Prüfungsausschuss Architektur
Der Prüfungsauschuss Architektur ist für die Anerkennung aller außerhalb der UdK Berlin erbrachten Studienleistungen für den Bachelor- und Masterstudiengang Achitektur zuständig. Dies können einerseits Studienleistungen aus einem vorherigem Studium, aus einem Gasthörerstudium an einer anderen Berliner Universität / Hochschule oder aus einem Auslandsstudium sein.
Mitglieder des Prüfungsauschusses Architektur (2024)
- Prof. Dr. Christoph Nytsch-Geusen (Vorsitzender, Gruppe 1)
- Prof. Dr. Christoph Gengnagel (Gruppe 1)
- Prof. Markus Bader (Gruppe 1)
- WM Christian Schmidts (Gruppe 2)
- Hannah Dresselhaus (Gruppe 3)
Termine im Wintersemester 2024/2025
- Freitag, 1. November 2024 ab 14 Uhr (der Termin findet im Raum Ha 333 statt)
- Freitag, 14. Februar 2025 ab 14 Uhr (der Termin findet im Raum Ha 333 statt)
Bitte melden Sie sich bzgl. der Anerkennung Ihrer Studienleistungen durch den Prüfungsauschuss per mail unter nytsch@udk-berlin.de frühzeitig für die genannten Termine an, um Ihnen einen Termin garantieren zu können !
Anerkennungen externer Leistungen in der Übergangsphase zwischen Bachelor- und Masterstudium Architektur
- Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur Anerkennung Ihrer extern erbrachten Prüfungsleistungen bei einem der beiden Semester-Terminen des Prüfungsausschuss (PA) Architektur an (spätestens zum 2. Termin des PA während Ihres letzten Bachelorsemesters), damit zu Beginn Ihres Masterstudiums keine offenen Fächer mehr vorliegen und Sie als immatrikulierte Masterstudierende Ihr Studium fortsetzen können.
- Sollten Ihnen dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, können Sie sich zu Beginn des Masterstudiums im Wintersemester beim IPA zunächst wieder in den Bachelor rückmelden. Sowie die Anerkennung der noch fehlenden Fächer durch den Prüfungsausschuss erfolgt ist, wird Ihr Studienstatus vom IPA vom Bachelor in den Master umgewandelt (diese Vorgehensweise ist mit dem IPA abgestimmt).
Befristete Regelung zum Auslandssemester des Bachelor-Studiengang Architektur wg. COVID-19 (HINWEIS: die Regelung wurde bis Ende SoSe 2022 befristet verlängert !)
Der Studiengang Architektur hat in Abstimmung mit dem International Office bzgl. des nach §5 Absatz (4) der Studienordnung verpflichtenden Auslandssemesters unter Berücksichtigung der derzeitigen COVID-19-Situation folgende Regelung beschlossen:
Das verpflichtende Auslandssemester (Auslandsstudium oder Auslandspraktikum) wird für alle Studierende des Bachelor-Studiengangs Architektur, die sich im WiSe 2021/2022 im 5. Fachsemester oder höher befinden, aufgehoben. Diese Regelung gilt für das WiSe 2021/2022 und das SoSe 2022 und endet am 30.9.2022.
Betroffene Studierende, welche diese befristete Regelung nutzen wollen, müssen hierfür keinen gesonderten Antrag zur Befreeiung vom Auslandssemester beim Prüfungsausschuss Architektur stellen.
Die Studierenden der genannten Semester können allerdings nach wie vor freiwillig ein Auslandssemester absolvieren.
Diese Regelung ist vom Präsidium der UdK Berlin bestätigt.