Rückmeldung

Rückmeldefrist zum Wintersemester 2024-25

reguläre Frist01. Juli 2024 bis 15. August 2024
Nachfrist zzgl. Säumnisgebühr16. August 2024 bis 30. September 2024

Rückmeldefrist zum Sommersemester 2024

reguläre Frist15. Februar 2024 bis 26. Februar 2024
Nachfrist zzgl. Säumnisgebühr27. Februar 2024 bis 31. März 2024

Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024-25

Semesterbeitrag (Gesamt)    304,60 EUR  

Zusammensetzung

Studierendenschaftsbeitrag (AStA)10,60 EUR                      
Beitrag zum studierendenWERK BERLIN (Sozialbeitrag)63,00 EUR                       
Verwaltungsgebühr allgemein50,00 EUR  
Beitrag zum Deutschlandsemesterticket: 176,40 EUR zzgl. Sozialfonds: 2,00 EUR178,40 EUR                                       
Verwaltungsgebühr der Studierendenschaft zum Semesterticket2,60 EUR
zzgl. Säumnisgebühr in der Nachfrist19,94 EUR        

Kontoverbindung / SEPA

 

Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank

IBANDE72 1009 0000 8841 0150 46
BIC        BEVO DE BB XXX
VerwendungszweckMatrikelnummer, Semesterangabe, Nachname, Studiengang 
Beispiel371234, 20242, Mustermann, Bildende Kunst

WICHTIG: Reihenfolge des Verwendungszwecks nicht ändern.
Die Semesterangabe setzt sich zusammen aus dem Jahr in dem das Semester angefangen hat und der Zahlen "1" für Sommersemester oder "2" für Wintersemester, z.B. 20241 steht für das Sommersemester 2024 und 20242 steht für das Wintersemester 2024-25.

Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Deutschland

Bei Auslandsüberweisungen: Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.

Rückmeldeaufforderung, automatische Rückmeldung und Rückmeldesperren

Rückmeldeaufforderung:
Sie erhalten Ihre persönliche Rückmeldeaufforderung per E-Mail auf Ihren UdK-Webmailer-Account.

automatische Rückmeldung:
Die Rückmeldung wird automatisch vollzogen, wenn die Zahlung des Semesterbeitrags innerhalb der o.g. Frist auf dem Konto der Universität der Künste Berlin eingegangen und verbucht ist.
Wichtig für die fristgerechte Zahlung der Gebühren ist der Tag der Wertstellung auf dem Konto der UdK Berlin. Achten Sie daher bitte auf eine frühzeitige Zahlung der Gebühren.
Sie können den Zahlungseingang und Ihren Rückmeldestatus im Campusmanagementportal my.udk einsehen.
Nach erfolgter Rückmeldung müssen Sie Ihre CampusCard an einem Validierer der UdK Berlin aktualisieren. Sie benötigen hierzu keinen neuen QR-Code. Informationen zu den Standorten der Validierer und wie die Aktualisierung funktioniert finden Sie auf den Informationsseiten der CampusCard.

Rückmeldesperren:
Sollten dem Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) noch Unterlagen von Ihnen fehlen (Sprachnachweis, Krankenversicherung, Zeugnisse etc.), können Sie dies anhand der im Campusmanagementportal my.udk hinterlegten Rückmeldesperren sehen, inkl. Hinweis zum weiteren Vorgehen. Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen ebenfalls möglichst frühzeitig innerhalb der Rückmeldefristen im IPA ein. Sollten sich Probleme mit der fristgerechten Einreichung ergeben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre*n Sachbearbeiter*in im IPA.

