Bibliotheksausweis (Beantragung / Verlängerung / Verlust) / Anmeldung
Für Studierende der UdK gilt die CampusCard als Bibliotheksausweis. Für die Nutzung als Bibliotheksausweis ist eine vorherige Anmeldung in der Bibliothek notwendig. Alle anderen Nutzer*innen erhalten einen von den Einrichtungen ausgestellten Bibliotheksausweis.
Für die Beantragung oder Verlängerung des Bibliotheksausweises, wofür Sie bitte das gemeinsame Online-Anmeldeformular der Universitätsbibliotheken von UdK Berlin und TU Berlin nutzen, werden folgende Unterlagen benötigt:
- der gültige deutsche Personalausweis oder Pass mit deutscher Meldebestätigung
- bei UdK-Studierenden die CampusCard
- bei Studierenden anderer Hochschulen in Berlin oder Brandenburg der Studierendenausweis
- bei Schüler*innen der Schüler*innenausweis
- bei Beschäftigten der UdK Berlin der Nachweis des Beschäftigtenverhältnisses
Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist notwendig.
Die Anmeldung, Ausstellung oder Verlängerung des Bibliotheksausweises ist während der Servicezeiten in der gemeinsamen Leihstelle der UdK- und TU-Bibliothek möglich. Die Servicezeiten finden Sie hier
Der Bibliotheksausweis ist in der Regel ein Jahr gültig und berechtigt auch zur Benutzung der anderen Bibliotheken, Dokumentationsstellen und Archive der Technischen Universität Berlin.
Für die Abfrage individueller Ausleihdaten im Wissensportal der Künste (Mein Konto) ist die Anmeldung mit folgenden Daten notwendig:
Als Bibliotheksausweisnummer, die Sieauf dem Bibliotheksausweis finden, ist zu verstehen:
- auf der CampusCard der UdK-Studierenden die Buchstaben-Ziffernfolge beginnend mit ´UDK…´
- auf allen anderen Bibliotheksausweisen die Ziffernfolge über dem Strichcode beginnend mit ´169,,,,´
TU-Studierende melden sich mit ihrem TUB-Account an.
Informationen über Ihr Passwort für das Bibliothekskonto finden Sie hier.
Als PIN, die nur für die Nutzung der Ausleihautomaten benötigt wird, ist Ihre Postleitzahl voreingestellt.
Bei Verlust der für die Bibliotheksnutzung erfassten UdK-CampusCard oder des Bibliotheksausweises melden Sie diesen bitte unverzüglich an: leihstelle_ @ub.tu-berlin.de, damit Ihr Bibliothekskonto, um Missbrauch zu vermeiden, gesperrt werden kann.
Die ersatzweise Ausstellung eines von den Einrichtungen ausgestellten Bibliotheksausweises kostet 5 Euro. Die für den Verlust der UdK-CampusCard geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte hier.
Die Modalitäten der Nutzung sind in der Rahmenbenutzungsordnung und in der Rahmengebührensatzung festgelegt.
Die Nutzung vor Ort für ist für alle kostenlos.
Die Nutzung des Internets ist nur mit Bibliotheksausweis möglich.
Bitte informieren Sie sich in der Rahmenbenutzungsordnung und in der Rahmengebührensatzung, hier eine Übersicht:
Einen Bibliotheksausweis erhalten folgende natürlichen Personen kostenfrei:
- Mitglieder der UdK Berlin und der TU Berlin sowie Mitglieder der Berliner (§ 1 Abs. 2 BerlHG) und Brandenburger (§ 1 Abs. 2 BbgHG) Hochschulen und Fachhochschulen
- Menschen mit Behinderungen
- eingetragene Mitglieder von Alumni*Alumnae-Programmen der TU Berlin und der UdK Berlin
- Lehrbeauftragte der TU Berlin und der UdK Berlin
- Menschen mit Behinderungen
Einen Bibliotheksausweis erhalten folgende natürliche Personen gegen Gebühr (derzeit kostenfrei):
Einen Bibliotheksausweis erhalten folgende juristische Personen kostenfrei:
- juristische Personen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden
- An-Institute der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin
- Einrichtungen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, nach Beibringung eines entsprechenden Nachweises
- Behörden der Länder Berlin und Brandenburg und Bundesbehörden im Wege der Amtshilfe
Der Bibliotheksausweis wird auf schriftlichen Antrag ausgestellt.
