Vor dem Studium
Wer braucht ein Visum? Welches Visum ist für die Zugangsprüfung bzw. für das Studium an der UdK Berlin erforderlich?
Wenn Sie nach Ihrem Abschluss an der UdK Berlin in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie rechtzeitig Ihren Aufenthaltstitel ändern, auch wenn dieser erst lange nach dem Abschluss abläuft. Der Grund dafür ist, dass der Zweck der Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach dem Abschluss nicht mehr erfüllt wird.
Daher empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte - Erteilung (c) zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufenthaltserlaubnis maximal für 18 Monate erteilt wird und diese Frist ab dem Tag der letzten Prüfung zählt.
Eine Terminbuchung online oder vor Ort ist nicht mehr möglich. Termine werden nur noch über das Kontaktformular vergeben.
Gehen Sie deshalb bitte wie folgt vor:
ACHTUNG: In der Zeit zwischen dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und Ihrem Termin im LEA können Sie nicht ins Ausland reisen. Sollten Sie eine Reise planen, erwähnen Sie das bitte im Online-Formular und laden Sie ggf. Ihre Tickets, Einladung etc. mit den anderen Unterlagen hoch.
Gut zu wissen:
- Während der Arbeitssuche können Sie jegliche Arbeitstätigkeit (inkl. Praktika und freiberufliche Tätigkeiten) ausüben oder eine Firma gründen.
- Sollten Sie an einer freiberuflichen Tätigkeit oder an einer Unternehmensgründung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an das Career & Transfer Service Center (CTC) der UdK Berlin. Es bietet Studierenden und Alumni der UdK Berlin (bis 5 Jahre nach Studienabschluss) kostenlose Workshops, individuelle Beratung und Coaching zur Existenzgründung und Existenzsicherung an.
- Am Ende dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den möglichen Aufenthaltstiteln nach dem Studium als Download.
Wenn Sie an der UdK Berlin oder an einer anderen deutschen Universität weiterstudieren möchten (Master, Diplom, Promotion etc.), müssen Sie eine Verlängerung für Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studium beim Landesamt für Einwanderung des Studienorts beantragen.
Sollten Sie für die Anerkennung Ihres Studienabschlusses eine Apostille für Ihre Urkunde und Zeugnisse benötigen, wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartner*innen. Die Dokumente mit Apostille müssen anschließend durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) beglaubigt werden.
Stand am 12.03.2024
Einen Überblick über Ihre Optionen nach einem Abschluss an der UdK Berlin finden Sie in der PDF-Präsentation"Bleibeperspektiven für nicht EU-Absolvent*innen der UdK Berlin“.
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