1. EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
ACHTUNG: Staatsangehörige der Schweiz müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) beantragen.
2. Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Republik Korea, Neuseeland, San Marino, UK und USA.
Innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise müssen Sie einen Aufenthalt zum Studium beim Landesamt für Einwanderung Berlin beantragen (siehe Seite „Während des Studiums“). Mit dem Schengen Visa Calculator können Sie die verbleibenden erlaubten Aufenthaltstage im Schengen-Gebiet berechnen.
ACHTUNG:
Die Einreise ohne Visum scheint auf den ersten Blick praktisch zu sein, aber es kann mehrere Monate dauern, einen Termin beim Landesamt für Einwanderung in Berlin (LEA) zu bekommen. Daher raten wir Ihnen, schon vor der Ausreise ein Studienvisum (D-Visum) beim nächstgelegenen deutschen Konsulat zu beantragen. Studienvisa werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt.
Das sind die Vorteile der Einreise mit einem Studienvisum:
- Sie müssen nach der 90-tägigen visumsfreien Zeit nicht nach Hause zurückkehren, wenn Sie keinen Termin beim LEA bekommen haben.
- Sie können innerhalb des Schengen-Raums bis zum Ablauf Ihres Visums problemlos reisen.
- Sie können sofort einen Nebenjob aufnehmen.