Mutterschutz/Studieren mit Kind

Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen und Praktikantinnen.

Das wesentliche Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, die Gesundheit von Schwangeren, stillenden Müttern und ihrer Kinder während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während des ersten Jahres der Stillzeit bestmöglich zu schützen und zu gewährleisten, dass Überforderungen oder Gefährdungen am Studien- bzw. Praktikumsplatz vermieden werden.

Um im Einzelfall eine unverantwortbare Gefährdung für Mutter und Kind auszuschließen, finden in allen Fakultäten Gefährdungsbeurteilungen, z.B. für die Werkstätten, statt.

Bei allen Fragen rund um das Thema Studieren mit Kind bzw. Mutterschutz ist die erste Anlaufstelle die Studienberatung.

Anschließend kontaktieren die Studentinnen dann den  Betriebsarzt  der UdK, dort findet die Gefährdungsbeurteilung statt.

Um zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die UdK Berlin die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz entsprechend beachtet und umsetzt, ist die Universität verpflichtet, die Daten an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) weiterzugegeben.
Die Daten werden vertraulich behandelt und die Betroffenen über die Art und Weise der Weitergabe ihrer Daten aufgeklärt.


Nachteilsausgleich für Studierende mit Kindern

Auch Studierende mit Kindern können bei besonderen bei besonderen familiären Belastungen, etwa Schließung von Kita oder Schule, Erkrankung des Kindes, etc..., einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Sollte z.B. aus familiären Gründen eine Mindestanwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen nicht erfüllt werden können, kann etwa eine Ersatzleistung  beantragt werden.

Studierende, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, eine bestimmte Pflichtveranstaltung z. B. zu einer bestimmten Zeit zu besuchen, können zudem vor Semesterbeginn direkt an die Lehrkraft einen Antrag auf bevorzugte Platzvergabe stellen. Im laufenden Semester sollten individuelle Lösungen gefunden werden.

Für Abgabefristen kann mit dem Nachteilsausgleich eine Fristverlängerung für Prüfungen, ein alternativer Prüfungstermin oder eine alternative Prüfungsform beantragt werden.

Anträge auf Nachteilsausgleich für Studienleistungen werden  direkt an die Lehrkräfte gestellt, Anträge auf Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen werden schriftlich an den zuständigen Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt (IPA) gestellt.

Das Mutterschutzgesetz finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018

Ausführlichere Informationen finden Sie in dem Infoblatt, das Sie unten auf dieser Seite als Download finden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an  die Studienberatung oder die Frauenbeauftragten .

Infos als Download

Infoblatt  mit weiteren Informationen zum Thema Mutterschutz im Studium

 Kinderbetreuung in der Kita des studierendenWERK Berlin für Kinder von UdK Studierenden.

Übersicht der Ruhe- und Stillräume