FAQs zum Coronavirus

ACHTUNG!

Alle UdK-Mitglieder erhalten wichtige Aktualisierungen per Mail an ihre UdK-E-Mail-Adresse.
Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihre UdK-Mailadresse.

Zur Nutzung und Einrichtung Ihres UdK-Accounts siehe:
https://www.oase.udk-berlin.de/udk-oase-nutzeraccount/beschaeftigte/
https://portal.udk-berlin.de/cgi-bin/self-service-portal.pl?mode=reactivate&isreset=1
https://www.oase.udk-berlin.de/oase/ (Videoanleitungen zur Einrichtung)

Eine Berücksichtigung von privaten email-Adressen in den dienstlichen Verteilern ist leider nicht möglich.

DIESES DOKUMENT WIRD DEN AKTUELLEN ENTWICKLUNGEN ANGEPASST UND ENTSPRECHEND AKTUALISIERT

Stand: 4. Januar 2022

Die Universität der Künste Berlin ist sich der Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen, ihrer Lehrenden und Studierenden bewusst und hat seit dem Beginn der Pandemie mit dem Land Berlin, im Kreis der Berliner Hochschulen und im Krisenstab der UdK Berlin weitreichende Entscheidungen getroffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. 

Wir bitten weiterhin alle Mitglieder der Hochschule, in regelmäßigen Abständen die Informationen auf der UdK-Webseite zu überprüfen, auf der wir den aktuellen Stand der Maßnahmen veröffentlichen.

FAQs Coronavirus

(Seit dem 11. Februar 2020 hat das neuartige Coronavirus, das bislang vorläufig mit 2019-nCoV bezeichnet wurde, einen neuen Namen: SARS-CoV-2. Das Akronym SARS steht dabei für Schweres Akutes Atemwegssyndrom. Der Name weist auf die enge Verwandtschaft zum SARS-Virus hin, das 2002/2003 eine Epidemie ausgelöst hatte)

Wo finde ich offizielle Informationen zur Einschätzung der Gefährdungssituation?
Bundesministerium für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html 

Ständig aktuelle Informationen finden Sie hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html 
https://www.bzga.de/  (in mehreren Sprachen).

Mit welchen Maßnahmen kann ich mich schützen?

  • Vermeiden von Händeschütteln, Abstand halten
  • Händewaschen, Händewaschen, Händewaschen
  • Husten- und Nies-Etikette
  • Abstand halten zu Erkrankten 
  • Bei Unsicherheit: Betriebsarzt kontaktieren
  • Tragen Sie MNS zu Ihrem Schutz und zu dem Schutz Ihrer Mitmenschen
  • Eine Impfung gegen COVID sowie gegen Influenza wird betriebsärztlich dringend empfohlen.

Wann kann ich mich testen lassen?

Kriterien für eine Testung sind dann erfüllt, wenn 

  • typische Symptome bestehen, Husten Fieber, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust
  • Kontakt zu einem*einer Erkrankten bestand, bei dem*der im Labor eine COVID-19-Diagnose gestellt wurde

Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollten Sie sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen einen Mund-Nasenschutz tragen.

Dieser Fragebogen von der Charité liefert Ihnen Informationen und Handlungsempfehlungen zum Coronavirus. Er kann Ihnen dabei helfen einzuschätzen, ob ein Corona Test erforderlich ist: https://covapp.charite.de/intro/de.html

Welche Regelung gilt für die Kinderbetreuung durch die Schließung der Kitas und Schulen?

Für alle Beschäftigten, die durch die Schließungen von Kitas und Schulen kurzfristig nicht die Betreuung gewährleisten können, gilt Folgendes

1. Nach § 56 IfSG kann in der Zeit vom 28. März 2021 bis 19. März 2022 für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für Kinder mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind, unabhängig von deren Alter Dienst-/Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge von insgesamt bis zu 34 Arbeitstagen (bei einer 5-Tage-Woche) gewährt werden,

  • bei vorübergehender Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen, Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen  zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten oder
  • bei Untersagung deren Betretens oder
  • bei Anordnung oder Verlängerung von Schul- oder Betriebsferien oder
  • bei Aufhebung der Präsenzpflicht in Schulen oder
  • bei Einschränkung des Zugangs zum Kinderbetreuungsangebot aus Gründen des Infektionsschutzes oder
  • wenn das Kind  aufgrund behördlicher Empfehlung nicht die Einrichtung besucht

und

  • eine alternative Kinderbetreuung ansonsten nicht sichergestellt werden kann.

