Regelungen für den Pandemiebetrieb im Sommersemester 2021 – ab 4. Juni 2021

A.    ALLGEMEINES

o    Weiterhin gilt auf allen Flächen der Universität die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen.
o    Für alle Gruppen gilt die Pflicht zu Mund-Nasen-Schutz unter Nutzung von medizinischen Masken auf allen Flächen, auch im Unterricht (es sei denn die künstlerische Arbeit macht dies unmöglich).
o    Im Unterricht müssen Studierende (soweit es das Fach nicht unmöglich macht) FFP2-Masken tragen.
o    Externe Personen haben nur Zugang, sofern es unerlässlich für künstlerisches und wissenschaftliches Arbeiten sowie den Unterricht ist. Einzelanfragen sind über die Lehrenden und / oder Bereichsleitungen (Dekanate / Direktorien etc.) an die Kanzlerin zu richten.


o    Öffnungszeiten der Häuser

  • alle Häuser (außer Einsteinufer, HA41, Grainauer Str., Karlsruher Str., JIB)

   Montag bis Donnerstag, 8 Uhr –22 Uhr
   Freitag und Samstag, 8 Uhr – 20 Uhr.

  • zusätzlich in HA33, Lietzenburger Str., Bundesallee und Fasanenstraße:

    Sonntag, 8 Uhr - 20 Uhr.

  • An Feiertagen sind die Häuser grundsätzlich geschlossen.
  • Einzelabstimmung zu den Öffnungszeiten der folgenden Häuser ohne Pforte erfolgen wie bisher mit GA und der Kanzlerin: HA41, Grainauer Str., Karlsruher Str., JIB - aber nur innerhalb der vorgenannten Zeiten.
  • Einsteinufer: weiterhin: Montag bis Freitag, 7 Uhr – 20 Uhr. (JIB: gesonderte Regelung, siehe d)


o    Einsatz von Schnelltests
•    Es gelten die Regelungen des Testkonzepts vom 23. April 2021.
•    Auch bei negativen Selbst-/Schnelltests gelten alle Pandemiereglungen (Abstand, Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht) weiter.
•    Für Arbeitnehmer*innen sind die Tests aber nur ein Angebot, keine Pflicht, außer bei der Teilnahme an Veranstaltungen ab 5 Personen.
•    keine Testpflichtgilt für folgende Personengruppen

  • Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
  • Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben
  • Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.


B.    Arbeit in Verwaltung und Service

•    Notwendige Aufgaben der Verwaltung für Erhalt des Studien- und Universitätsbetriebs werden nach Möglichkeit im Homeoffice durchgeführt. Die Erfüllung aller Aufgaben ist sicherzustellen, um den Semesterbetrieb zu gewährleisten.
•    Wo Homeoffice zur Durchführung der Aufgaben nicht möglich ist, wird die Arbeit in Abstimmung mit den Vorgesetzten in Präsenz in der Universität durchgeführt. Einzelarbeitsplätze sollen dabei gewährleistet werden.
•    Es ist dort, wo der Studienbetrieb es zulässt, sicherzustellen, dass mind. die Hälfte des Personals aus der Verwaltung, die an Büroarbeitsplätzen tätig sind, im Homeoffice tätig ist. Die Beschäftigten sind in Abstimmung mit den Vorgesetzten dafür abwechselnd präsent, wo nötig.
•    Beschäftigte mit Betreuungsaufgaben

  • nutzen in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten, soweit machbar, Homeoffice, Zeitausgleich oder Freistellung.
  • Die Anträge an das Personalreferat sind vorab mit den Vorgesetzten abzustimmen.


C.    Künstlerisches und wissenschaftliches Arbeiten (nicht bezogen auf Studium und Lehre; siehe dazu Punkt D)

•    Künstlerische und wissenschaftliche Arbeiten der Mitglieder der Gruppe 1 und 2 können in der Universität durchgeführt werden, wo universitäre Einrichtungen dafür nötig sind. Es gelten die Abstands- und Hygieneregelungen zur Belegung der Räume. (Abstand 1,5 Meter; 10 qm pro Person im Raum; bei künstlerischen Tätigkeiten gelten die größeren Abstände der Gefährdungsbeurteilungen)


D.    Regelungen für den Unterricht, Prüfungen und studentisches Arbeiten:
 
•    Es finden Präsenzprüfungen statt, wo diese digital nicht durchführbar sind. Diese Prüfungen sind durch Schnelltests zu unterstützen. Die Prüfungen haben das kleinstmögliche Format. Es gelten die Abstands- und qm-/pro Person-Regelungen der Gefährdungsbeurteilungen.
•    Es finden Aufnahmeprüfungen in Präsenz statt, wo diese digital nicht durchführbar sind. Wartesituationen in Gruppen sind grundsätzlich zu vermeiden. Die Aufnahmeprüfungen sind durch Schnelltests zu unterstützen. Die Prüfungen haben das kleinstmögliche Format. Es gelten die Abstands- und qm-/pro Person-Regelungen der Gefährdungsbeurteilungen.
•    Künstlerische und wissenschaftliche Einzelarbeiten der Studierenden sind in der Universität nach den geltenden Abstands- und qm-/pro Person-Regelungen der Gefährdungsbeurteilungen möglich. Dringende Bedarfe (Fristen / Prüfungsvorbereitung) sind dabei zu priorisieren.
•    Es gelten für Prüfungs- und Unterrichtsformate die raum- und fachbezogenen Bestimmungen der vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen inklusive der flächenbasierten Maximalbelegungen der Räume. Die maximale Belegung ist in der Regel 25 Personen, sofern die Raumgrößen es überhaupt zulassen. In Einzelfällen sind – aber erst ab dem 18. Juni 2021 gemäß Bestimmungen des Landes – bis zu 40 Personen möglich, dies erfolgt in Abstimmung mit der Hochschulleitung.
•    Unterricht im Freien auf Flächen der Universität ist auf 25 Personen beschränkt – die Hygieneregelungen und Abstände sind einzuhalten. Eine Testpflicht für Unterricht im Freien besteht nicht. Für Exkursionen im Stadtraum gelten reduzierte Regelungen von max. 12 Personen.
•    Bei internen Klassenterminen oder internem Vorspiel sind interne Zusehende gestattet, aber orientiert an der Größe des Raumes (Abstand und qm-pro Person im Raum; gemäß Gefährdungsbeurteilungen). Die Personenzahl im Raum darf – ab dem 18.6. – 40 nicht überschreiten, sofern der Raum es zulässt (40 als Summe aus Personen, die performen, Personen der Technik, Lehrende, Zusehende). Vor dem 18.6. ist die Zahl auf 25 Personen gesamt begrenzt.

E.    Universitätsbibliothek
Ab dem 4. Juni 2021 erfolgt wieder die Öffnung von Bibliotheken und ihren Arbeitsplätzen.
Details finden Sie, wie gehabt, direkt auf der Seite der UB.

 

Berlin, 28. Mai 2021

 

 
Dr. Ulrike Prechtl-Fröhlich
Kanzlerin
 
Universität der Künste Berlin
Postfach 120544, 10595 Berlin