Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit (STIBET I)

  • Die Stipendien sollen internationale Studierende mit besonderen Herausforderungen im Studium unterstützen, z.B. Geflüchtete, Personen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, Personen mit besonderer Versorgungssituation von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.

  • Bewerben können sich

    • an der UdK Berlin immatrikulierte internationale Studierende (Bildungsausländer*innen)
    • mit besonderen Herausforderungen und Lebensumständen (mindestens ein Merkmal muss erfüllt sein):
      • Fluchthintergrund
      • Behinderungsgrad von mindestens 50% oder chronische Erkrankung
      • Betreuung von minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt (insbesondere Alleinerziehende)
      • Pflege von Angehörigen 1. und 2. Grades

    Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und Austauschstudierende können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.

    Eine Immatrikulation während des gesamten Förderzeitraums ist notwendig (Sommersemester 2025).

  • Das Stipendium wird in 6 Monatsraten in Höhe von jeweils 300 EUR (insgesamt 1.800 €) ausgezahlt (April - September 2025).

    Es können insgesamt 5 Stipendien vergeben werden.

  • Einzureichende Unterlagen (bitte als eine PDF-Datei, max. 3 MB):

    • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der UdK Berlin (die Bescheinigung für das Sommersemester 2025 muss später nachgereicht werden)
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Begründung der Bewerbung, inkl. Beschreibung der besonderen Herausforderungen im Studium (max. 1 Seite)
    • Einkommensnachweis (Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate)
    • Geeignete Nachweise (in deutscher oder englischer Sprache) über die besonderen Herausforderungen und Lebensumstände, z.B.
      • Nachweis über die Beantragung von Asyl oder andere Nachweise über den Fluchthintergrund, Kopie aktueller Aufenthaltsstatus, bei Geflüchteten aus Drittstaaten: Kopie des letzten Aufenthaltstitels oder andere offizielle Nachweise aus dem Land, aus dem Sie geflüchtet sind
      • Nachweis über den Behinderungsgrad von mindestens 50% (Schwerbehindertenausweis) oder ärztliches Attest über die vorliegende Behinderung
      • Ärztliches Attest über die chronische Erkrankung mit Beschreibung der damit einhergehenden Einschränkungen
      • Geburtsurkunde(n) der Kinder
      • Nachweis über die pflegebedürftige(n) Person(en): Meldebescheinigung, aus der die Adresse der pflegebedürftigen Person hervorgeht; Geburtsurkunde, aus der die Verwandtschaft hervorgeht

    Nehmen Sie gerne vor Ablauf der Bewerbungsfrist Kontakt mit uns auf, um zu besprechen, welche Nachweise in Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind.

    Bewerbungen bitte bis 19. Februar 2025 in einer PDF-Datei (max. 3 MB) an:

    ikudi_ @udk-berlin.de

    Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.

  • 19. Februar 2025

    • Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Obergrenze für Stipendienraten und Zuverdienste beträgt für Studierende 1.548 Euro.
    • Falls Sie ein anderes Stipendium erhalten, ist eine ergänzende Förderung bis zur Höhe eines Vollstipendiums (derzeit 992€) zulässig. Darüber hinaus muss das STIBET-Stipendium entsprechend gekürzt werden.
    • Falls Sie Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld etc.) beziehen, besprechen Sie bitte vorab mit Ihrer jeweiligen Ansprechperson, ob und in welcher Höhe das Stipendium mit Ihren Sozialleistungen verrechnet wird. Das Stipendium kann mit BAföG kombiniert werden. Es muss jedoch bei der BAföG-Stelle angegeben werden, die dann prüft, ob eine Kürzung des BAföG-Satzes erfolgt.
    • Frühere Stipendiat*innen dieses Stipendiums und der STIBET-Sonderstipendien Ukraine können sich erneut bewerben, allerdings werden die vorherigen Fördermonate auf die maximale Förderdauer von 12 Monaten angerechnet. Eine gleichzeitige Förderung mit einem Studienabschlussstipendium ist ausgeschlossen.
    • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewerber*innen werden schriftlich über das Auswahlergebnis informiert. Einzelbegründungen für Förderungen oder Ablehnungen werden nicht gegeben.


    Die Stipendien werden vergeben vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.