Regelungen für den Pandemiebetrieb an den Universität der Künste Berlin ab 11. Januar 2021

 
Alle bisherigen Bestimmungen für den Pandemiebetrieb gelten fort, soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist.
 
A.    Arbeit in Verwaltung und Service
-    Notwendige Aufgaben der Verwaltung für Erhalt des Studien- und Universitätsbetriebs werden nach Möglichkeit im Homeoffice durchgeführt. Wo Homeoffice zur Durchführung der Aufgaben nicht möglich ist, wird dies in Abstimmung mit den Vorgesetzten in Präsenz in der Universität durchgeführt.
-    Beschäftigte mit Betreuungsaufgaben nutzen in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten, soweit machbar, Homeoffice, Zeitausgleich oder Freistellung.
 
B.    Künstlerische und wissenschaftliche Arbeiten der Mitglieder der Gruppe 1 und 2 werden nur in unerlässlichen Fällen in der Universität durchgeführt.
 
C.    ALLGEMEINES
-    Weiterhin gilt auf allen Flächen der Universität die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen.
-    Für alle Statusgruppen gilt die Pflicht zu Mund-Nasen-Schutz auf allen Flächen, auch im Unterricht (es sei denn die künstlerische Arbeit macht dies unmöglich).
-    Externe Personen haben nur Zugang, sofern es unerlässlich ist. Einzelanfragen sind über die Bereichsleitungen (Dekanate / Direktorien etc.) an die Kanzlerin zu richten.
-    Die Öffnungszeiten aller Häuser sind grundsätzlich auf maximal montags bis samstags 7 Uhr bis 20 Uhr beschränkt.
 
D.    Regelungen für den Unterricht, Prüfungen und studentisches Arbeiten ab 11. Januar 2021:
-    Es finden unerlässliche Präsenzprüfungen statt, wo diese digital nicht möglich sind.
-    Es finden unerlässliche Aufnahmeprüfungen in Präsenz statt, wo diese digital nicht möglich sind. Wartesituationen in Gruppen sind grundsätzlich zu vermeiden.
-    Künstlerische und wissenschaftliche Einzelarbeiten sind nur in unerlässlichen Fällen (Fristen / Prüfungsvorbereitung) in der Universität möglich.
-    Es gelten die raum- und fachbezogenen Bestimmungen der vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen, wobei die flächenbasierten Maximalbelegungen der Räume nicht mehr gelten. Es gilt:
i)    Künstlerischer Präsenzunterricht darf die Zahl von 5 Personen plus max. 2 Lehrkräfte nicht überschreiten.
ii)    Präsenzprüfungen und Aufnahmeprüfungen sind in der kleinstmöglichen Form vorzusehen.
iii)    Für künstlerische / wissenschaftliche Einzelarbeit dürfen in keinem Raum mehr als 5 Personen anwesend sein.
E.    Universitätsbibliothek: Weiterhin nur digitaler Leihbetrieb in der Universitätsbibliothek. Details finden Sie direkt auf der Seite der UB.

 
Dr. Ulrike Prechtl-Fröhlich
Kanzlerin
 
Universität der Künste Berlin
Postfach 120544, 10595 Berlin