Nach dem Auslandssemester
Wie lasse ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen?
Der Prüfungsausschuss Architektur ist für die Anerkennung aller außerhalb der UdK Berlin erbrachten Studienleistungen für den Bachelor- und Masterstudiengang Architektur zuständig.
Nach Ihrer Rückkehr sollten Sie umgehend einen Termin mit dem Prüfungsausschuss (PA) per Mailzur Anerkennung Ihrer extern erbrachten Leistungen vereinbaren.
Anerkennungstermine des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss nimmt zweimal pro Semester Anerkennungen vor, aktuelle Termine findet ihr hier.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin alle notwendigen Unterlagen zum Nachweis der erbrachten Leistungen mit (benotete Bescheinigungen/Zeugnisse der externen Hochschulen/Universitäten; aussagekräftige Arbeitsergebnisse, Kursbeschreibungen etc.) damit dem Prüfungsausschuss eine ausreichende Beurteilungsgrundlage gegeben ist.
Anerkennung von Entwürfen
Bitte bereiten Sie für die Anerkennung vor dem Prüfungsausschuss eine KURZPRÄSENTATION vor (max. 5 Minuten Dauer !), um Ihr Projekt vorzustellen.
Anerkennung von Pflichtfächern der Module 01 bis 13
Bitte kontaktieren Sie vor dem Termin des Prüfungsausschusses die entsprechenden Lehrenden an der UdK Berlin, damit diese per Email gegebenenfalls die Äquivalenz des anzuerkennenden Fachs (Inhalt und Umfang) für ihr selbst an der UdK Berlin unterrichtetes Fach bis spätestens zum Anerkennungstermin bestätigen, damit eine Anerkennung der jeweiligen Fächer erfolgen kann.
Anerkennung von Wahlfächern des Modul 14
Hier gestaltet sich die Anerkennung am einfachsten, beim Anerkennungstermin wird kurz über die Inhalte des Wahlfachs gesprochen und dann gegebenenfalls die Anerkennung vorgenommen (es ist von Vorteil, wenn zu den Wahlfächern Unterlagen/Kursbeschreibungen bereithalten werden, um zu klären, in wieweit sich diese Fächer in das Architekturstudium sinnvoll einbringen lassen).
Tipp: Denken Sie über passende Kurse im Auslandssemester nach, BEVOR es losgeht. Wenn Sie sich unsicher sind, informieren Sie sich vorher bei der:dem Modulbeauftragten:m, ob eine Anrechnung möglich ist. Das ist besonders bei Bauko, GT und TWL zu empfehlen!
Gibt es eine einheitliche Regelung, wie Noten aus dem Ausland umgerechnet werden?
Es gibt kein einheitliches weltweit gültiges Umrechnungssystem. Der Prüfungsauschuss orientiert sich an mehreren Tabellen, die alle sehr ähnlich, aber im Detail leicht unterschiedlich sind und wählen dann im Grenzfall die günstigere Bewertung für die extern erbrachte Leistung.
Die meisten Partnerhochschulen geben Informationen zu ihrem Notensystem und zur Umrechnung mit dem abschließenden Transcript of Records, an denen sich orientieret werden kann. Besprechen Sie am besten schon im Vorhinein mit Ihrem Erasmus-Koordinator, wie viele ECTS die von Ihnen besuchten Kurse aus dem Ausland wert sind.