Während des Studiums
Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium? Wann soll eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragt bzw. verlängert werden? Dürfen internationale Studierende in Deutschland arbeiten?
Ob Sie ein Visum brauchen, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen, zu welchem Zweck Sie einreisen und wie lange Sie bleiben werden.
Generell raten wir allen, sich rechtzeitig vor der Bewerbung auf der "Visa-Navigator"-Seite des deutschen Auswärtigen Amts über die aktuellen Bedingungen zu informieren.
1. EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
ACHTUNG: Staatsangehörige der Schweiz müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) beantragen.
2. Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Republik Korea, Neuseeland, San Marino, UK und USA.
Innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise müssen Sie einen Aufenthalt zum Studium beim Landesamt für Einwanderung Berlin beantragen (siehe Seite „Während des Studiums“). Mit dem Schengen Visa Calculator können Sie die verbleibenden erlaubten Aufenthaltstage im Schengen-Gebiet berechnen.
ACHTUNG: Die Einreise ohne Visum scheint auf den ersten Blick praktisch zu sein, aber es dauert momentan mehrere Monate, um einen Termin beim Landesamt für Einwanderung in Berlin (LEA) zu bekommen. Daher raten wir Ihnen dringend, schon vor der Ausreise ein Studienvisum (D-Visum) beim nächstgelegenen deutschen Konsulat zu beantragen!
Das sind die Vorteile der Einreise mit einem Studienvisum:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Wenn Sie aus einem der genannten Länder kommen und dort bereits studiert haben, gilt für Sie ein spezielles Visa-Verfahren. Wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig vor der Bewerbung an die Akademische Prüfstelle (APS), die der Deutschen Botschaft angeschlossen ist. Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie auf deren Webseite.
Das folgende Video „Tipps für internationale Studierende“ vom Deutschen Studierendenwerk ist zur Vorbereitung Ihres Studiums hilfreich. Bitte beachten Sie, dass in Berlin (anders als im Video dargestellt) auch selbstständige Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung vom Landesamt für Einwanderung erlaubt sind.
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