2. Jahr

Hier findest du die Prüfungsordnung für den Master. 

Modul 06 (MA-Arbeit)

Was sind die Inhalte und Qualifikationsziele?

Mit der Masterarbeit weisen Studierende anhand eines selbst gewählten Themas künstlerische und wissenschaftliche Kompetenz nach. Die Masterarbeit Architektur kann auch in Kooperation mit einem anderen künstlerischen oder wissenschaftlichen Studiengang der UdK entstehen.

Wann und wie werde ich für die MA-Arbeit zugelassen?

Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt sowohl im Winter- als auch im Sommersemester.

Der Antrag auf Zulassung zum studienabschließenden Modul ist schriftlich an das Prüfungsamt zu richten. Die 4 wöchige Anmeldefrist beginnt in der Regel zum Semesterbeginn. Genauere Informationen und Fristen werden vor Beginn des Semesters per Email an alle potentiellen Kandidat*innen verschickt. Weitere Informationen zu den Terminen findet ihr auf der Webseite der Modubeauftragten derzeit unter folgendem Link: https://www.udk-berlin.de/studium/architektur/fachgebiete/gastprofessur-brujuergens/

Das Anmeldeformular findet ihr unter folgendem Link beim Formularcenter des Prüfungsamtes: https://www.udk-berlin.de/service/formular-center/architektur/

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Der Nachweis der Immatrikulation an der UdK Berlin für den Masterstudiengang

Eine Zusammenstellung der erfolgreich abgeschlossenen Module 1-5

Eine Erklärung des/der Kandidat*in, dass ihm/ihr die Studien- und Prüfungsordnung bekannt ist. Eventuell eine

Bescheinigung über die Teilnahme an einer Studienberatung.

Die Unterschriften der drei selbstgewählten Prüfer*innen.

Das nicht bestandene studienabschließende Modul darf nur einmal, und zwar im darauf folgenden Semester wiederholt werden.

die Anmeldefrist beginnt grundsätzlich zu Beginn des Semesters.

Das 1. Kolloquium findet in der Regel 1-2 Wochen nach Ende der Anmeldefrist statt.

Die konkreten Daten werden während der Semesterferien festgelegt und auf unserer Webseite veröffentlicht.

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Pruf̈üng

Darf ich die MA-Arbeit beginnen, obwohl ich nicht alle Module abgeschlossen habe?

Maximal 2 Fächer der Module 1-5, welche noch nicht absolviert wurden, können zeitlich parallel oder spätestens im Semester nach der MA-Arbeit abgeschlossen werden. Dabei darf es sich nicht um Entwürfe handeln. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung ist gemeinsam mit dem Antrag beim Prüfungsamt zu stellen.

Bearbeitungszeitraum

Die Masterarbeit ist begrenzt auf den Zeitraum von fünf Monaten. Die termingerechte Abgabe ist zwingend.

Von der Anmeldung kann innerhalb von 8 Wochen zurückgetreten werden.

Thema

Das Thema der MA-Arbeit wird von den Studierenden selbst gewählt.

Das Thema wird nach Ablauf der Anmeldefrist im Masterkolloquium vorgestellt. Die Teilnahme an diesem Termin ist verbindlich.

Pruf̈üngskommission

Für die Prüfung des studienabschließenden Moduls bestellt der Prüfungsausschuss eine Prüfungskommission. Die Prüfungskommission hat fünf Mitglieder und besteht vorrangig aus Hochschullehrer*innen (d. h. mindestens 3 der 5 Prüfer*Innen müssen Professor*Innen sein). Sofern ein Themenbezug zur Abschlussarbeit vorliegt, kommt nach Maßgabe des

Berliner Hochschulgesetzes auch eine hochschulexterne Person als eines der fünf Prüfungskommissionsmitglieder*innen in Betracht. Die Kandidat*innen haben ein Vorschlagsrecht für drei der fünf Prüfer*innen.

Der Prüfungsausschuss soll vom Vorschlag der Kandidat*innen nur in begründeten Fällen, insbesondere zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Prüfungsbelastung, abweichen. Prüfungsberechtigt sind alle Hochschullehrer*innen im Rahmen ihres Fachgebietes und akademische Mitarbeiter*innen, sofern sie zur selbständigen Lehre berechtigt sind. Prüfungsberechtigt sind auch WM, KM und Gastdozent*innen sowie externe Prüfer*innen. Prüfer*innen und Beisitzer*innen darf nur sein, wer mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.

Masterkolloquium

Während der 5 monatigen Bearbeitungszeit findet zwei Mal ein Block-Kolloquium statt, das von den Mitglieder*innen der

Prüfungskommission begleitet wird. Darüber hinaus können die Studierenden ihre Prüfer*innen für die Besprechung der

Arbeit konsultieren.

1.Kolloquium: Vorstellung des selbstgewählten Themas (These / Fragestellung) 2.Kolloquium: Zwischenkritik (konkreter Projektvorschlag)

Abschlusspräsentation

Die Masterarbeit wird im Rahmen einer hochschulöffentlichen Präsentation vorgestellt und diskutiert.

Bei der hochschulöffentlichen Abschlusspräsentation sind alle Mitglieder*innen der Prüfungskommission anwesend. Die

Bewertung der MA-Arbeit wird im Anschluss an die Präsentation in der Prüfungskommission diskutiert und nach spätestens einer Woche bekanntgegeben.