Weitere Sofortmaßnahmen für die Berliner Wissenschaft gegen die Verbreitung des Coronavirus

Pressemitteilung vom 13. März 2020

Weitere Maßnahmen für Berlins Wissenschaft: Hochschulen stellen Präsenzveranstaltungen ein / Sonderregelung für Prüfungen

Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, hat nach weiteren Beratungen der COVID-19 Taskforce unter Leitung des Staatssekretärs Steffen Krach am heutigen Freitag, 13. März, weitere Maßnahmen mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und des Studierendenwerks in Berlin unter Einbezug von Gesundheitsexperten der Charité-Universitätsmedizin Berlin beschlossen.

Folgende Maßnahmen wurden für die elf staatlichen Hochschulen des Landes, die Charité-Universitätsmedizin Berlin sowie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Berlin vereinbart. Diese werden auch den privaten und konfessionellen Hochschulen in Berlin zur Umsetzung empfohlen. 

Es ist Folgendes bis auf Weiteres zu beachten:

Alle Präsenzveranstaltungen werden eingestellt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Online-Formate und andere kreative Möglichkeiten geschaffen werden, um den Lehrbetrieb in dem erforderlichen Maße aufrecht zu erhalten, soweit dies im Einklang mit den übrigen Maßnahmen steht. 

Um Prüfungstermine in begründeten Einzelfällen zu gewährleisten, sind die Empfehlungen der Charité – Universitätsmedizin zur Durchführung von Prüfungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie eigenverantwortlich durch die jeweilige Einrichtung einzuhalten. 

Die Bibliotheken stellen den Publikumsverkehr (Gäste oder Studierende) vollständig ein. Ein möglicher Onlinedienst ist anzubieten. Leihfristen werden ausgesetzt. Mahngebühren dürfen in dieser Zeit nicht erhoben werden. Die Mensen und Museen der Wissenschaftseinrichtungen werden geschlossen, der Hochschulsport wird eingestellt. Die Innenbereiche des Botanischen Gartens werden geschlossen, die Parkanlage bleibt offen.  

Der Verwaltungsbetrieb bleibt vorerst aufrecht erhalten. Es soll jedoch von Möglichkeiten wie Homeoffice, Telearbeit oder anderen Maßnahmen in dem erforderlichen Maß, auch über bestehende Dienstvereinbarungen hinaus, Gebrauch gemacht werden. Darüber hinaus sind sofortige Vorkehrungen für das Aufrechterhalten eines Minimalbetriebes an allen Einrichtungen zu treffen. Auf Arbeiten in Großraumbüros ist zu verzichten. Der Forschungsbetrieb kann im Einklang mit den hier angeordneten und empfohlenen Maßnahmen in begründeten Einzelfällen fortgeführt werden, nach Ermessen der jeweiligen Einrichtung.

Die adressierten Einrichtungen sind  angehalten, sämtliche Dienstreisen unabhängig von ihrem Anlass oder Reiseziel im Inland oder im Ausland nicht zu genehmigen und etwaige Genehmigungen zurückzunehmen. Gleiches gilt für  Studienauslandsaufenthalte und Forschungsauslandsaufenthalte, die noch nicht angetreten wurden im Rahmen der Programme der jeweiligen Hochschulen. 

Pressemitteilung vom 11. März 2020

Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, hat am 11. März 2020 in Abstimmung mit den staatlichen Hochschulen des Landes Berlin und nach Beratung mit Gesundheitsexperten der Charité—Universitätsmedizin Berlin Sofortmaßnahmen beschlossen, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Unter der Leitung des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach, wird eine ständige Taskforce mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und außeruniversitären Institute eingerichtet und regelmäßig über weitere Schritte beraten.

  1. Sofortige Absage aller Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen in der aktuellen vorlesungsfreien Zeit sowie für die Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 (bis 20.07.2020). Das gilt auch für Veranstaltungen Dritter.
     
  2. Sofortige Absage aller Präsenzlehrveranstaltungen, die aktuell in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Eine Umstellung auf Online-Formate wird von den jeweiligen Hochschulen geprüft.
     
  3. Die Hochschulen werden angehalten, alle Prüfungstermine bis 20.07.2020 unter Berücksichtigung der aktuellen Risikolage auf Durchführbarkeit gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu prüfen. Die Abstimmung zur Durchführbarkeit von Staatsexamina erfolgt mit den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen für Justiz, Gesundheit und Bildung. Laufende und geplante Praktika als Teil des Studiums richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Einsatzeinrichtungen.
     
  4. Der Beginn der Vorlesungszeit der Hochschulen wird auf den 20.04.2020 verschoben. Die Hochschulen bereiten Maßnahmen vor, um notwendige Verschiebungen von Lehr- und Prüfungsveranstaltungen oder Verkürzungen von Semestern zu begegnen (bspw. Blockseminare, Online-Formate etc.). 
     
  5. Sonstige Funktionen wie der Forschungsbetrieb, die Verwaltung sowie Bibliotheken sollen zunächst weiterhin aufrechterhalten werden.
    Achtung Änderung: Die UdK Berlin hat zusammen mit der TU Berlin beschlossen, ab dem 11. März 2020 die Bibliothek bis auf weiteres zu schließen. 
     
  6. Alle Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beschäftigte der Wissenschaftseinrichtungen, die aus vom RKI eingestuften Risikogebieten zurückkehren, werden aufgefordert eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten.
     
  7. Dienstreisen, Studien – und Forschungsaufenthalte in vom RKI eingestuften Risikogebieten werden nicht genehmigt.
     
  8. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen an ihre Mitglieder zu kommunizieren und der jeweiligen aktuellen Situation laufend anzupassen. Die Pandemiepläne der Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden aktualisiert, sofern noch nicht erfolgt.

Mit der Charité-Universitätsmedizin Berlin sowie mit dem Studierendenwerk Berlin werden gesonderte Maßnahmen verabredet.

Weitere Sofortmaßnahmen:
Die UdK Berlin hat zusammen mit der TU Berlin beschlossen, ab dem 11. März 2020 die Bibliothek bis auf weiteres zu schließen. 

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