Studienfinanzierung
BAföG und Stipendien
Die Frage nach der Finanzierung des Studiums stellt sich bereits bei der Bewerbung um einen Studienplatz und ist auch während des Studiums für viele Studierende ein Thema.
Neben der Finanzierung durch die Eltern und Hinzuverdienst durch Nebenjobs ist die Beantragung von Leistungen nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) sicher eine der bekanntesten Möglichkeiten der Finanzierung.
Informationen dazu finden Sie hier
Beratung dazu bietet das studierendenWERK Berlin
Daneben gibt es eine Vielzahl von Stiftungen, die Studierende finanziell unterstützen. Bekannt sind vor allem die großen parteinahen oder die konfessionellen Stiftungen. Darüber hinaus existiert eine breite Palette von Angeboten, die von Unternehmen, Verbänden und sogar von einzelnen Personen getragen werden.
Eine genaue Recherche kann sich lohnen, Hilfe bieten z.B. Portale wie mystipendium oder stipendiumplus
Die Sozialberatung des studierendenWERK BERLIN bietet auch speziell Beratungen zum Thema Studienfinanzierung an: https://www.stw.berlin/beratung.html#jump_beratung
Fördermöglichkeiten an der UdK Berlin
Eine Übersicht über die Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung und Förderung an der UdK Berlin finden Sie über die folgende Seite:
https://www.udk-berlin.de/service/foerdermoeglichkeiten-an-der-udk-berlin/
Für Studierende dürften in erster Linie die Stitungen der UdK interessant sein. Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.udk-berlin.de/universitaet/stiftungen-an-der-udk-berlin/
Zuschuss zum Studienstart
Ab dem 2. September 2024 können Studierende, die unter 25 Jahre alt sind, ein Erst-Studium in Vollzeit aufnehmen und den vollständigen Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen bezogen haben,
einmalig eine Studienstarthilfe von 1000 Euro über BAföG-Digital beantragen.
- Bürgergeld und Ausbildungshilfe nach § 27 SGB II
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag (nicht Kindergeld)
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 91 SGB VIII)
- Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 oder § 145 Abs. 1 SGB XIV
- Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB XII – Kapitel 3)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII – Kapitel 4)
Beantragen kann man die Studienstarthilfe nur bis zum Ende des zweiten Studienmonats.
Achtung: Für den Antrag benötigt man die BundID.
Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Aufstiegstipendium
Ab sofort ist die Online-Bewerbung für das Aufstiegsstipendium – die Studienförderung für Berufserfahrene wieder möglich. Studieninteressierte und Studierende können sich bis zum 2. Dezember 2024 um ein Aufstiegsstipendium bewerben.
Das Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.
Für ein Vollzeitstudium erhalten sie künftig 992 Euro pro Monat (zuvor 934 Euro) plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.072 Euro) und für ein berufsbegleitendes Studium 3.045 Euro im Kalenderjahr (zuvor 2.900 Euro). Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.
Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Es gibt keine Altersbegrenzung für die Bewerbung.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende. Bei der Vergabe werden, neben hervorragenden Leistungen in Studium und Beruf, auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen berücksichtigt
Infos zum Deutschlandstipendium finden Sie hier.
Solidaritätsfonds der UdK Berlin
Für Studierende sind durch die Corona Pandemie viele Verdienstmöglichkeiten weggebrochen. Um UdK Studierenden zu helfen, wurde beim studierendenWERK BERLIN der „Solidaritätsfonds der UdK Berlin“ eingerichtet. Der Fonds wird durch Spendengelder finanziert. Daraus können UdK Berlin Studierende Zuschüsse für Projekte, Materialien, Gebühren, Lizenzen und Arbeitsausstattung erhalten. Es handelt sich um einmalige Zuschüsse. Antragsberechtigt sind Studierende die an der Universität der Künste Berlin eingeschrieben sind und deren finanzielle Situation besonderer Unterstützung bedarf.
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt durch das studierendenWERK BERLIN.
Weitere Informationen zum Solidaritätsfonds finden Sie hier.