Förderprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs der UdK Berlin
Der Präsident der UdK Berlin stellt jährlich 15.000 Euro zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bereit. Die Nachwuchsförderung richtet sich an alle Mitarbeiter*innen und Post-Docs, die an der UdK Berlin wissenschaftliche Mitarbeiter*innenstellen innehaben, sowie an alle Doktorand*innen, deren Promotion an der UdK Berlin zugelassen ist und die an der UdK Berlin als Doktorand*in immatrikuliert sind. Gefördert werden unter anderem Tagungsreisen, Archivreisen, Publikationen sowie die Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen an der UdK Berlin. Kosten für die Publikation einer Dissertation können auch von kürzlich an der UdK promovierten Personen beantragt werden.
Richtlinien: Je nach zur Verfügung stehenden Jahresmitteln können folgende maximale Fördersummen bewilligt werden:
EU-Reisen: 1.000 Euro
Europäische Auslandreisen: 1.500 Euro
Publikationskostenzuschuss: 2.000 Euro
Antragstellung
Anträge auf Förderung können das ganze Jahr über beim Wissenschaftlichen Beirat eingereicht werden, müssen jedoch bis spätestens 10 Tage vor derjenigen Beiratssitzung eingereicht werden, bei der über den Antrag abgestimmt werden soll. Anträge können nur dann angenommen werden, wenn zwischen dem Eingangsdatum des Antrages und dem Datum der beantragten Reise, Veranstaltung bzw. des beantragten Ereignisses eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen liegt. Rückwirkend kann keine Finanzierung von Anträgen gewährt werden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen der Satzung zum "Förderprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität der Künste Berlin" entsprechen und bestehen aus
- dem ausgefüllten Formblatt (Antragsformular)
- einem maximal dreiseitigen Projekt-Exposé
- einer maximal zweiseitigen Begründung für den Antrag
- einem maximal einseitigen Kostenplan
- einer kurzen Stellungnahme des betreuenden Professors bzw. der betreuenden Professorin zur Relevanz des Antrages für die Dissertation
- bei Tagungs- und Konferenzreisen: der Zusage bzw. Einladung des Veranstalters
- Aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit, sollten Flugreisen eigens begründet werden. Anlass und Aufenthaltsdauer sollten in einem adäquaten Verhältnis zum Ressourcenaufwand großer Flugdistanzen stehen.
Senden Sie Ihre Anträge bitte digital (zusammengefügt in einem PDF) per E-Mail an bas2. Die Unterlagen im Original können Sie umgehend nach Fristende nachreichen und an folgende Adresse senden: @intra.udk-berlin.de
Universität der Künste Berlin
Graduiertenschule
Einsteinufer 43, Raum 205-207
10587 Berlin
(Administrative Betreuung des Förderprogramms für den wissenschaftlichen Nachwuchs)
Termine der Beiratssitzungen
Der Wissenschaftliche Beirat trifft sich mindestens zwei Mal pro Semester, um über eingereichte Anträge zu entscheiden.
Die nächsten Sitzungen im Wintersemester 2024/2025 sind geplant für:
9. Oktober 2024
22. Januar 2025.
Satzung und Formular zur Antragstellung
Satzung zum Förderprogramm für den wissenschaftlichen Nachwachs der UdK Berlin
Antrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der UdK Berlin