Einen Bibliotheksausweis erhalten folgende juristischen Personen gegen Gebühr (derzeit kostenfrei):
Übertragbarkeit des Bibliotheksausweises (Vollmachten)
Der Ausweis der Universitätsbibliothek ist Ihnen persönlich ausgestellt worden. Er ist nicht übertragbar. Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, selbst in die Bibliothek zu kommen, um Medien zu entleihen, so können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen.
Ausleihe, Verlängerung und Rückgabe von Medien
Bücher, Noten DVDs, Blu-ray Discs und CDs sind für jede*n Inhaber*in eines Bibliotheksausweises ausleihbar. Ausgenommen sind Bücher und Noten, die den Aufkleber "nicht ausleihbar" tragen und Medien, für die Ausleihbeschränkungen bestehen. Eine Nutzung vor Ort ist möglich. Maximal dürfen 50 Medien ausgeliehen werden,
Ausleihe von Medien außer Haus
- Die Ausleihe von Medien aus dem Freihandbereich ist während der gesamten Öffnungszeiten an den Ausleihautomaten in der Leihstelle möglich.
- Bestellte Bücher und Noten werden im Selbstabholbereich der Leihstelle für Sie bereitgestellt und können nach Erhalt einer E-Mailbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen zu den Abholmodalitäten, ebenfalls während der gesamten Öffnungszeiten innerhalb von 5 Tagen an den Ausleihautomaten in der Leihstelle entliehen werden.
- Die Ausleihe bestellter Audiovisueller Medien sowie von Fernleihen ist, nach Erhalt einer E-Mailbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen zu den Abholmodalitäten, in der Leihstelle nur zu den Servicezeiten Montag bis Freitag von 9-22 Uhr sowie Samstag von 10-18 Uhr möglich.
Die Ausleihe von Bücherboxschlüsseln ist in der Leihstelle ebenfalls nur zu den Servicezeiten Montag bis Freitag von 9-22 Uhr sowie Samstag von 10-18 Uhr möglich.
- Die Leihfristen betragen für Bücher, Noten und Bücherboxschlüssel jeweils 28 Tage, für Audiovisuelle Medien ( CDs, DVDs, u.a.) jeweils 14 Tage.
Verlängerung entliehener Medien
- Alle außer Haus entliehenen Bücher, Noten und Bücherboxschlüssel können Sie innerhalb von 180 Tagen, audiovisuelle Medien (CDs, DVDs u.a.) innerhalb von 90 Tagen selbständig über ihr Bibliothekskonto mittels UdK-Login oder TU-Login verlängern, solange sie nicht vorbestellt sind oder es sich um Fernleihen handelt.
- Bei Überziehung der Leihfristen wird gebührenpflichtig gemahnt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Mahnrhythmus, Mahngebühren, Sperren.
Rückgabe von Medien
- Die Rückgabe von Büchern, Audiovisuellen Medien und Noten ist während der gesamten Öffnungszeiten am Rückgabeautomat beziehungsweise über die Rückgabebox im Foyer (z.B. im Falle von Audiovisuellen Medien oder Fernleihen) möglich.
- Ohne die Bibliothek betreten zu müssen sowie auch außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie Medien auch über die Rückgabebox vor der Bibliothek zurückgeben.
- Lediglich die Rückgabe von Bücherboxschlüsseln erfolgt direkt an der Theke der Leihstelle im Erdgeschoss: Montag bis Freitag 9-22 Uhr sowie Samstag 10-18 Uhr.
- Alle Medien können Sie auch per Post an uns zurücksenden. Als Rückgabedatum gilt der Termin der Rückbuchung. Das Risiko tragen die Entleiher*innen (siehe §16, Abs. 3 Rahmenbenutzungsordnung). Sobald wir die Medien zurück gebucht haben, erhalten Sie eine Rückgabequittung per E-Mail. Die Postanschrift für den Rückversand lautet:
Technische Universität Berlin
Universitätsbibliothek
z.Hd. Leihstelle
Fasanenstr. 88
im VOLKSWAGEN-Haus)
10623 Berlin
- Am Rückgabeautomaten erhalten Sie bei Bedarf direkt eine Rückgabequittung, bei Rückgabe über die Rückgabeboxen oder bei der Rücksendung auf dem Postweg erhalten Sie die Quittung per E-Mail, sobald die Medien zurückgebucht sind.
