ERASMUS+ 2021-2027

Das ERASMUS+ Programm

Mit dem ERASMUS+ Programm der Europäischen Kommission können Studierende der UdK Berlin zum Studium oder Praktikum ins Ausland gehen.

Der Fokus der aktuellen Programmgeneration liegt auf sozialer Inklusion, dem grünen und digitalen Wandel, Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben sowie weiterhin auf dem Thema der Anerkennung von akademischer Leistungen.

Das Stipendienprogramm der Europäischen Union fördert die Studierendenmobilität und die Zusammenarbeit der Hochschulen in Europa. Darüber hinaus stärkt es vor allem die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden.

Für Studierende besteht die Möglichkeit, an einem finanziell geförderten Austausch zu Studienzwecken an einer Partnerhochschule teilzunehmen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn zwischen den beteiligten Hochschulen bereits eine Erasmus+ Vereinbarung besteht.

 

Die UdK Berlin hat im Rahmen des ERASMUS+ Programms die "Erasmus Charter for Higher Education 2021-2027" verliehen bekommen. 

ERASMUS Code: D BERLIN03

ERASMUS ECHE: 28395

OID: E10052772

Erasmus+ Partnerhochschulen der UdK Berlin befinden sich in Österreich, Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Italien, Belgien, Portugal, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Irland, Griechenland, Island, Polen, Litauen, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Rumänien und in der Türkei.

In der UdK Berlin haben alle am Programm teilnehmenden Studiengänge ihre eigenen Partnerschaften. In der Übersicht aller Partner im europäischen Ausland können Sie sehen, welche gültigen Partnerschaften für Ihren Studiengang bestehen. Eine Bewerbung auf Plätze anderer Studiengänge ist nicht möglich.

Die Rechte und Pflichten von Erasmus+Teilnehmenden sind in der Erasmus+Charta für Studierende zusammengefasst. Diese ist für die komplette Programmgeneration von 2021 bis 2027 gültig.
Die UdK Berlin beschreibt alle Mobilitätsmaßnahmen näher im European Policy Statement (EPS).

Das ERASMUS+ Stipendium bietet:

  • Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • vereinfachtes Zulassungsverfahren an der Gasthochschule
  • zeitlich befristete Immatrikulation an der Gasthochschule
  • finanzieller Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsvorhabens durch die UdK Berlin und die Gasthochschule
  • Sonderzuschüsse für Personen mit Behinderung (>20 GdB) sowie mit chronischen Erkrankungen
  • Sonderzuschüsse / Top-Ups für Eltern, die mit Kind in den Austausch gehen
  • Sonderzuschüsse / Top-Ups für umwelfreundliches und nachhaltiges Reisen
  • Sonderzuschüsse / Top-Ups für erwerbstätige Studierende
  • Sonderzuschüsse / Top-Ups für Erstakademiker*innen
  • zusätzlich geförderte Reisetage bei Green Travel
  • Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse durch den OLS-Online-Sprachkurs für die Arbeitssprache an der Gastuniversität
  • vereinfachtes Anerkennungsverfahren der akademischen Leistungen aus dem Ausland mithilfe des Learning Agreements

Wie bewerbe ich mich für ERASMUS+

StudyAbroad-Informationsveranstaltungen:

Jedes Jahr im November / Dezember starten wir eine neue Bewerbungsrunde mit den StudyAbroad Veranstaltungen in jedem Studiengang. Genaue Termine werden spätestens im Oktober hier veröffentlicht:

Termine

Bewerbungszeitraum:

Jährlich 1. Dezember bis Anfang Januar für Mobilitäten im folgenden akademischen Jahr. Die nächste Bewerbungsfrist ist im Januar 2025 für Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2025/26.

Mögliche Austauschplätze je nach Studiengang finden Sie hier: Austauschplätze

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess gibt es hier.

