Kinderbetreuung durch Schließung der Kitas und Schulen

Die UdK Berlin weiß um die Problematik der Herausforderungen der Hochschulangehörigen mit Kindern, welche zurzeit durch die Schließungen von Kitas und Schulen betroffen sind. Deshalb hat die Hochschulleitung sich aktiv dafür eingesetzt, dass die systemrelevante Gruppe, die einen Zugang zur Notbetreuung in Kita und Hort beantragen kann, auf das relevante Personal der „Lehrenden an Hochschulen“ und „systemrelevantes Personal an Hochschulen“ erweitert wurde. Konkret wurden Lehrende aufgenommen, welche die interaktive Lehre für Studierende durchführen, sowie Mitarbeitende, die zum Notbetrieb der Hochschule gehören. Die Liste des Berliner Senats zu systemrelevanten Gruppen finden Sie hier. Sollten Sie eine Bestätigung für Ihre Kita/Hort benötigen, so wenden Sie sich bitte an die Personalstelle.

Für alle Beschäftigten in Verwaltung, Service und Mittelbau, die durch die Schließungen von Kitas und Schulen kurzfristig nicht die Betreuung gewährleisten können, gilt Folgendes

Stand: 16. Juni 2020

1. Eine einmalige Freistellung bis zu 20 Tagen unter Beibehaltung der Bezüge ist auf formlosen Antrag möglich, wenn akut die Betreuung für Kinder bis zwölf Jahre und Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf / Behinderung nicht sichergestellt werden kann. Die 20 Tage können einzeln genommen werden. Die bisher gewährten Tage der Freistellung sind davon abzuziehen. Ihre Anträge senden Sie bitte formlos per Mail an Ihre Vorgesetzten und die Referatsleiterin Personal. 

2. Im Falle der Erkrankung der Kinder gelten die bisherigen Regeln unvermindert weiter.

3. Zur Sicherung der Betreuung der Kinder:
Formlose Beantragung von Urlaub oder Gleittagen per Mail bei den Vorgesetzten unter Nutzung von Gleitzeit / Überminuten.

4. Die Möglichkeit von Minuszeiten ist erhöht.

5. Flexible Nutzung von Homeoffice: Für alle Beschäftigten der Verwaltung mit Intra-Account ist der Web-Access für die dienstliche Email-Adresse nutzbar: https://xmail.udk-berlin.de/owa/auth/logon.aspx

 

Beschäftigte aus Risikogruppen

6. Beschäftigte, die zu Risikogruppen gemäß Definition des RKI gehören (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html), nutzen bitte auch die vorgenannten flexiblen Regeln der Gleitenden Arbeitszeit (Gleittage, Minusminuten), Urlaub und Homeoffice.

Auch eine Freistellung für drei Tage ist für Beschäftigte aus Risikogruppen sofort auf formlosen Antrag möglich. Ein ärztliches Attest ist bitte parallel zum Antrag oder nachträglich beim Personalreferat einzureichen.

 

Mitglieder der Hochschule

7. Aktuelle Informationen zur Lage der Schul- Kita- und Kindertagespflegestellenschließungen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/

8. Den Hochschulangehörigen steht die Notfallkinderbetreuung vom Bildungspartner „KidsMobil“ zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie hier.