Rückmeldung in der Nachfrist:
Bei einer Zahlung des Semesterbeitrags in der Nachfrist kann die rechtzeitige Rückmeldung bis zum Anfang des Semesters nicht garantiert werden.
Die Universität der Künste übernimmt keine Haftung für evtl. entstehende Folgekosten. Wenn Sie bis zum Ende der Nachfrist keinen Rückmeldeantrag gestellt haben, folgt die Exmatrikulation von Amts wegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der Rückmeldung bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Exmatrikulation von Amts wegen
Sollte Ihre Rückmeldung bis zum Ende der Rückmeldefrist inkl. Nachfrist nicht abgeschlossen werden, erfolgt eine „Exmatrikulation von Amts wegen“ rückwirkend zum letzten Semesterende (31. März bzw. 30. September).

HINWEIS:
Studierende, die bereits im laufenden Semester ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können sich nicht zum kommenden Semester zurückmelden. Bitte melden Sie sich nicht zurück, wenn Sie nur noch auf die Ergebnisse Ihrer Abschlussprüfung warten (§30 Abs. 6 BerlHG).

 

Deutschlandsemesterticket (DST)

Kosten, Berechtigung, Beitragspflicht und Gebührenbefreiung, Fahrkartenaushändigung

Für das Deutschlandsemesterticket (DST) werden gemäß der Semsterticketsatzung folgende Beiträge erhoben: 

Sommersemester 2024176,40 EUR
Wintersemester 2024-25176,40 EUR

Zur Deckung der mit dem Semesterticket verbundenen Kosten aus Verwaltung und Bearbeitung wird nach §18a BerlHG eine Gebühr in Höhe von 2,60 EUR pro Semester erhoben.

 

Berechtigung:
Das Deutschlandsemesterticket gilt für sechs Monate (im Sommersemester: 01.04. bis 30.09. bzw. im Wintersemester: 01.10. bis 31.03.). 

Es gelten die Tarifbestimmungen des VBB für das Deutschlandticket. Informationen zum Geltungsbereich des Deutschlandtickets finden Sie bei der Deutschen Bahn AG.

 

Erhalt des Deutschlandsemestertickets

Die S-Bahn Berlin stellt das DST ab WS 2024-25 als digitale Fahrkarte zur Verfügung (keine Chipkarte). 
Sobald Sie als Studierende*r zurückgemeldet sind, werden Sie seitens des IPA der S-Bahn gemeldet. Sie erhalten eine no-reply-Mail mit dem Hinweis zur Anleitung und zum Verfahren.
Ablauf:

  • S-Bahn-Anleitungen
  • Registrierung auf der S-Bahn-Website und anklicken des Verifikationslinks, den Sie per Mail von der S-Bahn erhalten
  • Registrierung in der S-Bahn-APP und anklicken des Verifikationslinks, den Sie per Mail von der S-Bahn erhalten
  • Gegen 16.00/16.30 Uhr aktiviert die S-Bahn die Tickets und Sie können das Ticket in der APP einsehen (unter "mein Abo")
    Hinweis: Wenn Sie die Registrierung erst nach 16.00 Uhr durchführen, wird das Ticket erst am nächsten Werktag gegen 16.00/16.30 Uhr aktiv.

Bitte beachten Sie, dass das DST in der APP immer nur für einen Monat ausgeliefert wird und Sie das Ticket jeden Monat erneut abrufen müssen.

Die Verwaltung der UdK Berlin und der AStA haben keinen Einfluss auf eine pünktliche Übersendung der Fahrkarte.

 

Beitragspflicht und Gebührenbefreiung

Eine Befreiung vom Deutschlandsemesterticket und vom dazugehörigen Sozialfondsbeitrag sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe Auflistung), wenn der Befreiungsgrund mindestens für drei zusammenhängende Monate gegeben ist. Erstattet werden ausschließlich volle ungenutzte Monate. Der Antrag inkl. Nachweis ist während der Rückmeldefrist zu stellen.
Stellen Sie den Antrag möglichst über den*die für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA).
HINWEIS: Bitte zahlen Sie vorerst den kompletten Rückmeldebetrag ein. Nach einer erfolgreichen Antragsprüfung werden Ihnen die Gebühren erstattet. 

