Masterstudium

Quelle: LS Palz

Masterstudium Architektur

Die Zielgruppe des Masterstudiengangs Architektur an der Universität der Künste sind engagierte und talentierte Architekten und Architektinnen mit abgeschlossenem Bachelorstudium im Fach Architektur. Das viersemestrige intensive Studium dient der Entwicklung einer persönlichen künstlerisch-gestalterischen und wissenschaftlichen Haltung  zu  individuell gewählten architektonischer Themen.

Die im Bachelor-Studiengang Architektur erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse werden dabei durch intensive Projektarbeit vertieft und mit dem Ziel hervorragender individueller Kompetenz erweitert. Die Studierenden profilieren sich im Master-Studium zu selbständigen, freischaffenden und konzeptionell denkenden Architekten und Architektinnen.

Die Herausarbeitung der persönlichen Haltung findet dabei über mehrere Entwürfe statt. Ein  ein-semestriges Projekt im ersten und  ein Vertiefungsprojekt über zwei Semester im zweiten Jahr bereiten in der Folge die thematische Fokussierung der Masterarbeit vor. Der Vertiefungsentwurf ist dabei als interdisziplinäres Projekt zwischen einem Entwurfsgebiet und einem Projektpartner mit künstlerischen, technologisch-konstruktiven, historischen oder theoretischen Inhalt in der Studienordnung verankert. Die Formate der Unterrichtung in den Projekten obliegt den betreuenden Lehrenden und zeichnet sich durch eine charaktervolle Vielseitigkeit aus.

Das Thema der Masterarbeit kann frei gewählt werden und mit persönlichem Schwerpunkt -sei er nun technologisch, künstlerisch-performativ oder eher theoretisch- realisiert werden. Lehrende von anderen Studiengängen an der UdK sind dabei als Betreuer und Mitglieder der Prüfungskommission zugelassen.

Bei einer wissenschaftlichen Ausrichtung ist eine anschließende Promotion möglich.

Zulassungsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Architektur sind eine erfolgreich absolvierte künstlerische Eignungsprüfung, ein Hochschulabschluss im vierjährigen Bachelorstudiengang Architektur an der Universität der Künste Berlin oder in einem gleichwertigen Studiengang einer anderen Hochschule, ein Büropraktikum und für Ausländer_Innen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2).

Bewerber_Innen, die lediglich ein dreijähriges Bachelorstudium (180 LP) vorweisen können, müssen nach dem Bestehen der Zugangsprüfung ein zweisemestriges Anpassungsstudium absolvieren, wonach sie ohne weitere Prüfung in den Masterstudiengang übernommen werden.

Für Hochschulwechsler gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für Studienanfänger. Sie müssen ebenfalls am Zulassungsverfahren teilnehmen. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder im Ausland erbracht wurden, werden bei Gleichwertigkeit anerkannt.

Hier finden Sie die genauen Zulassungkonditionen und Termine.

 

Studienplan

 

Verwandte Themen