Die Künstlersozialkasse (KSK) – Wie sie funktioniert, wann sie für Euch in Frage kommt und wer sie finanziert (online)
Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind seit 1983 die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Sie brauchen damit nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind so günstig gestellt wie Arbeitnehmer*innen. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Schwerpunkte heute sind die Grundlagen und Voraussetzungen des KSVG, der Kunstbegriff, der Berufsanfängerstatus, das voraussichtliche Arbeitseinkommen, die Beitragsberechnung, Versicherung trotz Nebenjob, Gestaltungs- bzw. Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung sowie die Künstlersozialabgabe bei privaten Musikschulen oder als Bandleader.
Eine Kooperation der Career Services von 17 Kunst- und Musikhochschulen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit der KSK.
Kurzvita Dozent*in
Fred Janssen ist seit über 35 Jahren Mitarbeiter der Künstlersozialkasse und war in den Bereichen Versichertenrecht, Künstlersozialabgabe, Betriebsprüfung tätig. Sein jetziges Aufgabenfeld liegt im Bereich des Wissensmanagements, Auskunft und Beratung/Öffentlichkeitsarbeit.