Eine Befreiung kann beantragt werden, wenn:

  • Studierende sich (min. drei zusammenhängende Monate) aufgrund eines Pflichtpraktikums / Praxissemesters / Auslandssemesters außerhalb Deutschlands aufhalten
  • Studierende sich im Rahmen der Abschlussarbeit (min. drei zusammenhängende Monate) außerhalb Deutschlands aufhalten
  • Studierende an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind. Die Erstattung der Beiträge zum Deutschlandsemesterticket kann an einer der Hochschulen beantragt werden.
  • Studierende, die im laufenden Semester exmatrikuliert werden (min. ein Monat vor Semesterende)
  • Studierende, die rückwirkend beurlaubt wurden (auf Grund von schweren Erkrankungen)
  • Studierende, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können
  • Studierende, die zeitweiligen Behinderungen / Beeinträchtigungen (z.B. andauernder Krankenhausaufenthalt)

Ausgeschlossen vom Deutschlandsemesterticket sind folgende Personengruppen (keine Antragsstellung notwendig):

  • Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
  • Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen
    UdK: Art in Kontext, Kulturjournalismus, Leadership in digitaler Innovation / Kommunikation, Musiktherapie, Sound Studies and Sonic Arts, alle Stipendiaten des Nafög und BAS/Graduiertenschule
  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten
  • Doppelstudierende (Immatrikulation an einer anderen Hochschule)

Studierende in besonderen sozialen Situationen oder mit einem besonders geringen Einkommen können einen Zuschuss zum Deutschlandsemesterticket beantragen. Dies empfiehlt sich für alle Studierenden mit Kind. Weitere Gründe sind die Einschränkung der Arbeitserlaubnis, Pflichtpraktika, Abschlussarbeiten, besondere medizinische Kosten, Gerichtskosten und Schwerbehinderungen.
Zutreffendes dann bitte jeweils im Antrag angeben und nachweisen.

Weitere Informationen und Anträge zum Thema Befreiung vom DST und dem Zuschuss zum DST erhalten Sie vom Semesterticketbüro, das Sie gerne persönlich berät. Bei technischen Fragen zum Erhalt des DST ist der Asta und das Semesterticketbüro nicht zuständig. Melden Sie sich in dem Fall bitte im IPA der UdK oder bei der S-Bahn.

Technische Universität Berlin
I A STB Semesterticketbüro
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

Telefon: (030) 314 - 28038
Fax: (030) 314 - 28162

E-Mail: semesterticket_ @asta.tu-berlin.de

Wissenswertes und Wichtiges

CampusCard
Sobald Sie rückgemeldet sind, valideren Sie Ihre CampusCard. Sie benötigen keinen neuen QR-Code und keine neue CampusCard.
Nach der Aktualisierung steht das SoSe 2024 in der oberen Zeile und das WS 2023-24 in der unteren Zeile auf der Rückseite.
Die Standorte der Validierer und eine Anleitung zur Validierung finden Sie hier:
https://www.udk-berlin.de/studium/alles-zu-bewerbung-und-studienverlauf/campuscard/

Rückmeldestatus (Zahlungseingang)
Achten Sie bitte auf eine frühzeitige Zahlung der Gebühren. Sie können den Zahlungseingang und Ihren Rückmeldestatus auf Ihrem UdK-Account einsehen.
https://my.udk-berlin.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=y

Rückmeldesperren
Sollten dem IPA noch Unterlagen von Ihnen fehlen (Sprachnachweis, Krankenversicherung, Zeugnisse etc.), können Sie dies anhand der im Campusmanagementportal my.udk hinterlegten Rückmeldesperren sehen, inkl. einem Hinweis zur weiteren Vorgehen.
Sie erfahren zudem zu welchem Semester die Sperre gilt und aus welchem Grund Sie gesperrt wurden.
z.B.  Sprachnachweis Deutsch B2 zum SoSe 2024 = Sie müssen Ihren Deutschsprachnachweis bis zum 31. März 2024 (Ende des WS 2023-24) beim IPA einreichen. Andernfalls können Sie nicht zurückgemeldet werden und Sie haben keinen Anspruch auf weiteren Unterricht.
Sollten Sie Probleme mit der fristgerechten Einreichung fehlender Unterlagen haben, wenden Sie sich bitte umgehend an den*die für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA).