Förderumfang

Stand: Juni 2024

Das der UdK Berlin zugewiesen Budget aus ERASMUS+ für Langzeitmobilitäten reicht leider nicht aus, um alle Stipendiat*innen für den gesamten Studienzeitraum voll zu fördern.
Daher gilt für Mobilitäten, die aus dem Projektjahr 2024 finanziert werden, eine maximale Förderdauer von 4,5 Monaten (das entspricht 4x30 Tage + 15 Tage). Tage, die darüber hinaus an der Gasthochschule absolviert werden, gelten als Zero-Grant Tage, nicht finanziell geförderte Tage. Diese zählen dennoch zum 12-Monats ERASMUS Budget je Studienzyklus.

Mobilitäten nach Portugal werden aus Restmitteln des Projektjahrs 2023 finanziert. Es ergibt sich dadurch kein finanzieller Nachteil, da die monatliche Fördersumme identisch ist.


Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wurde vom DAAD festgelegt.

Ab dem Projektjahr 2024 gelten folgende Ländergruppenzugehörigkeiten im Erasmus+ Programm.

Ländergruppe

Zielland

Förderbetrag

Ländergruppe 1

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

600 EUR / Monat
20 EUR / Tag

Ländergruppe 2

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

540 EUR / Monat
18 EUR / Tag

Ländergruppe 3

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

 

Studierende, die ein ERASMUS+ Stipendium erhalten, können zusätzlich folgende Top-Ups beantragen.

ERASMUS+ mögliche finanzielle Zusatzförderungen

Reisetage für nachhaltiges Reise

max. bis 6 Tagesätze

je nach tatsächlichem Bedarf

Social Top-Up
"Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung"

 

 

 

         250 Euro / Monat

Social Top-Up
Studierende mit Kind(ern), die mit ins Ausland reisen

Social Top-Up
"Erstakademiker*innen"

Social Top-Up
"erwerbstätige Studierende"

Der Kriterienkatalog für eine finanzielle Zusatzförderung durch Social Top-Ups ist hier verlinkt.

Die Ehrenwörtliche Erklärung als Antrag für das Green Top-Up oder Social Top-Up finden Sie hier.
Diese muss bis spätestens 1. Juli 2024 im International Office vorliegen!
Das gilt für alle Mobilitäten im akademischen Jahr 2024/25, auch die, die erst im Sommersemester 2025 starten.

Zur Antragsstellung müssen keine Nachweise eingereicht werden. Die Antragssteller*innen müssen aber alle Nachweise 5 Jahre aufbewahren und bei Bedarf im International Office einreichen.

Sollten keine Nachweise vorhanden sein, muss das Top-Up zurückerstattet werden.

ACHTUNG!
Alle Angaben sind unter Vorbehalt.

Social Top-Ups

1. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung

Stipendiat*innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis (z.B. Schwerbehinderten-Ausweis) bis zu 5 Jahre nach Mobilität aufzubewahren und für Stichproben einzureichen.
Alternativ, jedoch mit längerer Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür das International Office.

 

2. Social Top-Up für Studierende mit chronischer Erkrankung

Stipendiat*innen mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland mit sich bringt, können dieses Top-Up beantragen. Ein geeigneter Nachweis zur Förderfähigkeit, z.B. ein bestätigendes ärztliches Attest oder eine Chroniker*innen-Bestätigung der Krankenkasse oder Hausarzt muss bis zu 5 Jahre nach Mobilität aufbewahrt und bei Stichproben eingereicht werden.
Alternativ, jedoch mit längerer Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür das International Office.

 

3. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)

Stpendiat*innen, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe des Top-Ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Eine Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reist (z.B. Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde, Bahn-Ticket) 5 Jahre lang aufzubewahren und bei Stichproben einzureichen.

Alternativ, jedoch mit längerer Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag* gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür das International Office.

 

4. Social Top-Up für Erstakademiker*innen

Stipendiat*innen, deren Eltern keinen im Heimatland anerkannten, akademischen Abschluss (FH, Universität, Berufsakademie) erworben haben, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem der oder die Stipendiat*in lebt(e).

Als Nachweis reicht vorab die Ehrenwörtliche Erklärung.

