PROMOS
Über PROMOS können neben Praktika und Studienreisen auch individuelle Studienaufenthalte bis zu sechs Monate sowie Wettbewerbsreisen bis zu zwölf Tagen gefördert werden. Dazu zählen sowohl Semesteraufenthalte an einer Hochschule außerhalb des ERASMUS+-Raumes als auch Forschungsaufenthalte zur Vorbereitung der Master-Arbeit (der jeweilige Mindestaufenthalt beträgt einen Monat) sowie studienrelevante Sprachkurse (mindestens drei Wochen) und Fachkurse (bis zu sechs Wochen). Die Tagessätze der Wettbewerbsreisen sind dieselben wie die der Studienreisen.
Die UdK fördert keine Studienaufenthalte innerhalb einer bestehenden Hochschulkooperation, da dort bereits eine Förderung aus Hochschulmitteln besteht.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Studierenden, die an einer deutschen Hochschule (in diesem Fall der UdK) eingeschrieben sind und planen, dort ihren Abschluss zu machen (d.h. unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, aber keine Austausch- bzw. Gaststudierenden). Projekte im Heimatland der Studierenden sind allerdings laut Ausschreibung ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem sich die Studierenden in den letzten fünf Jahren aufgehalten haben.
Das Vorhaben muss vor der letzten Studienleistung (Prüfung, Abgabe der BA/MA-Arbeit) beendet sein.
Wie hoch ist das Stipendium?
Die Aufenthaltspauschale beträgt abhängig vom Zielland 350 - 550 Euro pro Monat. Die Reisekostenpauschale variiert von Land zu Land. Für Fach- bzw. Meisterkurse sowie Sprachkurse kann eine Kurspauschale von 500 Euro gezahlt werden. Eine Kombination der drei Pauschalen ist möglich, wird aber in den wenigsten Fällen gewährt. Eine Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung ist möglich. Für Studienreisen wird eine Tagespauschale von 45 Euro gezahlt.
Die Aufenthaltspauschale ist unter Umständen mit Bafög kombinierbar, bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bafög-Amt; die Reisekostenpauschale wird jedoch auf den Reisekostenzuschuss des Auslandsbafögs angerechnet. In jedem Fall muss das Bafög-Amt informiert werden.
Auswahlkriterien
Gemäß den Richtlinien sind die Studienleistungen, die Sinnhaftigkeit des Vorhabens für das Studium sowie vorhandene Sprachkenntnisse entscheidend für die Vergabe.
Antragsunterlagen
Einzureichen sind der Antrag (Online-Bewerbung, ein Motivationsschreiben (ca. 1 Seite lang), das Ziele und Methoden des Vorhabens erklärt und einen klaren Bezug zum Studium erkennen lässt (in auch für Menschen ausserhalb des eigenen Studiengangs verständlicher Weise), der Nachweis von für das Vorhaben ausreichenden Sprachkenntnissen, das Empfehlungsschreiben einer (nach Möglichkeit professoralen) Lehrkraft (mit Bezug auf das geplante Projekt) sowie, falls vorhanden, die Bestätigung über das geplante Vorhaben (Praktikumsvertrag, Studienplatzzusage, Anmeldebestätigung für Sprachkurs etc.), alles als pdf über das Portal hochgeladen (alle Unterlagen zusammen nicht mehr als 5 MB).
Wird eine Förderung aus PROMOS-Mitteln gewährt, so ist nach Abschluss des Projekts/Praktikums/Studienaufenthalts ein Bericht anzufertigen sowie eine Bestätigung der Gastinstitution einzureichen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Regine Brosius.
Bewerbungsfristen
Antragsfristen für Projekte im Jahr 2025:
1. Februar, 1. Juni 2024, ggf. 15. Oktober 2025 (Restmittelvergabe). Die Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Aktivität gestellt sein. Mit einer Entscheidung ist innerhalb von 2-3 Wochen nach Antragsfrist zu rechnen.
Berichte
Sie möchten ein Praktikum oder Projekt im Ausland durchführen und suchen noch Anregungen dafür? Lesen Sie die Berichte anderer Studierender, die durch PROMOS gefördert wurden.
Architektur-Praktikum in Indien
Kunstprojekt mit Kindern in Israel