Anträge (z.B. Urlaubssemester, Teilzeitstudium)
Reichen Sie die Anträge inkl. Nachweis innerhalb der Rückmeldefristen vollständig und möglichst frühzeitig bei dem*der für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) (per E-Mail oder postalisch) ein.

Studien- und Leistungsbescheinigung
Im Campusmanagementportal my.udk können Sie aktuelle Studien- und Leistungsbescheinigung herunterladen um diese bei Behörden o.ä. einzureichen.
Es stehen auch andere Bescheinigungen zur Verfügung, wie. z.B. Bafög-, Leistungsbescheinigungen oder Corona-Regelstudienzeitverlängerung nach §126a BerlHG.
Bitte beachten (Leistungsbescheinigung): Wenn Sie hier noch nichts herunterladen können, liegen dem IPA Ihre Leistungen noch nicht vor. Reichen Sie uns gerne Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Leistungsscheine/Modulblätter ein.

Exmatrikulation, Abschlussprüfung

  • Exmatrikulation nach erfolgreicher Abschlussprüfung
    Wenn Sie mit dem Studium fertig sind, dürfen Sie sich nicht mehr zurückmelden. Dies gilt auch, wenn Sie nur noch auf Prüfungsergebisse warten.
    Eine Erstattung von Semestergebühren kann nur unter Einbehalt der Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR erfolgen.
    Reichen Sie für die Exmatrikulation die Entlastungsbescheinigung Ihres Studiengangs im IPA ein.
    https://www.udk-berlin.de/service/formular-center/
  • Exmatrikulation von Amts wegen
    Sollte Ihre Rückmeldung bis 15. Oktober 2024 nicht abgeschlossen werden, werden Sie automatisch exmatrikuliert (rückwirkend zum 30. September 2024)

Kontaktdaten
Halten Sie Ihre Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, ggf. private Mail-Adresse) immer aktuell.
Um Ihre Kontaktdaten zu ändern, loggen Sie sich im Campusmanagementportal my.udk ein. Eine Anleitung finden Sie hier.
Hinweis: E-Mails seitens der Hochschule werden vorrangig an Ihre UdK-E-Mail-Adresse versendet.

Änderungsmitteilungen:
Bitte teilen Sie dem*der für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) folgende Änderungen schriftlich mit:

  • Änderungen des*r Fachklassenlehrers*in für die Bildende Kunst (über die Fakultätsverwaltung Bildende Kunst)
  • Änderung der Zuordnung zu einem Institut (Wahlberechtigung)

Lehrämter Bildende Kunst, Musik und Theater

  • zweitfachvergabe-lehramt_ @udk-berlin.de
    Nutzen Sie diese bitte, wenn Sie den Wunsch haben, Ihr Zweitfach zu wechseln. Wir werden uns dann bei Ihnen melden, ob und wie dies ablaufen kann.
  • rueckmeldung-lehramt_ @udk-berlin.de
    Ihre Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters der Zweituniversität (z.B. SoSe 2023 für Rückmeldung zum WS 2023-24) muss auf diese E-Mail-Adresse gesendet werden. Beachten Sie bitte, dass auf der Bescheinigung die Studienfächer ersichtlich sind.
    Bitte beschriften Sie Ihren Betreff wie folgt: Studiengang_Schulart_Abschluss_Name_Vorname_Matrikelnummer (z.B. Lehramt Bildende Kunst_GS_BA_Mustermann_Max_123456)
    Nach Erhalt Ihrer Unterlagen und der fristgerechten Überweisung der Rückmeldegebühren, nehmen wir Ihre Rückmeldung vor.
  • Ansprechpartnerinnen im IPA für Lehrämter
    Frau Susanne Hagen
    E-Mail    stud2-1_ @intra.udk-berlin.de
    Studiengänge     Lehramt ISS/Gym Bildende Kunst (BA und MA)
     Lehramt ISS/Gym Musik (BA und MA)
     Lehramt ISS/Gym Theater (BA und MA)
     Mäerz-Registrierung
    Frau Juliane Goerdten
    E-Mail    stud20_ @intra.udk-berlin.de
    Studiengänge        Lehramt Grundschule Bildende Kunst (BA und MA)
     Lehramt Grundschule Musik (BA und MA)
     Lehramt Quereinstiegsmaster (Q-MA) Bildende Kunst
     Lehramt Quereinstiegsmaster (Q-MA) Musik