 

5. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende

Stipendiat*innen, die in einem Zeitraum von mind. 6 Monaten vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer regelmäßigen vertraglichen Beschäftigung nachgegangen sind, die sie aufgrund der Auslandsmobilität nicht weiterführen können, auch nicht remote, können dieses Top-Up beantragen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

•    regelmäßige, vertragliche Beschäftigung
•    durchschnittlich monatlicher Verdienst 450 bis 850 Euro netto
•    Ausübung min. 6 Monate fortlaufend bis zu 3 Monate vor Beginn der Mobilität
•    Mobilität muss erkennbar zu finanziellen Einbußen führen

Stipendiat*innen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Geeignete Nachweise wie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Bestätigungen des Arbeitgebers über Beurlaubung aufgrund des Auslandssemesters, müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden und bei Stichproben eingereicht werden.

 

Wie erfolgt die Beantragung der "Social Top-Ups"?

Die Beantragung der "Social Top-Ups" erfolgt über die Unterzeichnung einer ehrenwörtlichen Erklärung zusammen mit der Einreichung des Antrags auf ERASMUS+ Förderung (Grant Agreement), spätestens jedoch zum 1. Juli 2024.

Die unterschiedlichen Social Top-Ups sind NICHT miteinander kombinierbar und akkumulierbar!
Eine Kombination mit Green Travel ist dagegen möglich.

Zum aktuellen Zeitpunkt reicht die ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis für die Förderfähigkeit aus. Auf Nachfrage müssen Sie jedoch in der Lage sein, passende Belege nachzureichen. Sollten diese nicht vorhanden sein, muss das Top-Up zurückgezahlt werden.

*Realkostenanträge müssen mind. 2 Monate vor Mobilitätsstart komplett beim DAAD vorliegen, der über diese individuell entscheidet.

Green Top-Up

Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“ (Erasmus+ Programme Guide 2024, S. 529 deutsche Version; S. 452 englische Version).

Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

ERASMUS+ Stipendiat*innen erhalten für Reisen an die Gasthochschule mit umweltfreundlichen und nachhaltigen Transportmitteln ein Green Travel Top-Upvon bis zu 6 zusätzliche Reisetage, wenn der Bedarf begründet ist.
Eine Reise mit dem Schiff (z.B. nach Island) gilt für ERASMUS+ nicht als nachhaltig. Reisen mit E-Autos gelten nicht als nachhaltig.

Das Green Top-Up besteht aus max. 6 zusätzlich finanzierten Reisetagen (3 Tage für die Hin- und 3 Tage für die Rückfahrt), je nachdem, wie viele Tage für die Reise benötigt werden.
Mobilitäten nach Portugal werden aus einem anderen Budget (ERASMUS CAll 2023) finanziert und anders abgerechnet. Hier erhalten Studierende maximal 4 zusätzlich finanzierte Tage + ein pauschales Top-Up von 50 €.

 

Wie erfolgt die Beantragung von GREEN Top-Up?

Mit der fristgerechten Abgabe der ehrenwörtlichen Erklärung für Green Travel beantragen Sie das Top-Up und verpflichten sich, die Reisedokumente (Buchungsbestätigungen, Bordkarten, Fahrscheine etc.) 5 Jahre lang aufzubewahren, sodass sie im Falle einer Stichpunktprüfung oder einer Überprüfung durch den DAAD vorgelegt werden können. Sollten diese nicht vorliegen, muss das Top-Up zurückgezahlt werden.

Der Antrag muss zwingend VOR der Mobilität eingehen. Das Top-Up wird nach der Rückkehr mit der letzten Stipendienrate angewiesen.

Zum aktuellen Zeitpunkt reicht die ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis für die Förderfähigkeit aus.

Green Travel ist kombinierbar mit einem Social Top-Up.

 

Nach der Zulassung durch die Gasthochschule

Im nächsten Schritt muß das Grant Agreement, der Stipendienvertrag zwischen der UdK Berlin und dem oder der Stipendiat*in ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese Stipendienvereinbarung ist die vertragliche Grundlage des Auslandsaufenthalts im Rahmen von ERASMUS+ und wird ungefähr im Juni  oder Juli nach Zulassung der Gasthochschule vom International Office der UdK Berlin ausgehändigt.