2. Positive Arbeitszeitsalden (Mehrarbeit, Gleitzeitguthaben. Überstunden) sind vorrangig abzubauen. Bei Beamt*innen dürfen keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Freistellungstage müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Sofern die wöchentliche Arbeitszeit anders als auf fünf Arbeitstage verteilt ist, erhöht oder vermindert sich der Anteil entsprechend.

3. Gesetzlich Versicherte haben zudem im Jahr 2022 einen Anspruch auf  Kinderkrankentage bis zu 30 Tage (bei Alleinerziehenden bis zu 60 Tage) im Jahr für jedes Kind Das Krankengeld ist bei der Krankenkasse zu beantragen. Der Anspruch besteht bis zum 19. März 2022 auch in den unter 1. genannten Fällen.

4. Zur Sicherung der Betreuung der Kinder: Formlose Beantragung von Urlaub oder Gleittagen per Mail bei den Vorgesetzten unter Nutzung von Gleitzeit / Überminuten

4. Flexible Nutzung von Homeoffice: Für alle Beschäftigten der Verwaltung mit Intra-Account ist der Web-Access für die dienstliche Email-Adresse nutzbar: https://xmail.udk-berlin.de/owa/auth/logon.aspx . Den technischen Zugang zum mobilen Arbeiten können die Beschäftigten über ihre Vorgesetzten beantragen.

Mitglieder der Hochschule:

  1. Aktuelle Informationen zur Lage der Schul-, Kita- und Kindertagespflegestellenschließungen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/
  2. Den Hochschulangehörigen steht die Notfallkinderbetreuung vom Bildungspartner „KidsMobil“ zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter hier.

Was tun bei Coronavirus-Verdacht an der Uni?
Hier finden Sie die Regelungen zum Vorgehen bei Infektionsfällen oder Verdacht auf Infektionen.

Kann ich dem Dienst fernbleiben, weil sich die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung z.B. auf dem Weg zur Arbeit oder durch Kontakte am Arbeitsplatz erhöht?
Nein, die Pflicht zur Arbeitsleistung bleibt bestehen, auch wenn es eine Sorge um eine mögliche Ansteckung gibt.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ein Verdacht auf Infektion besteht?
Im Verdachtsfall einer Coronavirusinfektion, bleiben Sie zu Hause, melden sich bei Ihrem*Ihrer Vorgesetzten krank, telefonisch an Ihre hausärztliche Praxis oder an unseren Betriebsarzt (betriebsarzt_ @udk-berlin.de). 
Bitte beachten Sie: sind Sie während der Infektion arbeitsunfähig, dann müssen Sie, wie gewohnt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Personalreferat einreichen. Eine Übermittlung per Mail (als Foto oder Scan) ist zunächst ausreichend, das Original kann nach Beendigung der Isolation eingereicht werden.

Hier finden Sie die Regelungen zum Vorgehen bei Infektionsfällen oder Verdacht auf Infektionen.

Was passiert mit meinem Vergütungsanspruch, wenn die Uni wegen der Ausbreitung des Virus geschlossen wird?
Kann der*die Arbeitgeber*in bei Auftreten des Coronavirus aufgrund einer behördlichen Anordnung des Infektionsschutzes Arbeitnehmer*innen nicht beschäftigen, werden diese von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Die Erbringung der Arbeitsleistung ist ihnen dann unmöglich. Der*die Arbeitgeber*in bleibt dann grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet, wenn die Arbeitnehmer*innen arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber der*die Arbeitgeber*in sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die er*sie zu verantworten hat (zum Beispiel eine behördliche Anordnung zur Schließung). Dadurch ausgefallene Arbeitszeiten müssen auch später nicht nachgearbeitet werden.

Der öffentliche Personennahverkehr wird eingestellt, und ich kann nicht zur Arbeit kommen.
Der*die Arbeitnehmer*in trägt das sog. Wegerisiko, d.h. er*sie ist selbst dafür verantwortlich, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Dies betrifft derzeit nur noch die Personen, die für den Notbetrieb in der Universität vor Ort gebraucht werden. Sofern es Ihnen nicht möglich ist, den Arbeitsplatz zu erreichen und Sie keine Möglichkeit haben, im Homeoffice tätig zu werden, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrem*Ihrer Vorgesetzten auf und besprechen Sie die Möglichkeiten.