                    

Bewerbungen zum Master oder einen anderen Studiengang der UdK als interne*r Bewerber*in

Sollten Sie weiterhin an der UdK Berlin in einem Master oder anderen Studiengang studieren wollen, müssen Sie sich hierfür regulär innerhalb der Fristen bewerben. Sie gehen in diesem Fall bitte wie folgt vor:

  1. https://my.udk-berlin.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=y
    Bitte das Campusmanagement-Portal aufrufen und entsprechend einloggen.
  2. Jetzt gehen Sie auf „Studienangebot“ – „Studienbewerbung“
  3. Sie können hier für aktuell laufende Bewerbungsverfahren eine Bewerbung anlegen.
  4. Auf der Seite des Studiengangs im BewerbungsGuide finden Sie die Informationen zur Bewerbung. Bitte informieren Sie sich dort über Fristen, einzureichende Unterlagen und den Ablauf der Bewerbungsverfahren.

ACHTUNG: Nur wer sich fristgerecht mit vollständigen Unterlagen bewirbt, kann am Bewerbungsverfahren teilnehmen.
ACHTUNG: Sollten Sie Probleme hierbei haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den StudyGuide oder das IPA.

Beurlaubung

Wenn Sie in einem Semester keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können (gilt auch für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen), dann müssen Sie ein Urlaubssemester beantragen. Den Antrag finden Sie im Formular-Center unter Allgemeine Formulare.
Eine genehmigte Beurlaubung entbindet nicht von der Rückmeldegebühr.
Bitte reichen Sie den Antrag innerhalb der Rückmeldefrist mit entsprechenden Nachweisen bei dem*der für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) ein (per E-Mail oder postalisch).

Wichtig:

  1. In bestimmten Fällen sind die Befreiung vom Sozialbeitrag (s.o.) möglich.
  2. Sollten Sie ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der UdK Berlin machen, werden Sie hierfür nicht beurlaubt. Sie können sich aber ggf. vom Sozialbeitrag befreien lassen. Den Antrag finden Sie im Download-Center Studierendenservice unter Allgemeine Formulare.
  3. Eine Beurlaubung wird jeweils für ein Semester genehmigt, insgesamt nicht mehr als zweimal im Studium.
    Im Falle von Krankheit und Elternzeit können weitere Urlaubsanträge ermöglicht werden.
  4. Beurlaubungen für das erste und zweite Semester sind nur aus wichtigem Grund möglich.
  5. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester.

Teilzeitstudium

Wenn Sie z.B. aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen Ihr Studium nicht in Vollzeit studieren können, besteht die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums. Der Antrag muss innerhalb der Rückmeldefristen gestellt werden.
Bei der Antragsstellung muss kein Grund angegeben noch ein Nachweis eingereicht werden.

Hinweis 1:
Das IPA, an das der Teilzeitantrag per E-Mail oder Post gesendet werden muss, wird den Studiengang über den Antrag informieren, ggf. wird dieser einen Studienplan mit der*m Studierenden vereinbaren (wichtig für Einzelunterricht und Lehraufträge in den Studiengängen). Es ist daher ratsam, wenn vor der Antragsstellung mit dem Studiengang ein entsprechender Studienplan vereinbart und dem Antrag beigefügt wird.

