Gutachten ermittelt Instandsetzungsbedarf von 461 Hochschulgebäuden in Berlin – Investitionspakt Wissenschaftsbauten soll ausgeweitet werden
Gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)
16. Juli 2018
Erstmals bietet ein umfassendes Gutachten einen detaillierten Überblick zum
Instandsetzungsbedarf an den elf staatlichen Hochschulen in Berlin. Im Auftrag der
Hochschulen hat die rheform GmbH insgesamt 461 Gebäude mit ca. 1,1 Mio. m²
Nutzfläche fallgenau untersucht und ihren tatsächlichen Sanierungsbedarf ermittelt.
Damit erhalten die Hochschulen eine wichtige Grundlage für die Erstellung eigener
Standortentwicklungspläne, die in eine Gesamtentwicklungsstrategie für den
Hochschulstandort Berlin einfließen sollen, wie das Gutachten empfiehlt. Den
mittelfristigen Finanzierungsbedarf beziffern die Gutachter auf insgesamt 3,2 Mrd. Euro.
Abzüglich der bereits vom Berliner Senat für Sanierungsmaßnahmen eingeplanten
Mittel verbleibt zum Bewertungszeitpunkt ein Mehrbedarf von gut 2,3 Mrd. Euro, der laut
Gutachten über 15 Jahre abgebaut werden sollte. Für diesen Zweck haben die
Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die elf staatlichen Hochschulen einen
gemeinsamen 6-Punkte-Sofortplan erstellt, der sowohl finanzielle als auch strukturelle
Aspekte berücksichtigt. Damit soll der bestehende Investitionspakt
Wissenschaftsbauten 2017-2026 des Berliner Senats mit insgesamt 223 Bau- und
Sanierungsmaßnahmen erweitert und der verbleibende Sanierungsbedarf am Standort
Berlin sukzessive abgebaut werden.
Dazu Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung: „Es war
richtig, dass wir 2015 den Investitionspakt Wissenschaftsbauten aufgelegt haben und
so bereits ein Drittel der notwendigen Investitionen in der Planung haben. Das
Gutachten hilft uns nun, gemeinsam mit dem Senat und Abgeordnetenhaus weitere
notwendige Investitionen zu sichern. Wir können die unterschiedlichen Bedarfe der
Hochschulen besser vergleichen, Prioritäten formulieren und mittelfristig eine
gemeinsame Entwicklungsstrategie für den gesamten Hochschulstandort erarbeiten. Mit
den Sofortmaßnahmen des 6-Punkte-Plans werden wir parallel zu diesem Prozess die
Sanierung konsequent vorantreiben. Und wir werden ebenfalls weiterhin Investitionen
für Neubaumaßnahmen tätigen, um auch so den Ansprüchen modernster Forschung
und Lehre gerecht zu werden. Für beide Anliegen müssen wir eine gute Balance in der
Weiterentwicklung unseres Standortes finden.“
Der 6-Punkte-Sofortplan zur Unterstützung des Investitionspakts Wissenschaftsbauten
zielt auf eine Vereinfachung von Verfahrensabläufen und Beschleunigung von
Bauprozessen. Beabsichtigt wird auch die Ausweitung der Bauherrenschaft in
Verantwortung der Hochschulen und der hierfür notwendige Ausbau der personellen
Kapazitäten in den Bauabteilungen der Hochschulen. Zugleich sollen Konzepte für
Baukorridore mit festen Etats für die einzelnen Hochschulen entwickelt und ihre
Planungssicherheit dadurch verbessert werden. Die dringendsten Sanierungs- und
Neubauprojekte sollen ausgewählt und für die Investitionsplanung 2019-2023 sowie das
Programm „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und
Nachhaltigkeitsfonds“ (SIWANA) zur Anmeldung gebracht werden.
„Das Gutachten ermöglicht uns eine ganzheitlich systematische Betrachtung unserer
Gebäude und deren Bauzustände. Das ist der Grundstock unserer kurz- wie auch
langfristige Planungen im Baubereich. Der 6-Punkte-Sofortplan dient der
Beschleunigung unserer Prozesse. Der zwischen den Hochschulen und der Politik
vereinbarte Baukorridor, ein Vorschlag der TU Berlin, gibt uns zudem
Planungssicherheit und stärkt unsere Hochschulautonomie. Ich bedanke mich bei der
Senatskanzlei für das konstruktive Miteinander und die zahlreichen Initiativen, den
Wissenschaftsstandort Berlin auch im Bereich Bau weiterzuentwickeln. Wir gehen
davon aus, dass das Land nun alsbald die sich aus dem Gutachten ergebenden und
notwendigen Maßnahmen einleitet“, sagt Prof. Dr. Christian Thomsen, Präsident der
Technischen Universität Berlin.
Das Gutachten zum Instandsetzungsbedarf der Berliner Hochschulen wurde unter
Federführung der Technischen Universität Berlin und Mitwirkung aller Berliner
staatlichen Hochschulen durchgeführt. Durch die gebäudescharfe Betrachtung
unterscheidet sich das Gutachten grundlegend von der klassischen
Immobilienbewertung, die den Sanierungsbedarf über Gebäudealter und den fiktiven
Wiederbeschaffungswert abschätzt. Die Bedarfe der einzelnen Hochschulen fallen
dabei sehr unterschiedlich aus. Der vom Gutachten errechnete mittelfristige
Sanierungsbedarf von 3,2 Mrd. Euro zum Bewertungszeitpunkt setzt sich zusammen
aus dem Wert für die Wiederherstellung des Sollzustandes von Gebäuden in Höhe von
2,28 Mrd. Euro sowie aus Kosten für weitere projektspezifische Maßnahmen, für die
voraussichtlich 0,91 Mrd. Euro anfallen. Dazu gehören Kosten für die
Standortentwicklungsplanung, die Belegungsänderungen, die Interimsmaßnahmen, die
Herstellung zeitgemäßer Technik, und ähnliche mit der Sanierung wissenschaftlicher
Gebäude verbundenen Zweitmaßnahmen. Diese zusätzlich erforderlichen Kosten
wurden auf 40 Prozent des mittelfristigen Sanierungsbedarfs eingeschätzt. Unter
Berücksichtigung der bereits eingeplanten Sanierungsmittel des Landes Berlin ergibt
sich bei der Betrachtung eines Zeitraums von 15 Jahren nach Einschätzung der
Gutachter ein Finanzierungsmehrbedarf in Höhe von etwa 156 Mio. € jährlich.