„Das Wissen der Künste“ im Open Access
Das erste große Open-Access-Projekt ist angelaufen! Mehr zur Umsetzung und zu den Beteiligten finden Sie hier.
Open Access ist ein Baustein von Open Research und bezeichnet eine digitale Publikationsform, die den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information und zu Kulturgütern ohne rechtliche, technische oder finanzielle Barrieren ermöglicht. Das Publizieren sollte hierbei grundsätzlich so offen wie möglich und gleichzeitig so geschützt wie nötig erfolgen.
Vorteile von Open Access:
Eine umfassende Erklärung „Was bedeutet Open Access“ sowie eine detaillierte Erklärung der „Gründe und Vorbehalte“ finden Sie auf der Plattform open-access.net.
Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise.
Die Open-Access-Policy der UdK wurde am 04.12.2019 vom Akademischen Senat einstimmig verabschiedet und am 20.12.2019 im Anzeiger der Universität der Künste veröffentlicht. Die Begriffe rund um Open Access werden im Glossar erläutert.
Veröffentlichungen im Open Access sind auf verschiedenen Wegen möglich und so vielfältig wie die Publikationen selbst.
Für textbasierte Publikationen gelten die bereits etablierten Wege der Erst- und Zweitveröffentlichung. UdK-Mitglieder können den von der Universitätsbibliothek bereitgestellten Dokumentenserver der Universität der Künste Berlin als institutionelles Repositorium für ihre Veröffentlichungen kostenfrei nutzen, sofern diese den Leitlinien der guten wissenschaftlichen Praxis an der UdK Berlin genügen. Weitere Informationen zum Veröffentlichungsprozess entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.
Die Strukturen für nicht auf Text basierende Veröffentlichungen befinden sich noch im Aufbau. Bitte beachten Sie in diesem Kontext auch unsere Hinweise zum Datenmanagement und zu den Plattformen.
Als Erstveröffentlichung in einem Open-Access-Verlag oder in einer Open-Access-Zeitschrift können Fachartikel in Zeitschriften, aber auch Monographien oder Sammelbände veröffentlicht werden. Die Qualitätssicherungsprozesse in Form von Peer- oder Editorial-Review-Verfahren entsprechen qualitativ denen traditioneller Verlagspublikationen.
Open-Access-Publikationen unterscheiden sich von traditionellen Veröffentlichungen neben der freien Zugänglichkeit vor allem durch andere Finanzierungsmodelle.
Die anfallenden Publikationskosten werden abhängig vom jeweiligen Modell entweder von den Autor*innen selbst bzw. ihrer Institution oder von Open-Access-Konsortien bzw. dem Publikationsorgan übernommen.
Für das erste Modell bieten Institutionen häufig Publikationsfonds an, aus denen Publikationsgebühren wie APCs (article processing charges) für Zeitschriftenartikel oder BPCs (book processing charges) für Monografien finanziert werden. Die UdK verfügt derzeit über keinen Publikationsfonds.
Das zweite Modell wird Diamond Open Access genannt. Es agiert unabhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten der Institutionen und wird in der Regel von sich zusammenschließenden Einrichtungen finanziert. Die Förderung der Autor*innen erfolgt unabhängig von ihrer Institution. Diamond Open Access ist für alle Beteiligten die einfachste und fairste Form von Open Access.
Die Universitätsbibliothek unterstützt bewusst Diamond Open Access, um so auch Autor*innen ohne institutionseigenen Publikationsfonds das Publizieren im Open Access zu ermöglichen.
Aktuell werden folgende Angebote gefördert:
Als Zweitveröffentlichung bezeichnet man die erneute Veröffentlichung von einer schon in einem Verlag oder einer Zeitschrift erschienenen Publikation. Für eine von kommerziellen Anbietern unabhängige Zugänglichkeit bieten sich hierfür institutionelle oder öffentlich getragene disziplinäre Plattformen (sogenannten Repositorien) an. Die Veröffentlichung erfolgt hier entweder zeitgleich oder zeitversetzt mit der Original-Publikation und unterliegt einer freien Lizenz, zum Beispiel einer Creative-Commons-Lizenz. Bevor eine Veröffentlichung erneut und dann im Open Access, publiziert wird, müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Es ist zu klären, ob Drittrechte, wie zum Beispiel für Fotos, Zitate oder Tonaufnahmen, zu beachten sind.
Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen rechtlichen Hinweise inkl. der Verweise zu weiterführenden Quellen sowie dem legal helpdesk von NFDI4Culture.
Die folgenden Hinweise beziehen sich explizit auf rechtliche Fragen im Rahmen des Publizierens im Open Access.
Entsprechend des Urheberrechtsgesetzes verfügen Urheber*innen über das Recht zur Verwertung ihrer Werke.
Sie können als Urheber*in Dritten einfache oder ausschließliche (d. h. exklusive) Nutzungsrechte einräumen. Bei der Übertragung von „einfachen“ Nutzungsrechten bleibt Ihnen die vollständige Nutzung Ihres Werkes weiterhin erlaubt und Sie können in der Folge auch anderen Dritten die Nutzung erlauben. Sie hätten damit also zum Beispiel die Möglichkeit zur Zweitveröffentlichung ihrer Publikation. Wenn Sie in einer Open-Access-Zeitschrift publizieren, sollten Sie möglichst nur einfache Nutzungsrechte an den Verlag abtreten. Verlage werden in aller Regel von Ihnen das ausschließliche, also exklusive Nutzungsrecht verlangen, wenn ein Werk veröffentlicht werden soll. Das kann auch für Repositorien-Betreiber*innen gelten. Die meisten Verlage geben, auf Verlangen, einige Rechte an die Autor*innen zurück. Oft handelt es sich um ein Recht auf Zweitveröffentlichung. Die Zweitveröffentlichung wird damit unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Bedingungen sind von Verlag zu Verlag unterschiedlich eng gefasst.
Beim Abschluss eines Verlagsvertrags, in dem Sie ausschließliche Nutzungsrechte an den Verlag abtreten sollen, sollten Sie sich durch einen Anhang zum Vertrag das Recht zur Zweitveröffentlichung sichern.
Für nach dem 01.01.2014 veröffentlichte Werke gilt das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Es gibt Autor*innen unter sehr engen Voraussetzungen das unabdingbare Recht, ihre Beiträge über eine Zweitveröffentlichung im Open Access verfügbar zu machen.
Sie müssen jedoch drei Bedingungen erfüllen, um dieses Zweitveröffentlichungsrecht in Anspruch zu nehmen:
Darüber hinaus gibt es noch einige einschränkende Bestimmungen.
Weitere Informationen, auch zu den Optionen für vor dem 01.01.2014 veröffentlichte Werke, finden Sie hier.
Entsprechend des Urheberrechtsgesetzes verfügen Sie als Urheber*innen über das Recht zur Verwertung ihrer Werke.
Sie können als Urheber*in Dritten einfache oder ausschließliche (d. h. exklusive) Nutzungsrechte einräumen. Bei der Übertragung von „einfachen“ Nutzungsrechten bleibt Ihnen die vollständige Nutzung Ihres Werkes weiterhin erlaubt und Sie können in der Folge auch weiteren Dritten die Nutzung erlauben. Sie hätten damit also zum Beispiel die Möglichkeit zur Zweitveröffentlichung ihrer Publikation. Wenn Sie in einer Zeitschrift publizieren, sollten Sie möglichst nur einfache Nutzungsrechte an den Verlag abtreten. Verlage werden in aller Regel von Ihnen das ausschließliche, also exklusive Nutzungsrecht verlangen, wenn ein Werk veröffentlicht werden soll. Das kann auch für Repositorien-Betreiber*innen gelten. Die meisten Verlage geben aber auf Verlangen einige Rechte an die Autor*innen zurück. Oft handelt es sich dabei um das Recht auf Zweitveröffentlichung. Die Zweitveröffentlichung wird damit unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Bedingungen sind von Verlag zu Verlag unterschiedlich eng gefasst. Zusätzlich gibt es das Zweitveröffentlichungsrecht, das Autor*innen in Anspruch nehmen können.
Beim Abschluss eines Verlagsvertrags, in dem Sie ausschließliche Nutzungsrechte an den Verlag abtreten, sollten Sie sich durch eine Zusatzvereinbarung das Recht zur Zweitveröffentlichung sichern. Weiterführende Informationen und Musterverträge finden Sie beim Projekt AuROA.