Das International Office bietet ein ERASMUS+ Vorbereitungsseminar als Webinar an. Allen ERASMUS+ Stipendiat*innen geht dazu eine persönliche Einladung im Mai /Juni bzw. im November per E-Mail zu. Um einen detaillierten Überblick über die umfangreichen ERASMUS+ Vertragsunterlagen und Anforderungen zu bekommen, wird Ihre Teilnahme erwartet!

ERASMUS+ Dokumentation

Die Auszahlung des ERASMUS+ Stipendiums erfolgt in 2 Raten.
Bitte beachten Sie, dass die erste Auszahlung erst veranlasst wird, wenn alle einzureichenden Pflichtdokumente vorliegen. Bei Nichteinhaltung der Fristen müssen wir das Stipendium teilweise oder ggf. ganz zurückfordern.

Details zu den Programmbedingungen finden Sie im Handbuch ERASMUS+ (in Arbeit) sowie dem Grant Agreement ink. aller Anhänge. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie vom International Office bzw. teilweise aus dem Download-Center: nach der Zusage der Gasthochschule.

 

Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 1. Rate (70 % des Stipendiums)

  1. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der UdK Berlin (die das Startdatum Ihrer Mobilität abdeckt)
  2. Grant Agreement (im Original)
  3. Bestätigtes Learning Agreement
  4. Ehrenwörtliche Erklärung bei Social oder Green Top-Up

 

Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 2. Rate (30 % des Stipendiums)

  1. Learning Agreement (before + ggf. during mobility, immer wenn sich inhaltliche Änderungen ergeben haben)
  2. Transcript of Records
  3. Letter of confirmation
  4. Teilnahme an der EU Online Survey
  5. Persönlicher Erfahrungsbericht für das International Office der UdK Berlin

 

 

 

Das digitale Learning Agreement

Das Learning Agreement ist ein wichtiger Bestandteil des ERASMUS+ Stipendienvertrags. Es regelt verbindlich das Studienvorhaben an der Gasthochschule und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen.

Unter dem Stichwort ERASMUS WITHOUT PAPERS (EWP) wird es in den nächsten Jahren zu einem beachtlichen Digitalisierungsschwung im ERASMUS+ Programm kommen. Das digitale Learning Agreement wird an der Udk Berlin seit dem WS 2023/24 genutzt.

Eine Anleitung zum Ausfüllen des digitalen Learning Agreements für unsere Outgoings finden Sie im Downloadcenter.

 

Anerkennung von Leistungen

Seit der LISSABON KONVENTION haben Studierende das Recht auf Anerkennung von AKADEMISCHEN LEISTUNGEN aus dem Ausland. Dies ist zusätzlich im Landeshochschulgesetz Berlin sowie der Prüfungsordnung jedes Studiengangs geregelt.

Die Teilnahme am ERASMUS+ Programm verpflichtet dazu, erbrachten LEISTUNGEN AUS DEM AUSLAND von der UdK Berlin anerkennen zu lassen und in den Studienverlauf zu integrieren. Stipendiat*innen sollen also nicht scheinfrei sein, wenn es ins Ausland geht.

Einen ANTRAG AUF ANERKENNUNG können Sie nach Erhalt des Transcript of Records FORMLOS in Ihrem Studiengang stellen. Zusätzlich zum Transcript of Records im Original, sollten Sie dem Antrag das unterschriebene Learning Agreement sowie weitere relevante Unterlagen, Arbeiten, Portfolios, Ergebnisse oder Modulübersichten beifügen.

Je nach Studiengang müssen Sie sich an verschiedene Stellen zur Anerkennung von Leistungen wenden. Informationen erhalten Sie in erster Instanz auch von den jeweiligen Austauschkoordinator*innen bzw. aus dem International Office.

Anerkennung von Leistungen für den Studiengang GWK

Anerkennung von Leistungen an der Fakultät Bildende Kunst

Anerkennung von Leistungen im Studiengang Design

Liste der Modulbeauftragten, die für die Anerkennung im Studiengang Design zuständig sind

Anerkennung von Leistungen im Studiengang Architektur - Termine