Dienstvereinbarungen

Eine Dienstvereinbarung (DV) ist - verkürzt gesagt - ein "Vertrag" zwischen der Personalvertretung und der Dienststellenleitung. Eine DV kommt nach ausführlicher Verhandlung durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande. Sie muss schriftlich geschlossen und in geeigneter Weise bekannt gemacht werden.
Eine DV gilt unmittelbar und zwingend für alle Dienstkräfte, die ihrem Geltungsbereich unterliegen. Diese können aus der DV unmittelbar Rechte für sich ableiten und ggf. einklagen. Selbstverständlich dürfen einer Dienstvereinbarung keine Rechtsvorschriften entgegenstehen. (Vgl. Personalvertretungsgesetz Berlin, § 74.)

Hier finden Sie verschiedene Dienstvereinbarungen aus den letzten Jahren sowie nun auch die aktuelle DV zum Mobilen Arbeiten:

DV - Dienstvereinbarung zur Schließung der Häuser der Universität der Künste (UdK) Berlin zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar, Stand 24.06.2024

DV - Mobiles Arbeiten in Verwaltung und Service an der UdK Berlin, Stand 8.10.2021
Zusatzvereinbarung 1 zur DV Mobiles Arbeiten, Stand 10.12.2021 (Corona-pandemiebedingte Zusatzvereinbarung, gilt bis mind. 31.3.2022)
Zusatzvereinbarung 2 zur DV Mobiles Arbeiten, Stand 1.4.2022 (Corona-pandemiebedingte Zusatzvereinbarung, gilt bis 31.5.2022)
Zusatzvereinbarung 3 zur DV Mobiles Arbeiten, Stand 20.11.2024 (aus Anlass der Sanierungsarbeiten am Einsteinufer, gültig bis 31.03.2025)

DV - Arbeiten im Pandemiebetrieb in Verwaltung und Service an der Universität der Künste Berlin, Stand 30.9.2020

DV - Arbeitszeiten und Maßnahmen bei hohen Sommertemperaturen, Stand 21.4.2022

DV - Gefährdungsbeurteilungen, Stand 19.3.2014

DV - Zur Durchführung von Präventionsgesprächen, Stand 2.11.2011

DV - Gewährung von Arbeits- und Schutzkleidung, Stand 24.10.2022

DV - Gleitende Arbeitszeit, Stand 8.11.2019

DV - Fort- und Weiterbildung, Stand 21.11.2006

DV - Über das Verfahren bei Alkoholauffälligkeiten/Sucht, Stand 4.3.2002

DV - Zur Bearbeitung von Konflikten an der UdK Berlin, Stand 5.11.2018

DV - Über das Verfahren zur Ausschreibung von Stellen an der UdK Berlin, Stand 16.12.2019

DV - Für elektromechanische Schließanlagen in Gebäuden der UdK Berlin, Stand 30.11.2006

DV - Personaldatenverarbeitung, Stand 9.12.1998

Regelung zur Anerkennung des Aufwands für nebenberufliche Frauenbeauftragte, Stand 20.12.2019

Richtlinien für die Stellplatzvergabe im Bereich der UdK Berlin, Stand 20.1.2011

Nicht mehr gültige Dienstvereinbarungen

DV - Telearbeit, Stand 1.10.2018 (ersetzt durch DV Mobiles Arbeiten)
 

 

Weitere Dienstvereinbarungen werden hier in Bälde eingestellt.