10595 Berlin
Hinweise zur Antragstellung
Laut der Promotionsordnung (§ 3 Abs. 3) sind folgende Dokumente für einen Antrag einzureichen:
- Nachweis: Examen bzw. gleichwertiger Abschluss
- Exposé des Dissertationsvorhaben inkl. Arbeitstitel mit Arbeitsplan
- Betreuungszusage
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- gegebenenfalls weitere Qualifikationsnachweise im Fach der angestrebten Promotion
- schriftliche Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann ein Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren bei einer anderen wissenschaftlichen/künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule gestellt worden ist und bei Frauen eine Erklärung über den gewünschten Grad gemäß § 1 Abs. 1.
Der Promotionsausschuss trifft sich nach Bedarf. Bei einem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet er in der Vorlesungszeit in der Regel innerhalb eines Monats.