Was gilt bezüglich Dienstreisen?
Dienstreisen richten sich nach den aktuellen Regelungen und Empfehlungen des Auswärtigen Amtes und des Robert-Koch-Instituts. Es werden nur nicht vermeidbare, notwendige Dienstreisen genehmigt.

Urlaubsrückkehr aus einem Land/einer Region, für das/die eine Rechtsvorschrift eine häusliche Quarantäne anordnet
Bei Urlaubsrückkehr aus einem Land/einer Region, für das/die eine Rechtsvorschrift eine häusliche Quarantäne anordnet, erbringen Beamt*innen und Tarifbeschäftigte für die Zeit der Quarantäne (soweit diese über den Erholungsurlaub hinausgeht) ihre Arbeit nach Möglichkeit im Homeoffice oder beantragen den Abbau von Gleitzeitguthaben (Mehrarbeit oder Überstunden) oder weiteren Erholungsurlaub für die Zeit der angeordneten häuslichen Quarantäne. 

Gibt es einen Pandemieplan?
Der Pandemieplan ist das Steuerungsinstrument der Hochschulleitung und des Krisenstabs, der für verschiedene Stadien einer Krise die notwendigen Schritte festlegt. Der Plan wird ständig aktuell gehalten. Er ist für Hochschulmitglieder im Intranet abrufbar (Achtung: Bitte vorab einloggen): https://intern.udk-berlin.de/hochschule/. Die Hochschulmitglieder werden über aktuelle Maßnahmen kontinuierlich informiert.

Schützen Masken vor Ansteckung mit dem Coronavirus?
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu: PDF

Wo finde ich Hilfe in persönlichen Not- und Krisensituationen? 
Hier finden Sie eine Auswahl an Kontakten, die Ihnen auch in Zeiten des Coronavirus individuelle Hilfe und Beratung anbieten. 

  • Der Berliner Krisendienst: https://www.berliner-krisendienst.de/
  • Opfer-Telefon: 116 006 (kostenfrei, explizit auch bei Gewalt gegen Männer)
  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 08000 116 016 (kostenfrei)
  • Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800 40 40 020 (kostenfrei)
  • Kinder- und Jugendtelefon "NummerGegenKummer": 116 111 (kostenfrei)
  • Elterntelefon: 0800 111 0 550 (für Eltern in Belastungssituationen, kostenfrei)
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
  • evangelische/katholische Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222, 116 123 (kostenfrei)
  • Muslimische SeelsorgeTelefon: 030 44 35 09 821 (lediglich Verbindungskosten)
  • Vertrauenstelefon "Jüdische Hotline": 0211 4698520, 0211 4698521(lediglich Verbindungskosten, Jüdische Gemeinde Düsseldorf)

Weitere Informationen und ausführlichere Beschreibungen zu einigen Kontaktstellen finden Sie auch hier: https://www.udk-berlin.de/Kontaktstellen.pdf  

 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an den Betriebsarzt der UdK Berlin:

Stefan Linnig, MPH
Facharzt für Arbeitsmedizin
betriebsarzt_ @udk-berlin.de
telefonisch erreichbar unter: (030) 3185 2925


Kontakt Hochschulleitung:
Büro des Präsidenten / Büro der Kanzlerin
Telefon: (030) 3185 2445 / 2447
kanzlerin_ @udk-berlin.de
praesident_ @udk-berlin.de


Kontakt Referat Gebäudemanagement und Arbeitssicherheit

  • Zentrale (030) 3185-0 (Mo-Fr- von 10 bis15 Uhr)
  • Leitstelle Hardenbergstr. (24h): (030) 3185 2222

Mitglieder des Krisenstabs der UdK Berlin

Präsident Prof. Dr. Norbert Palz
Kanzlerin Dr. Ulrike Prechtl-Fröhlich

Beratende Mitglieder

Persönliche Referentin des Präsidenten Lisa Rost
Leitung Stabsstelle Presse / Kommunikation Claudia Assmann
Leitung Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten Julia Kühlcke
Leitung Personalreferat Claudia Grotti
Leitung Referat für Planung, Organisation und Datenverarbeitung Alexandros Gougousoudis
Leitung Referat für Gebäudemanagement und Arbeitssicherheit Irina Heckendorff
Betriebsarzt MPH Stefan Linnig

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