Bücher können Sie für 28 Tage entleihen und beliebig oft verlängern bis maximal 180 Tage erreicht sind, es sei denn, eine Vormerkung für das Buch liegt vor.
Audiovisuelle Medien sind (außer bei speziellen Ausleihbeschränkungen) für 14 Tage entleihbar. Falls keine Vormerkung vorliegt, können Sie beliebig oft verlängern, bis 90 Tage erreicht sind.
Zeitschriften sind nicht ausleihbar.
Sie können die Leihfrist von Medien
Dies ist jederzeit möglich, es sei denn, ein Medium ist nicht verlängerbar oder vorbestellt. Die Verlängerung gilt ab dem aktuellen Tages-, nicht dem Fälligkeitsdatum!
Bitte beachten Sie Folgendes! Für die fristgerechte Verlängerung Ihrer Medien sind Sie auch dann verantwortlich, wenn Ihnen die Verlängerung über das Wissensportal der Künste nicht gelingt. In solchen Fällen sind Sie verpflichtet, sich telefonisch, persönlich, per E-Mail oder per Fax mit der Universitätsbibliothek in Verbindung zu setzen. Beschwerden, die nach Erstellen der Mahnung eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Mahnrhythmus / Mahngebühren / Sperren
Bei Überschreitung der Leihfrist wird die Rückgabe der Medien schriftlich angemahnt. Dies gilt auch für über die Fernleihe bestellte Medien.
Die 1. und 2. Mahnung erhalten Sie per E-Mail. Die 3. Mahnung wird Ihnen per Post zugesandt.
Mahnrhythmus | Mahngebühr |
1. Mahnung: Am 2. Öffnungstag nach Fälligkeit | 2 EUR pro gemahntem Exemplar |
2. Mahnung: Am 10. Öffnungstag nach Fälligkeit | 5 EUR zusätzlich pro gemahntem Exemplar |
3. Mahnung: Am 28. Öffnungstag nach Fälligkeit | 8 EUR zusätzlich pro gemahntem Exemplar |
Mahngebühren sind auch dann zu zahlen, wenn unser Mahnschreiben Sie nicht erreicht hat.
Nach Erstellung einer 3. Mahnung oder wenn eine Gebührenschuld länger als 6 Monate besteht, wird Ihr Konto gesperrt. Ausleihen und Leihfristverlängerungen sind dann nicht mehr möglich.
Übersteigt die Gebührenschuld auf Ihrem Bibliothekskonto den Betrag von 50 €, wird das Konto ebenfalls gesperrt. Ausleihen sind dann nicht mehr möglich. Bereits entliehene Medien können Sie in diesem Fall aber weiterhin verlängern.
Während der Öffnungszeiten können Sie mit einer girocard bzw. EC-Karte Ihre Gebühren an den Ausleihautomaten begleichen.
Zusätzlich können Sie fällige Gebühren per Überweisung auf das unten genannte Konto bezahlen.
Die Bankverbindung für die Überweisung von Mahngebühren an die UdK-Bibliothek lautet:
Empfänger: Technische Universität Berlin
Bank: Berliner Volksbank
BIC: BEVODEBB
IBAN: DE69 1009 0000 8841 0150 03
Bitte unbedingt hinzufügen:
Zweck 01101 / 46110011 / 51410000, Mahngebühren UB,
Bibliotheksausweisnummer: Beginnend mit UDK oder 169 ...
Bitte beachten Sie, dass es bis zu 1 Woche dauern kann, bis Ihre Überweisung bei der Bibliothek eingeht und Ihr Bibliothekskonto entlastet werden kann. Sie erhalten eine Quittung per E-Mail, sobald der Geldeingang bei uns gebucht wurde.
In der Bereichsbibliothek Physik der TU Berlin ist auch eine Barzahlung möglich.
Ist das Konto wegen einer länger zurückliegenden Gebührenschuld gesperrt (länger als 6 Monate) können Sie nach Bezahlung der Gebühren das Konto beim Leihstellenpersonal entsperren lassen: Mo-Fr 9-18 Uhr, Sa 10-15 Uhr.
Sollten Sie entliehene Medien verloren haben, melden Sie sich bitte an der Information in der 4. Etage. Für jede abhanden gekommene Medieneinheit fallen für Sie Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20 Euro an. Die Bibliothek kümmert sich um den Erwerb eines Ersatzes und wendet sich schriftlich mit einer Rechnung an Sie.