Anmeldung Masterarbeit

Quelle: UdK Berlin

Informationen zum Modul 06: Masterarbeit


Termine MA-Arbeit Sommersemester 2025:
 
Anmeldezeitraum: 14.04.–09.05.2025 (4 Wochen)
 
Start Bearbeitungszeitraum: 12.05.2025
01. Kolloquium: 13./14.05.2025 Raum 310/hybrid
02. Kolloquium: 01./02.07.2025 Raum 310/hybrid 

Endpräsentationen: 14./15.10.2025 Halle/Quergalerie


Links zum Infoblatt und Anmeldeformular befinden sich am Ende der Seite. 
 

Inhalte und Qualifikationsziele

Mit der Masterarbeit weisen Studierende anhand eines selbst gewählten Themas künstlerische und wissenschaftliche Kompetenz nach. Die Masterarbeit Architektur kann auch in Kooperation mit einem anderen künstlerischen oder wissenschaftlichen Studiengang der UdK entstehen.


Zulassung

Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt sowohl im Winter- als auch im Sommersemester.

Der Antrag auf Zulassung zum studienabschließenden Modul im Sommersemester 2025 ist schriftlich in der Zeit vom 14.04.2025 bis zum 09.05.2025 an das Prüfungsamt zu richten.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Der Nachweis der Immatrikulation an der UdK Berlin für den Masterstudiengang
  • Eine Zusammenstellung der erfolgreich abgeschlossenen Module 1-5
  • Eine Erklärung des/der Kandidat*in, dass ihm/ihr die Studien- und Prüfungsordnung bekannt ist.
  • Die Unterschriften der drei selbstgewählten Prüfer*innen.

Das nicht bestandene studienabschließende Modul darf nur einmal, und zwar im darauf folgenden Semester wiederholt werden.


Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung

Maximal 2 Fächer der Module 1-5, welche noch nicht absolviert wurden, können zeitlich parallel oder spätestens im Semester nach der MA-Arbeit abgeschlossen werden. Dabei darf es sich nicht um Entwürfe handeln.

Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung ist gemeinsam mit dem Antrag beim Prüfungsamt zu stellen.


Bearbeitungszeitraum

Die Masterarbeit ist begrenzt auf den Zeitraum von fünf Monaten. Die termingerechte Abgabe ist zwingend. Von der Anmeldung kann innerhalb von 8 Wochen (bis zum 04.07.2025) zurückgetreten werden.


Thema

Das Thema der MA-Arbeit wird von den Studierenden selbst gewählt. Das Thema wird im 1. Masterkolloquium nach Ablauf der Anmeldefrist am 13./14.05.2025 vorgestellt. Die Teilnahme an diesem Termin ist verbindlich. Sprache des Titels und der Arbeit sollen übereinstimmen.


Prüfungskommission

Für die Prüfung des studienabschließenden Moduls bestellt der Prüfungsausschuss eine Prüfungskommission. Die Prüfungskommission hat fünf Mitglieder und besteht vorrangig aus Hochschullehrer*innen. Sofern ein Themenbezug zur Abschlussarbeit vorliegt, kommt auch eine hochschulexterne Person als eines der fünf Prüfungskommissionsmitglieder*innen in Betracht. Die Kandidat*innen haben ein Vorschlagsrecht für drei der fünf Prüfer*innen. Der Prüfungsausschuss soll vom Vorschlag der Kandidat*innen nur in begründeten Fällen, insbesondere zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Prüfungsbelastung, abweichen.

Prüfungsberechtigt sind alle Hochschullehrer*innen im Rahmen ihres Fachgebietes und akademische Mitarbeiter*innen, sofern sie zur selbständigen Lehre berechtigt sind. Prüfungsberechtigt sind auch WM, KM und Gastdozent*innen sowie externe Prüfer*innen. Prüfer*innen und Beisitzer*innen darf nur sein, wer mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.


Masterkolloquium

Während der 5 monatigen Bearbeitungszeit findet zwei Mal ein Block-Kolloquium statt, das von den Mitglieder*innen der Prüfungskommission begleitet wird. Darüber hinaus können die Studierenden ihre Prüfer*innen für die Besprechung der Arbeit konsultieren.

1.Kolloquium: Vorstellung des selbstgewählten Themas (These / Fragestellung)
2.Kolloquium: Zwischenkritik (konkreter Projektvorschlag)


Abschlusspräsentation

Die Masterarbeit wird im Rahmen einer digitalen hochschulöffentlichen Präsentation vorgestellt und diskutiert.

Bei der hochschulöffentlichen Abschlusspräsentation sind alle Mitglieder*innen der Prüfungskommission anwesend. Die Bewertung der MA-Arbeit wird im Anschluss an die Präsentation in der Prüfungskommission diskutiert und nach spätestens einer Woche bekanntgegeben.


Dokumentation

Die Dokumentationen der Arbeiten ist verpflichtender Bestandteil der Abgabeleistungen von Abschlussarbeiten und am Vortag der Abschlusspräsentationen (digital) beim modulverantwortlichen Lehrstuhl einzureichen.