Auslandsaufenthalte für Lehrende
Lehraufenthalte in Europa (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Durch die Kurzaufenthalte an Partnerhochschulen stärken Lehrende die internationalen Kooperationen, erhalten neue Anregungen und knüpfen bzw. festigen Kontakte. Sie tragen dazu bei, die europäische Dimension der einladenden Hochschule zu stärken, deren Lehrangebot zu ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden zu vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll der Austausch von Lehrinhalten und -methoden sowie die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden. Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche an mind. 2 Tagen umfassen.
Folgender Personenkreis kann ein ERASMUS+ Stipendium erhalten:
- Professor*innen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozierende ohne Dotierung
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Unternehmenspersonal
- Lehrbeauftragte (im Einzelfall)
Stipendienhöhe
Die Fördersumme eines ERASMUS+ Stipendium für Hochschulmitglieder setzt sich aus festgelegten Tagespauschalen für den Aufenthalt, einer Reisekostenpauschale und falls zutreffend Sonderförderungen zusammen. Je nach Gastland und Aufenthaltsdauer variiert die Stipendienhöhe.
Finanzierung aus CALL 2024 (Mobilitätsstart frühestens Juni 2024):
solange Mittel vorhanden sind: MAX. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus Reisekostenpauschale und Sonderförderungen.
In Ausnahmen 5 Tage (nur für Staff Weeks & BIPs) - ACHTUNG! Es gibt neue Stipendienraten!
Finanzierung aus CALL 2023 (Mobilitätsende spätestens Juni 2025):
solange Mittel vorhanden sind: MAX. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus Reisekostenpauschale, bis zu 2 Reisetagen und Sonderförderungen.
In Ausnahmen bis zu 5 Tage (z.B. Staff Weeks & BIPs)
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Download-Center.
Grünes Reisen
Sie können einen Zuschuss zu der Reisekostenpauschale beantragen, wenn für mind. 50 % der Reise nachhaltige und emissionsarme Transportmittel (Bahn, Bus, Fahrrad) genutzt werden.
Schiffsfahrten und Reisen mit E-Autos gelten laut ERASMUS+ Programmlinie nicht als nachhaltig.
Der Antrag auf ein Top-Up erfolgt über die Ehrenwörtliche Erklärung.
Sie erhalten eine erhöhte Reisekostenpauschale sowie ggf. bis zu 4 zusätzlich geförderte Reisetage je nach individuellen Bedarf und Reisedauer.
Bewerbung
Wenn Sie Interesse an einer Auslandsmobilität haben oder schon eine Einladung einer europäischen Partnerhochschule vorliegt, können Sie sich hier in unserer Mobilitätsdatenbank registrieren und um ein Stipendium bewerben:
Bei erstmaliger Anmeldung müssen Sie zuerst einen Account erstellen und im zweiten Schritt das Online-Formular ausfüllen und absenden. Ihr UdK Account Zugang funktioniert hier nicht.
Wir melden uns innerhalb von 2-3 Wochen bei Ihnen. Bitte berücksichtigen Sie einen nötigen Gesamtvorlauf zum Reiseantritt von ca. 6 Wochen.
Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie im Downloadcenter.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Livia Romero aus dem International Office der UdK Berlin.
A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins Ausland
Bei Dienstreisen in einen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die Schweiz wird die sog. A1-Bescheinigung benötigt. Diese dient im Ausland als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der Beschäftigung ein Versicherungsschutz besteht. Diese A1-Bescheinigung wird nach Eingang Ihres Antrages auf Dienstreise von der Personalstelle bei gesetzlich Versicherten bei der Krankenkasse, bei privat Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt. Erst nach Erteilung der Bescheinigung darf die Dienstreise genehmigt und angetreten werden. Im Falle der Nichterteilung kann die Dienstreise nicht genehmigt werden. Sie erhalten einen Ausdruck der Bescheinigung, der von Ihnen während der Reise mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen ist. Bei Verstoß gegen die Meldepflichten ist mit erheblichen Bußgeldern zu rechnen, die bei versäumter Beantragung der A1-Bescheinigung vom Dienstreisenden zu tragen wären.
Aufgrund der notwendigen A1-Bescheinigung sind Dienstreisen in einen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die Schweiz vier Wochen vor Reiseantritt in der Personalstelle zu beantragen.