Promotion an der Fakultät Darstellende Kunst

An der Fakultät Darstellende Kunst ist eine Promotion zur Doktorin phil. und zum Doktor phil. in der Fächern Theaterwissenschaft und Theaterpädagogik möglich. Als Betreuerinnen von Dissertationen kommen folgende Professorinnen in Frage:

a) im Fach Theaterwissenschaft:
N.N.

b) im Fach Theaterpädagogik:
N.N.
Prof. Dr. Melanie Hinz
Prof. Dr. Ute Pinkert

Kontakt

Geschäftsstelle Promotionsausschuss:
Anna Rosa Alt
Tel.  (030) 3185 2034
E-Mail: Promotionsausschuss.FK4_ @intra.udk-berlin.de

Hinweise zur Antragstellung

Nach § 3 der Promotionsordnung ist die Zulassung zum Promotionsverfahren schriftlich beim Promotionsausschuss zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

  • eine Beschreibung des Dissertationsvorhabens sowie der Entwurf eines Arbeits- und Zeitplans,
  • ggf. Angaben über benötigte Bereitstellung von personellen und sächlichen Mitteln
  • die nach § 2 Abs. 1 für die Zulassung erforderlichen Nachweise (Master-Abschluss)
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine eidesstattliche Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis sich der Bewerber bzw. die Bewerberin bereits einem Promotionsverfahren unterzogen oder ein solches beantragt hat.
  • Dem Antrag soll beigefügt werden: 1. ein Vorschlag für den Betreuer oder die Betreuerin der Dissertation; 2. gegebenenfalls ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Schriften der Bewerberin bzw. des Bewerbers.

Der Promotionsausschuss prüft innerhalb eines Monats nach Eingang des Promotionsantrages, ob die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllt sind, ob der Promotionsantrag vollständig ist und ob das Dissertationsvorhaben in der Fakultät durchgeführt werden kann.