Praktikum mit ERASMUS+
ERASMUS+ Praktikum
ERASMUS+ fördert Praktika in den Mitgliedsstaaten von EU und EFTA sowie der Türkei. Gefördert werden selbst organisierte Praktika von Studierenden der UdK Berlin mit einer Dauer zwischen 2 und 6 Monaten.
Um ein ERASMUS+ Praktikum Stipendium können alle in Vollzeit oder Teilzeit immatrikulierten Studierenden der UdK Berlin sich bewerben, unabhängig von Alter, Nationalität und Herkunftsland. Die Graduiertenpraktika bieten wir nicht an.
Studierende können für ERASMUS+ Aufenthalte insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus gefördert werden. Dieses Zeitkontingent schließt Studium und Praktika ein.
• 12 Fördermonate im ersten Studienzyklus (Bachelor)
• 12 Fördermonate im zweiten Studienzyklus (Master)
Für einzügige Studiengänge wie Bildende Kunst oder Kunst und Medien gilt eine Gesamtdauer der ERASMUS+ Förderung von 24 Fördermonaten.
Bewerbungsvoraussetzungen für ein ERASMUS+ Praktikum Stipendium
- Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthalts regulär an der UdK Berlin eingeschrieben
- Ihr persönliches ERASMUS+ Zeitkontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus ist noch nicht ausgeschöpft
- Sie haben eine feste Praktikumszusage zum Zeitpunkt der Bewerbung erhalten
- Das Praktikum dauert mindestens 2 Monate (Mindestdauer: 60 Tage), maximal 6 Monate
- Das Praktikum entspricht einer Vollzeitbeschäftigung
- Das Praktikum muss in einem der ERASMUS+Programmländerstattfinden
Bewerbung um ein ERASMUS+ Praktikum Stipendium
Da Praktika nicht an bestimmte Fristen im akademischen Jahr gebunden sind, können Sie Ihre Bewerbung jederzeit einreichen. Die Bewerbung müssen jedoch spätestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig vorliegen.
Für Ihre Bewerbung füllen Sie bitte unser Bewerbungsformular aus und laden dort zudem folgende Unterlagen hoch:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Immatrikulationsbescheinigung
- Praktikumszusage der aufnehmenden Organisation z.B. Vertrag, E-Mail u.Ä.
- (Nachweis über bisherige ERASMUS+ Förderung)
Nach dem Abschicken der Bewerbung werden wir diese prüfen und uns dann per E-Mail bei Ihnen melden.
Da ein begrenztes Kontingent an ERASMUS+Praktikum Stipendien zur Verfügung stehen, werden Bewerber*innen aus Studiengängen mit Pflichtpraktikum Vorrang in der Stipendienvergabe haben
Bewerbungen von internationalen Studierenden, die sich mit einem Praktikum im eigenen Heimatland bewerben, werden als sogenannte „Back to the roots“ Bewerbungen mit geringerer Priorität bewertet.
Aktuelle Förderraten für ERASMUS+ Praktikum
(Erasmus+ Projekt 2024)
Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wird vom DAAD jedes Jahr neu festgelegt.
Gruppe | Gastländer | Förderraten |
1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 750€/Monat |
2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690€/Monat |
3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Nordmazedonien, Türkei, Ungarn | 690€/Monat |
Studierende, die ein ERASMUS+ Stipendium erhalten, können für Aufenthalte ab WiSe 2022/23 zusätzlich Social Top-Ups und Green Travel Top-Up beantragen.
Social Top-Ups
1. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung
Stipendiat*innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis (z.B. Schwerbehinderten-Ausweis) bis zu 5 Jahre nach Mobilität aufzubewahren und für Stichproben einzureichen.
Alternativ, jedoch mit größerem administrativen Aufwand und zeitlicher Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden.
2. Social Top-Up für Studierende mit chronischer Erkrankung
Stipendiat*innen mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland mit sich bringt, können dieses Top-Up beantragen. Ein geeigneter Nachweis zur Förderfähigkeit, z.B. ein bestätigendes ärztliches Attest oder eine Chroniker*innen-Bestätigung der Krankenkasse oder Hausarzt muss bis zu 5 Jahre nach Mobilität aufbewahrt und bei Stichproben eingereicht werden.
