Einführung der FFP2-Maskenpflicht und für Veranstaltungen mit Publikum entfällt Anwesenheitsdokumentation

​​​

  1. FFP2-Maskenpflicht:
    • Die an den Hochschulen sowieso herrschende Maskenpflicht (gem. §26 der Verordnung des Landes) wird zur einer FFP2-Maskenpflicht. Das heißt: medizinische Masken sind ab sofort nicht mehr vorzusehen, sondern nur noch FFP2-Masken.
    • Bestehen bleiben die wenigen Ausnahmen für maskenfreies Arbeiten an der UdK Berlin, wie am 4. Januar mitgeteilt: für Gesang, Schauspiel, Sprecherziehung, Blasinstrumente, Tanz sowie in Prüfungen (in diesen Fällen verbunden mit den bekannten Vorgaben: nur bei Personen mit zweiter Impfung in Kleinformaten oder mit dritter Impfung bzw. mit doppelter Impfung plus PCR-Test).
  2. Anwesenheitsdokumentation:
    • Für Veranstaltungen mit Publikum sind ab sofort die Anwesenheiten nicht mehr zu dokumentieren.
    • Die Kontrolle des 2gplus- Status bei Publikumsveranstaltungen bleibt bestehen. Es entfällt nur die Dokumentation.