Hinweis 2:
Studierende, die für den Aufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen, klären bitte möglichst vor der Antragsstellung auf Teilzeit bei der UdK mit dem Landesamt für Einwanderung Berlin, ob ihr Grund für ein Teilzeitstudium hinreichend ist, sodass das bestehende Visum nicht erlischt. Es wird empfohlen sich dies schriftlich geben zu lassen.

Das Landesamt für Einwanderung ist befähigt, den Grund für das gewünschte Teilzeitstudium zu erfahren und sich Nachweis hierzu vorlegen zu lassen.
Bitte beachten: Die Änderung Ihres Studienumfangs pro Semester (Teilzeitstudium) ist beim Landesamt für Einwanderung meldepflichtig. Die UdK kann nicht garantieren, dass ihr Visum nach Änderung des Studienumfangs bestehen bleibt.

Den Antrag auf Teilzeitstudium finden Sie im Formular-Center. Der Antrag ist innerhalb der Rückmeldefristen möglichst frühzeitig bei dem*der für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) schriftlich zu stellen (per E-Mail oder postalisch):

Verlust CampusCard

Im Falle des Verlustes der CampusCard gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Ausfüllen der eidesstattlichen Erklärung zum Verlust der CampusCard
  2. Zahlung der Verwaltungsgebühr zur Neuausstellung in Höhe von 10,23 EUR nach Verwaltungsgebührenordnung (VGebO).
  3. Senden Sie die eidesstattliche Erklärung und einen Kontoauszug mit Wertstellungsdatum / Valuta / value date (Screenshot ist in Ordnung) per E-Mail an den*die für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) oder den StudyGuide.

Es wird ein neuer QR-Code erstellt, der im Campusmanagement-Portal my.udk abgerufen werden kann. Sie erhalten eine kurze Bestätigung per E-Mail nach der Bearbeitung.

per Überweisung
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank

IBANDE 72 1009 0000 8841 0150 46
BIC        BEVO DE BB XXX
VerwendungszweckMatrikelnummer, Nachname, Studiengang, Verlust CampusCard
Beispiel371234, Mustermann, Bildende Kunst, Verlust CampusCard

WICHTIG: Reihenfolge des Verwendungszwecks nicht ändern.

Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Deutschland

Bei Auslandsüberweisungen: Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.

Meldepflicht beim Bürgeramt

Rechtsgrundlage:

„Sie sind gemäß § 10 Abs. 6 Nr. 1a BerlHG aufgefordert, die Kopie eines gültigen Personalausweises oder einer aktuellen Meldebescheinigung einmalig [zur ersten Rückmeldung] vorzulegen (ausgenommen sind Studierende in Nebenhörerschaft oder in Promotionsstudiengängen). Sollte auf diesem Personalausweis oder der aktuellen Meldebescheinigung keine Anschrift im Einzugsgebiet der Universität der Künste (das ist das Gebiet der Länder Berlin oder Brandenburg) eingetragen sein, bin ich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Verstöße gegen die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz bußgeldbewehrt sind. Die Vorlage des Personalausweises oder der Meldebescheinigung und die Anmeldung im Einzugsgebiet der Universität der Künste stellen keine Voraussetzung für die Rückmeldung dar.“
èBitte beachten Sie, dass wir zur ersten Rückmeldung eine Meldebescheinigung oder die Kopie des Personalausweises von Ihnen per E-Mail zugesendet bekommen müssen, in der eine Berliner oder Brandenburger Meldeadresse ersichtlich. Dies gilt auch für Austauschstudierende, die für ein Semester an der UdK immatrikuliert sind.

Bitte senden Sie dieses Dokument per E-Mail an den*die zuständige*n Sachbearbeiter*in im IPA. https://www.udk-berlin.de/service/immatrikulations-und-pruefungsamt-ipa/

 

 

Verwandte Themen