Auslandsaufenthalte für Verwaltungsangestellte
Wie funktioniert ERASMUS+ für Hochschulpersonal?
Hochschulangehörige können im Rahmen von Erasmus+ an Fort- und Weiterbildungsangeboten an (Partner-)hochschulen oder anderen Einrichtungen teilnehmen und sich so beruflich weiter qualifizieren. Mögliche Formate können Hospitationen, „Job Shadowing“, Teilnahme an „International Staff Weeks“, Workshops, Seminaren oder Sprachkursen sein. Sie haben das Ziel, Einblicke in die Arbeitsabläufe vor Ort zu gewähren sowie einen fachlichen und persönlichen Austausch mit Kolleg*innen im Ausland zu begründen. Das Kennenlernen von ausländischen Hochschulsystemen und Unternehmensstrukturen trägt zur Internationalisierung der eigenen Hochschule bei.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei und höchstens 30 Arbeitstage, üblich sind zwischen 2 und 5 Tagen. Eine Zustimmung der Vorgesetzten zu einer Dienstreise muss natürlich vorliegen. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden EU-Mittel können wir seit dem WS 2023/24 maximal 3 Aufenthaltstage zuzüglich einer Reisekostenpauschale finanziell fördern. Eine Übersicht der aktuellen Stipendien-Pauschalen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Bewerber*innen organisieren die Kontakte zur aufnehmenden Institution eigenständig. Sie finden eine aktuelle Übersicht unserer europäischen Partnerhochschulen, sortiert nach Studiengang.
Allgemeine Informationen zur ERASMUS+ Programmlinie STT finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Vorteile eines ERASMUS+ Auslandsaufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms (Mobility Agreement)
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von internationalen Netzwerken
Förderfähige Bereiche der UdK Berlin
Allgemeine & technische Verwaltung
Bibliothek
Fachbereiche
Werkstätten
Fakultäten
Finanzen
International Office
Öffentlichkeitsarbeit
Studierendenberatung
Fördermittel
Personal
Fort- und Weiterbildungsformate
Folgende Formate sind förderfähig (Beispiele)
Hospitationen
Job Shadowing
Partner Days
Studienbesuche
Teilnahme an Workshops und Seminaren
Teilnahme an Sprachkursen
Staff Weeks
Bewerbung
Bitte beachten Sie die Fristen für die Bewerbung einer Staff-Mobilität.
Wenn Sie sich für ein ERASMUS+ Stipendium bewerben möchten oder eine Einladung bereits vorliegt, registrieren Sie sich bitte in unserer Mobilitätsdatenbank und senden uns Ihre Bewerbung.
Bei erstmaliger Anmeldung müssen Sie zuerst auf der rechten Seite einen Account erstellen und im zweiten Schritt das Formular ausfüllen und absenden. Ihr UdK Account Zugang funktioniert hier nicht. Sie müssen sich einen MoveON Account anlegen mit eigenem Passwort.
Die Stipendien werden nach bestimmten Auswahlkriterien vergeben.
Für das akademische Jahr 2023/24 haben wir zwischen 9 und 12 Stipendien, die wir vergeben können. Da die Stipendiensummen abhängig sind von Dauer, Entfernung und Green Travel ist eine feste Anzahl an Stipendien vorab nicht festlegbar.
Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Livia Romero aus dem International Office.
Förderhöhe
Die Fördersumme eines ERASMUS+ Stipendium für Hochschulmitglieder setzt sich aus Tagespauschalen und einer Reisekostenpauschale zusammen. Je nach Gastland und Aufenthaltsdauer variiert die Stipendienhöhe.
Finanzierung aus CALL 2023 (Mobilitätsende spätestens Juli 2025):
solange Mittel vorhanden sind;
MAX. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus Reisekostenpauschale und falls zutreffend Sonderförderungen.
In begründeten Ausnahmen bis zu 5 Tage (Partner Days, Staff Weeks & BIPs)
Finanzierung aus CALL 2022: MITTEL AUFGEBRAUCHT
solange Mittel vorhanden sind: MAX. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus Reisekostenpauschale.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Download-Center.
Grünes Reisen
Sie können einen Zuschuss zu der Reisekostenpauschale beantragen, wenn für mind. 50 % der Reise nachhaltige und emissionsarme Transportmittel (Bahn, Bus, Fahrrad) genutzt werden.
Schiffsfahrten und Reisen mit E-Autos gelten laut ERASMUS+ Programmlinie nicht als nachhaltig.
Der Antrag auf ein Top-Up erfolgt über die Ehrenwörtliche Erklärung.
Sie erhalten eine erhöhte Reisekostenpauschale sowie ggf. bis zu 4 zusätzlich geförderte Reisetage je nach individuellen Bedarf und Reisedauer.
A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins Ausland
Bei Dienstreisen in einen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die Schweiz wird die sog. A1-Bescheinigung benötigt. Diese dient im Ausland als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der Beschäftigung ein Versicherungsschutz besteht. Diese A1-Bescheinigung wird nach Eingang Ihres Antrages auf Dienstreise von der Personalstelle bei gesetzlich Versicherten bei der Krankenkasse, bei privat Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt. Erst nach Erteilung der Bescheinigung darf die Dienstreise genehmigt und angetreten werden. Im Falle der Nichterteilung kann die Dienstreise nicht genehmigt werden. Sie erhalten einen Ausdruck der Bescheinigung, der von Ihnen während der Reise mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen ist. Bei Verstoß gegen die Meldepflichten ist mit erheblichen Bußgeldern zu rechnen, die bei versäumter Beantragung der A1-Bescheinigung vom Dienstreisenden zu tragen wären.
Aufgrund der notwendigen A1-Bescheinigung sind Dienstreisen in einen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die Schweiz vier Wochen vor Reiseantritt in der Personalstelle zu beantragen.