Projektstipendien gem. NaFöG
Ausschreibung 2024: Elsa-Neumann-Stipendium für künstlerische Projektstipendien
Bewerbungen sind bis zum 11. Oktober 2024 (12 Uhr) möglich
Ab sofort können sich Absolvent*innen der künstlerischen Fachrichtungen für ein künstlerisches Projektstipendium für den Förderzeitraum vom 01. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2026 bewerben.
In den Hinweisen zur Antragstellung finden Sie Vorgaben zu Form, Aufbau und Inhalt der einzureichenden Unterlagen für eine erfolgreiche Antragstellung. Weitere wichtige Informationen und Voraussetzungen finden Sie in der Informationsbroschüre.
Für die Bewerbung nutzen Sie bitte das Antragsformular für das Auswahlverfahren 2024.
Ein weiterer Teil der Antragsunterlagen ist eine vertrauliche Stellungnahme eines*einer betreuenden Professors*Professorin an einer der Kunsthochschulen in Berlin. Informationen und Hinweise zu diesem Gutachten, als eine Stellungnahme (bspw. zum künstl. Werdegang des Antragstellenden bisheriger Arbeiten, aber insbesondere eine Einschätzung zum geplanten Projektvorhaben) und mögliche Wege der vertraulichen Einreichung, sind in dem Merkblatt für Gutachter*innen zur Verfügung gestellt.
Abgabeschluss für die Bewerbung ist Freitag, der 11. Oktober 2024, 12 Uhr (Ausschlussfrist). Alle notwendigen Unterlagen müssen schriftlich im Original* und zusätzlich als Scan per E-Mail bis zum Bewerbungsfristende bei der NaFöG-Geschäfsstelle an der UdK Berlin eingereicht worden sein. Maßgeblich ist der fristgemäße Eingang der vollständigen Unterlagen (es zählt nicht der Poststempel). * Unterlagen im Original: Dies bezieht sich auf alle einzureichenden Antragsunterlagen, die einer Unterschrift der*des Antragstellenden bedürfen. Diese müssen im Original eingereicht werden. |
Beachten Sie, dass ein Studium während der Förderungszeit nicht möglich ist bzw. bereits zum Abgabezeitpunkt abgeschlossen sein muss. Eine Antragstellung ist zulässig, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach dem ersten Studienabschluss des künstlerischen Faches (Absolventenprüfung, Diplomprüfung, B.A.-Abschlussprüfung u. ä.) bzw. innerhalb von zwei Jahren eines nachfolgenden, weiteren Abschlusses (Master, Meisterschüler*in, Konzertexamen u. ä.) erfolgt. Das Datum der betreffenden Abschlussprüfung ist hierfür maßgebend. Bitte beachten Sie, dass das Stipendium nur eine Einzelförderung zulässt, Teamprojekte sind leider ausgeschlossen.
Künstlerische Nachwuchsförderung
Projektstipendien für Absolvent*innen künstlerischer Studiengänge
Die Geschäftsstelle des Elsa-Neumann-Stipendiums und der Vergabekommission für künstlerischer Projektstipendien gemäß dem Nachwuchsförderungsgesetz (NaFöG) an der UdK Berlin ist für alle künstlerischen Hochschulen Berlins zuständig.
Einmal jährlich werden zur Erarbeitung künstlerischer Projektvorhaben Stipendien an Absolvent*innen mit überdurchschnittliche Leistungen der Fächergruppen Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst vergeben, welche einen wichtigen Beitrag zur künstlerischen Weiterentwicklung der Studien erwarten lassen.
Die Förderungsdauer ist befristet auf ein Jahr, mit einem monatlichen Grundbetrag von 1.350,- Euro plus 100,- Euro Sachkostenpauschale. Die zusätzliche Bewilligung von Familienzuschlägen und Sonderzuwendungen für Reisekosten ist möglich.
Kontakt
NaFöG-Geschäftsstelle der UdK Berlin
Eva Krüger – Stud 51 –
Universität der Künste Berlin
Einsteinufer 43
10587 Berlin
030-3185-1476
E-Mail
Arbeitstage: Mo-Do.