Die neue Grundordnung der UdK Berlin

28. August 2023

Pressemitteilung

Berlin, den 28. August 2023

Der Hochschulrat der Universität der Künste Berlin hat am 25. August 2023 die neue Grundordnung der UdK Berlin bestätigt. Nachdem der Erweiterte Akademische Senat in seiner letzten Sitzung des Sommersemesters am 13. Juli 2023 die Grund-ordnung verabschiedete, hat nun auch der Hochschulrat der UdK Berlin ein klares Zeichen für mehr studentische Teilhabe gesetzt: Als erste Hochschule des Landes wird die UdK Berlin eine studentische Vizepräsidentschaft einrichten. Somit gibt es voraussichtlich ab den nächsten Wahlen an der UdK Berlin im Jahr 2025 neben der Position des*r Präsidenten*in und den zwei Vizepräsident*innen ein*e zusätzliche studentische Vizepräsidentschaft.

Die studentische Vizepräsidentschaft war eines der zentralen Ziele, für das sich der Präsident der UdK Berlin Prof. Dr. Norbert Palz während seiner Kandidatur vor vier Jahren eingesetzt hatte: „Es ist ein kraftvolles Signal, dass sich unsere Universität so klar für die studentische Beteiligung im Präsidium ausspricht. So werden Studieren-de künftig in der Hochschulleitung aktiv und gleichberechtigt mitwirken.“

Eine weitere Neuerung ist die Amtszeitbegrenzung des*der Präsidenten*in und des*der Kanzler*in auf maximal zwei Amtszeiten (bislang unbegrenzt). „Mir ist die Begrenzung der Amtszeiten der Leitungspositionen besonders wichtig, um die notwendige Erneuerung der Universitätder Künste zu stärken, und so freue ich mich, dass die Gremien auch diesen Punkt mit ihren Beschlüssen bestätigen,“ kommen-tiert Prof. Dr. Norbert Palz.

Die Neuerungen der Grundordnung der UdK Berlin im Überblick:

studentische Vizepräsidentschaft
Begrenzung der Amtszeiten Präsident*in und Kanzler*in
Umbau des Präsidiums zu Kollegialorgan
Einführung Beauftragte*r für Diversity
Einführung Beauftragte*r für Studierende mit chronischen Erkrankungen
Verändertes Verfahren zur Wahl der zentralen Frauen- und Gleichstellungs- beauftragten

Die Grundordnung einer Universität legt Regeln für die Ausgestaltung der Hoch-schulstrukturen und der akademischen Selbstverwaltung fest. Die Änderung ist durch die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 notwendig geworden.

Im nächsten Schritt wird die Grundordnung der UdK Berlin zur rechtlichen Prüfung 
an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Pflege und Gesundheit gegeben. Die Uni-
versität der Künste Berlin ist zuversichtlich, dass die Senatsverwaltung den von den 
Gremien der Universität beschlossenen Regelungen positiv gegenübersteht, sodass 
die Grundordnung baldmöglich in Kraft treten kann.

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