Alternativ, jedoch mit größerem administrativen Aufwand und zeitlicher Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden.
3. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Stpendiat*innen, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe des Top-Ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Eine Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reist (z.B. Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde, Bahn-Ticket) 5 Jahre lang aufzubewahren und bei Stichproben einzureichen.
Alternativ, jedoch mit größerem administrativen Aufwand und zeitlicher Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden.
4. Social Top-Up für Erstakademiker*innen*
Stipendiat*innen, deren Eltern keinen im Heimatland anerkannten, akademischen Abschluss (FH, Universität, Berufsakademie) erworben haben, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem der oder die Stipendiat*in lebt(e).
Als Nachweis reicht vorab die Ehrenwörtliche Erklärung.
5. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende
Stipendiat*innen, die in einem Zeitraum von mind. 6 Monaten vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer regelmäßigen vertraglichen Beschäftigung nachgegangen sind, die sie aufgrund der Auslandsmobilität nicht weiterführen können, auch nicht remote, können dieses Top-Up beantragen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
• regelmäßige, vertragliche Beschäftigung
• durchschnittlich monatlicher Verdienst 450 bis 850 Euro netto
• Ausübung min. 6 Monate fortlaufend bis zu 3 Monate vor Beginn der Mobilität
• Mobilität muss erkennbar zu finanziellen Einbußen führen
Stipendiat*innen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind von der Beantragung ausgeschlossen.
Geeignete Nachweise wie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Bestätigungen des Arbeitgebers über Beurlaubung aufgrund des Auslandssemesters, müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden und bei Stichproben eingereicht werden.
Die unterschiedlichen Social Top-Ups sind nicht miteinander kombinierbar und akkumulierbar!
Eine Kombination mit Green Travel ist dagegen möglich.
Die Beantragung der "Social Top-Ups" erfolgt über die Unterzeichnung einer ehrenwörtlichen Erklärung zusammen mit der Einreichung des Antrags auf ERASMUS+ Förderung (Grant Agreement). Zum aktuellen Zeitpunkt reicht die ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis für die Förderfähigkeit aus. Auf Nachfrage müssen Sie jedoch in der Lage sein, passende Belege nachzureichen. Sollten diese nicht vorhanden sein, muss das Top-Up zurückgezahlt werden
Wenn Sie an eine von der Social Tops Anspruch haben, schreiben Sie die ehrenwörtlichen Erklärung eine E-Mail an erasmuspraktika@udk-berlin.de.
*Realkostenanträge müssen mind. 2 Monate vor Mobilitätsstart komplett beim DAAD vorliegen, der über diese individuell entscheidet.
Green Top-Up
Die Förderung von umweltfreundlicher Auslandsmobilität aber auch die Sensibilisierung für die Themen Nachhaltigkeit und Klimawandel sind zentrale Aspekte des transversalen Schwerpunkts „Nachhaltigkeit“ der neuen Erasmus+ Programmgeneration.
ERASMUS+ Stipendiat*innen erhalten für Reisen an die Gasthochschule mit umweltfreundlichen Transportmitteln ein Green Travel Top-up. Das Top-Up bezuschusst Mobilitäten, die mit dem Bus oder dem Zug absolviert werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mind. 50 % des Transportweges "nachhaltig" gereist wird. Das Green Top-Up besteht aus max. 6 zusätzlich finanzierten Reisetagen (3 Tage für die Hin- und 3 Tage für die Rückfahrt), je nachdem, wie viele Tage für die Reise benötigt werden.
Mit der Abgabe der ehrenwörtlichen Erklärung für Green Travel beantragen Sie das Top-Up und verpflichten sich, die Reisedokumente (Buchungsbestätigungen, Bordkarten, Fahrscheine etc.) 5 Jahre lang aufzubewahren, sodass sie im Falle einer Stichpunktprüfung oder einer Überprüfung durch den DAAD vorgelegt werden können. Sollten diese nicht vorliegen, muss das Top-Up zurückgezahlt werden.
Der Antrag muss zwingend VOR der Mobilität eingehen. Das Top-Up wird nach der Rückkehr mit der letzten Stipendienrate angewiesen.
Green Travel ist kombinierbar mit einem Social Top-Up.