Regelungen zum Vorgehen bei Infektionsfällen oder Verdacht auf Infektionen

Stand: 13. Februar 2023

  • Personen, die infiziert und positiv getestet sind, kommen nicht in die Universität und informieren ihre Vorgesetzen (Studierende informieren ihre Lehrenden) 

    Die Isolation endet in der Regel nach zehn Tagen ohne Test. Wer die Isolation früher beenden will, kann dies bereits nach fünf Tagen mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test tun, wenn 2 Tage ohne Symptome waren. 

    Bitte beachten Sie: sind Sie während der Infektion arbeitsunfähig, dann müssen Sie, wie gewohnt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Personalreferat einreichen. Eine Übermittlung per Mail (als Foto oder Scan) ist zunächst ausreichend, das Original kann nach Beendigung der Isolation eingereicht werden.
     
  • Unabhängig von der Meldung in der Universität bei Betriebsarzt / Lehrenden / Vorgesetzten sind die Maßnahmen, die das Gesundheitsamt im Einzelfall für Personen, die infiziert sind, und für Kontaktpersonen festlegt.

Tests

  • Es sind regelhaft Antigen-Schnelltests in Testzentren ausreichend, um eine Infektion zu bestätigen oder eine Freitestung vorzunehmen.

Personen mit Symptomen eines Erkältungs-/grippalen Infekts kommen bitte nicht in die Universität.
Diese Personen bleiben zu Hause,

  • informieren ihre Vorgesetzten oder Lehrenden.
  • Die Personen melden sich krank und kehren erst nach Abklingen der Symptome zurück.
  • Die Personen mit Erkältungssymptomen, für die das möglich ist, gehen ins Home-Office in Abstimmung mit dem Vorgesetzten.